Common use of Informationen zur Finanzdienstleistung Clause in Contracts

Informationen zur Finanzdienstleistung. 2.1 Wesentliche Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung und spezifische Risiken Die angebotene Finanzdienstleistung ist der Kauf und die Abtretung einer Forderung aus einem Unterneh- menskreditvertrag, in dessen Rahmen die Partnerbank dem Kreditnehmer einen mit {Interest} % p.a. festverzinslichen Kredit in Höhe von {ProjectTotal} und mit einer Laufzeit von {Duration} Monate gewährt hat. Der Unternehmenskreditvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen den Gesamtkreditbetrag erreichen. Die Tilgung erfolgt endfällig und die Zinszahlungen des abgetretenen Anspruchs erfolgen in gleichbleiben- den Raten, welche 3-monatlich ab Auszahlungstag des Kredites gezahlt werden. Darüber hinaus besitzt der Kreditnehmer die Möglichkeit den gesamten noch offenen Kreditbetrag in einer Einmalleistung zu tilgen. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis act/360. Eingehende Zins- und Tilgungszahlungen werden durch die Part- nerbank an den Anleger weitergeleitet. Die Partnerbank hat die Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag bereits an die kapilendo Funding GmbH abgetreten. Der Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding steht unter der gleichen aufschiebenden Bedingung wie der Kreditvertrag. Durch den vorliegenden Vertrag wird dem Anleger ein mit {Interest} % p.a. verzinster Rückzahlungsan- spruch in Höhe von EUR {OfferAmount} gegen die Kreditnehmerin aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Preis von nominal EUR {OfferAmount} durch die kapilendo Funding GmbH verkauft und abgetreten. Der Kauf- und Abtretungsvertrag steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen: • Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den Gesamtkreditbetrag, oder • die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase auf das Fun- ding-Konto eingezahlt. Der endgültige Nichteintritt der auflösenden Bedingungen des Anlegervertrages bewirkt damit zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding. Durch den Vertrag wird ausschließlich eine Forderung in der genannten Höhe verkauft und abgetreten; es handelt sich nicht um eine Vertragsübernahme. Die kapilendo AG hat als Betreiberin der Crowdlending- Plattform „xxxxxxxxx.xx“ den Anlegervertrag vermittelt. Sie betreibt auch die Forderungsverwaltung (Orga- nisation des Einzuges von Zins und Tilgung; etwaige Sicherheitenverwertung; Ausübung von Gestaltungs- rechten gemäß dem Unternehmenskreditvertrag) für den Anleger. Mit dem (teilweisen) Kauf und der Abtretung der Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag übernimmt der Anleger das Risiko, dass der Kreditnehmer gegen seine Zahlungspflichten aus dem Unternehmenskre- ditvertrag verstößt, z.B. indem er die vereinbarten Zinsen nicht zahlt oder den Kredit nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht zurückzahlt. Anleger unterliegen dem Risiko, dass eine etwaige Insolvenz- oder Liquidationsmasse des Kreditnehmers nicht zur Befriedigung aller ausstehenden Forderungen genügt, so dass die Forderung des Anlegers nicht oder nur teilweise beglichen werden kann. In der Vergangenheit geleistete Zahlungen eines Kreditnehmers sind kein Indikator für zukünftige Zahlungen auf einen Kredit. An einem etwaigen Liquidationserlös des Kreditnehmers ist der Anleger nicht beteiligt. Es besteht das Risiko des Totalverlustes der an den Anleger verkauften und abgetretenen Forderung. kapilendo AG und kapilendo Funding haben auf etwaige Zahlungsausfälle des Kreditnehmers keinerlei Einfluss. Weiterhin kann der An- leger bei einer Rückabwicklung des Unternehmenskreditvertrages gegebenenfalls verpflichtet sein, verein- nahmte Xxxxxx zurückzuerstatten. Zudem kann der Anleger bei einer erfolgreichen Rückgängigmachung einer eingezogenen fälligen Kreditrate durch den Kreditnehmer (insbesondere bei Widerspruch gegen eine Belastung im Rahmen einer Einzugsermächtigung) verpflichtet sein, diesen Teilbetrag auf Anforderung von kapilendo AG an die Partnerbank zu erstatten, sofern die Partnerbank den entsprechenden Teilbetrag bereits an den Anleger weitergeleitet hat. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise wenn der Anleger das Kapital, das er in der Schwarmfinanzie- rung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Ein totaler oder teilweiser Ausfall mit seinem Rück- und Zinszahlungsanspruch kann dazu führen, dass der Anleger nicht in der Lage ist, die durch eine Fremdfinanzierung des Anlagekapitals entstehende Zins- und Tilgungslast zu tragen. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Der Anleger erhält keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder gesellschaftsrechtliche Mitbestimmungs- rechte im Hinblick auf die Kreditnehmerin. Die Forderung aus dem Kreditvertrag ist nicht verbrieft. Ein ge- regelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Forderung aus dem Kreditvertrag ist damit nur eingeschränkt han- delbar. Weder die kapilendo AG noch die kapilendo Funding GmbH beurteilt, ob die Forderung aus dem Kreditvertrag den Anlagezielen des Anlegers entspricht, ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Anleger des- sen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und ob der Anleger mit seinen Kenntnissen und Erfah- rungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung, Muster Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditfor Derung Sowie Deren Verwaltung

Informationen zur Finanzdienstleistung. 2.1 2.1. Wesentliche Merkmale Merkmale, Vergangenheitswerte und spezielle Risiken der angebotenen Finanzdienstleistung und spezifische Risiken Die dem Anleger angebotene Finanzdienstleistung besteht in der Möglichkeit des Abschlusses eines nachrangigen Darlehnsvertrages. Bei dem Darlehensvertrag handelt es sich um einen Vertrag über die Gewährung eines qualifiziert nachrangigen Darlehens an die Darlehensnehmerin, das von mybilio über die Crowdinvesting-Plattform an Anleger als Darlehensgeber vermittelt wird. Bei den über die Plattform vermittelten qualifizierten Nachrangdarlehen handelt es sich für die Darlehensnehmerin um Fremdkapital. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Anleger an der Darlehens- nehmerin. Dem Anleger stehen vielmehr ein endfälliger Rückzahlungsanspruch in Höhe des gewähr- ten Darlehens sowie ein Anspruch auf Verzinsung des Darlehensbetrages zu, die jeweils unter dem Vorbehalt der Nachrangigkeit stehen. Die im Rahmen der Schwarmfinanzierung vermittelten qualifizierten Nachrangdarlehen dienen der teilweisen oder vollständigen Ablösung einer Vorfinanzierung, die durch eine der mybilio GmbH na- hestehende Gesellschaft gewährt wurde. Dieses zweckgebundene Vorfinanzierungsdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt hat die Darlehensnehmerin zur teilweisen Refinanzierung der ursprünglich eingebrachten Eigenmittel zweckkonform verwendet. Des Weiteren darf die Darlehensnehmerin die eingeworbenen Mittel zur Zahlung der Strukturierungsgebühren an mybilio, zur Zahlung der auf die Vorfinanzierung zu zahlenden Zinsen sowie zur Zahlung der Gebühren verwenden, die von dem mit der Durchführung der mit dem Nachrangdarlehensvertrag verbundenen Zahlungsdienste von der Darlehensnehmerin beauftragten Zahlungsdienstleisterin erhoben werden. Eine anderweitige Ver- wendung des durch die Schwarmfinanzierung eingeworbenen Nachrangdarlehenskapitals ist der Kauf und Darlehensnehmerin nicht gestattet. Die qualifizierten Nachrangdarlehen werden ab dem Tag der Auszahlung des Nachrangdarlehens durch die Abtretung einer Forderung aus Zahlungsdienstleisterin an die Darlehensnehmerin bis zur tatsächlichen Rückzahlung an die Anleger mit einem Unterneh- menskreditvertragfesten Zinssatz von 5,75 % p. a. verzinst. Für den Zeitraum zwischen dem Tag der Gutschrift des vollständigen Anlagebetrages auf dem Konto der Zahlungsdienstleisterin bis zur Aus- zahlung des qualifizierten Nachrangdarlehens an die Darlehensnehmerin, in dessen Rahmen zahlt die Partnerbank Darlehensnehme- rin dem Kreditnehmer einen mit {Interest} % p.a. festverzinslichen Kredit Anleger eine Bereitstellungsprovision in Höhe von {ProjectTotal} 1,25 % p. a. Die Berechnung der Zinsen und mit einer der Bereitstellungsprovision erfolgt gemäß der deutschen Zinsmethode 30/360. Zinseszinsen werden nicht gewährt. Die Zahlung der Zinsen und der Bereitstellungsprovision erfolgt einmalig zum Ende der Laufzeit von {Duration} Monate gewährt hatauf das vom Anleger auf der Plattform hinterlegte Bankkonto. Der Unternehmenskreditvertrag steht unter Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist endfällig. Das Nachrangkapital wird grundsätzlich zum Ende der aufschiebenden Bedingung, dass Laufzeit getilgt. Während der Laufzeit ist die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen den Gesamtkreditbetrag erreichenDarlehensnehmerin nicht zur Leistung von Tilgungszahlungen verpflichtet. Die Tilgung erfolgt endfällig und die Zinszahlungen des abgetretenen Anspruchs erfolgen in gleichbleiben- den Raten, welche 3-monatlich ab Auszahlungstag des Kredites gezahlt werden. Darüber hinaus besitzt der Kreditnehmer die Möglichkeit den gesamten noch offenen Kreditbetrag in einer Einmalleistung zu tilgen. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis act/360. Eingehende Zins- und Tilgungszahlungen werden durch die Part- nerbank an den Das dem Anleger weitergeleitet. Die Partnerbank hat die Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag bereits an die kapilendo Funding GmbH abgetreten. Der Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding steht unter der gleichen aufschiebenden Bedingung wie der Kreditvertragangebotene qualifizierte Nachrangdarlehen ist mit speziellen Risiken behaftet. Durch den vorliegenden Vertrag wird dem Anleger ein mit {Interest} % p.a. verzinster Rückzahlungsan- spruch in Höhe von EUR {OfferAmount} gegen die Kreditnehmerin aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Preis von nominal EUR {OfferAmount} durch die kapilendo Funding GmbH verkauft und abgetreten. Der Kauf- und Abtretungsvertrag steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen: • Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den Gesamtkreditbetrag, oder • die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase auf das Fun- ding-Konto eingezahlt. Der endgültige Nichteintritt der auflösenden Bedingungen Abschluss des Anlegervertrages bewirkt damit zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding. Durch den Vertrag wird ausschließlich eine Forderung in der genannten Höhe verkauft und abgetreten; es handelt sich nicht um eine Vertragsübernahme. Die kapilendo AG hat als Betreiberin der Crowdlending- Plattform „xxxxxxxxx.xx“ den Anlegervertrag vermittelt. Sie betreibt auch die Forderungsverwaltung (Orga- nisation des Einzuges von Zins und Tilgung; etwaige Sicherheitenverwertung; Ausübung von Gestaltungs- rechten gemäß dem Unternehmenskreditvertrag) für den Anleger. Mit dem (teilweisen) Kauf und der Abtretung der Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag Nachrangdarlehensvertrages übernimmt der Anleger insbesondere das Risiko, dass der Kreditnehmer die Darlehensnehmerin gegen seine ihre Zahlungspflichten aus dem Unternehmenskre- ditvertrag Nachrangdarlehensver- trag verstößt, z.B. indem er sie die vereinbarten Zinsen nicht zahlt oder den Kredit das qualifizierte Nachrang- darlehen nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht zurückzahlt. Anleger unterliegen dem Risiko, dass eine etwaige Insolvenz- oder Liquidationsmasse des Kreditnehmers nicht zur Befriedigung aller ausstehenden Forderungen genügt, so dass die Forderung des Anlegers nicht oder nur teilweise beglichen werden kann. In Etwaige in der Vergangenheit geleistete Zahlungen eines Kreditnehmers der Darlehensnehmerin oder bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Zahlungen auf einen Kreditdas qualifizierte Nachrangdarlehen. An Zudem sind Til- gungs- und Zinszahlungen nur unter den im Nachrangdarlehensvertrag vereinbarten Bedingungen und in der dort angegebenen Höhe zu zahlen. Aufgrund des qualifizierten Nachrangs des Darlehens ist ihre Geltendmachung auch bereits vor Eröffnung eines etwaigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin ausgeschlossen, soweit diese Geltendmachung zu einem Insol- venzgrund gemäß § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) oder gemäß § 19 InsO (Überschuldung) bei der Darlehensnehmerin führen würde. Der Anleger kann die Erfüllung von Forderungen aus dem Nach- rangdarlehensvertrag daher nur aus einem etwaigen Liquidationserlös künftigen Jahresüberschuss, Liquidationsüber- schuss oder sonstigem freien Vermögen der Darlehensnehmerin, das nach Befriedigung aller nicht entsprechend nachrangigen Gläubiger der Darlehensnehmerin verbleibt, verlangen. Aufgrund des Kreditnehmers ist qualifizierten Nachrangs unterliegt der Anleger daher insbesondere dem Risiko, dass die Insolvenz- oder Liquidationsmasse der Darlehensnehmerin nach Befriedigung aller nicht beteiligtentsprechend nachran- gigen Verbindlichkeiten (insgesamt oder teilweise) aufgezehrt ist und dadurch Forderungen des An- legers aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen nicht oder nur teilweise bedient und beglichen wer- den können. Es besteht insofern das Risiko des Totalverlustes Totalverlustes, d. h. eines totalen Verlustes des in- vestierten Kapitals und der Zinsen. Der Anleger trägt folglich ein quasi-unternehmerisches Risiko mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalge- bers. Aufgrund seines (totalen) Verlustrisikos bei Ausfall der Darlehensnehmerin rückt er faktisch in die Nähe eines Gesellschafters, d. h. eines Eigenkapitalgebers, ohne dass er dabei eine gesellschafts- rechtliche Beteiligung oder gesellschaftsrechtliche Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf die Darle- hensnehmerin erwirbt. Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist nur für Anleger geeignet, die einen ent- stehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen können. Das qualifizierte Nach- rangdarlehen ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgeht, besteht nicht. Der Anleger trägt zudem das Risiko einer nachteiligen Entwicklung des Immobilienprojekts der Darle- hensnehmerin bzw. der Immobilie. Aufgrund von unvorhergesehenen Schwierigkeiten könnte sich das geplante Immobilienprojekt wirtschaftlich unattraktiver als zunächst erwartet darstellen. So könnte es zu unerwarteten Komplikationen kommen, etwa weil eine marktweite Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen kreditgebender Banken zu einer verringerten Kaufpreiszahlung an den Anleger verkauften und abgetretenen Forderung. kapilendo AG und kapilendo Funding haben auf etwaige Zahlungsausfälle des Kreditnehmers keinerlei Einfluss. Weiterhin kann der An- leger bei einer Rückabwicklung des Unternehmenskreditvertrages gegebenenfalls verpflichtet sein, verein- nahmte Xxxxxx zurückzuerstatten. Zudem kann der Anleger bei einer erfolgreichen Rückgängigmachung einer eingezogenen fälligen Kreditrate durch den Kreditnehmer (insbesondere bei Widerspruch gegen eine Belastung Darlehensnehmer im Rahmen Falle eines Verkaufs der Immobilie führen könnte, der Darlehensnehmerin die zur Umsetzung des Immobilienprojekts erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt wer- den, Fehler bei der Planung des Immobilienprojekts zutage treten, zur Realisierung des Immobilien- projekts von dem Darlehensnehmer eingesetzte Auftragnehmer Schlechtleistungen erbringen, sich unbekannte Umweltrisiken verwirklichen oder das Baugrundstück durch Altlasten belastet ist, während der Bauphase Schäden am Objekt entstehen, die keinem Versicherungsschutz unterliegen, oder weil sich die zugrunde gelegten rechtlichen Rahmenbedingungen verändern und dadurch zu- sätzliche Maßnahmen oder Umplanungen im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt erforderlich werden oder eine Verschlechterung der Standortbedingungen (Verkehrsanbindung, Sozialstrukturen, Immissionen etc.) auftreten. Außerdem können sich negative wirtschaftliche Auswirkungen auch da- raus ergeben, dass kalkulierte zukünftige Mieterträge oder Verkaufserlöse nicht in geplanter Höhe entstehen. Fehleinschätzungen bei der Auswahl einer Einzugsermächtigung) verpflichtet seingeeigneten Immobilie können den Verkauf der Immobilie zu den geplanten Preisen erschweren. All dies könnte dazu führen, diesen Teilbetrag dass sich die ursprüng- lich veranlagten Kosten erhöhen und/oder es zu Verzögerungen des Immobilienprojekts kommt, was sich auch nachteilig auf Anforderung von kapilendo AG an die Partnerbank Vermögenssituation der Darlehensnehmerin auswirken könnte. Eine Ver- schlechterung der Vermögenssituation der Darlehensnehmerin könnte dazu führen, dass die Darle- hensnehmerin nicht in der Lage ist, ihre Zahlungspflichten aus dem Nachrangdarlehensvertrag ge- genüber dem Anleger zu erstatten, sofern die Partnerbank den entsprechenden Teilbetrag bereits an den Anleger weitergeleitet haterfüllen. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise beispielsweise, wenn der Anleger Anle- ger das Kapital, das er in der Schwarmfinanzie- rung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Ein totaler oder teilweiser Ausfall mit seinem Rück- und Zinszahlungsanspruch aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen kann dazu führen, dass der Anleger nicht in der Lage ist, die durch eine Fremdfinanzierung Fremdfi- nanzierung des Anlagekapitals Darlehenskapitals entstehende Zins- und Tilgungslast zu tragen. Dies kann bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Der Anleger erhält keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder gesellschaftsrechtliche Mitbestimmungs- rechte im Hinblick auf die KreditnehmerinDa das qualifizierte Nachrangdarlehen nicht verbrieft ist, existiert kein geregelter Zweitmarkt. Die Forderung aus dem Kreditvertrag ist nicht verbrieft. Ein ge- regelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Forderung aus dem Kreditvertrag Das qualifizierte Nachrangdarlehen ist damit nur sehr eingeschränkt han- delbar. Weder die kapilendo AG noch die kapilendo Funding GmbH beurteilt, ob die Forderung aus dem Kreditvertrag den Anlagezielen des Anlegers entspricht, ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für Da das qualifizierte Nachrangdarlehen eine feste Mindestlaufzeit hat und kein vertragliches Recht zur vorzeitigen Regelkündigung durch den Anleger des- sen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind vorgesehen ist, kann das von dem Anleger eingesetzte Kapital bis zum Ablauf der vertraglich vorgesehen Laufzeit gebunden sein und ob der Anleger mit seinen Kenntnissen und Erfah- rungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kanndem An- leger somit nicht zur freien Verfügung stehen.

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Samples: mybilio.de

Informationen zur Finanzdienstleistung. 2.1 Wesentliche Merkmale der angebotenen Finanzdienstleistung und spezifische Risiken Die angebotene Finanzdienstleistung ist der Kauf und die Abtretung einer Forderung aus einem Unterneh- menskreditvertragUnternehmenskreditvertrag, in dessen Rahmen die Partnerbank dem Kreditnehmer einen mit {Interest} 7,00 % p.a. festverzinslichen Kredit in Höhe von {ProjectTotal} 50.000,00 und mit einer Laufzeit von {Duration} 12 Monate gewährt hat. Der Unternehmenskreditvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen den Gesamtkreditbetrag erreichen. Die Tilgung erfolgt endfällig und die Zinszahlungen des abgetretenen Anspruchs erfolgen in gleichbleiben- den gleichbleibenden Raten, welche 3-monatlich ab Auszahlungstag des Kredites gezahlt werden. Darüber hinaus besitzt der Kreditnehmer die Möglichkeit den gesamten noch offenen Kreditbetrag in einer Einmalleistung zu tilgen. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis act/360. Eingehende Zins- und Tilgungszahlungen werden durch die Part- nerbank Partnerbank an den Anleger weitergeleitet. Die Partnerbank hat die Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag bereits an die kapilendo Funding GmbH abgetreten. Der Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding steht unter der gleichen aufschiebenden Bedingung wie der Kreditvertrag. Durch den vorliegenden Vertrag wird dem Anleger ein mit {Interest} 7,00 % p.a. verzinster Rückzahlungsan- spruch Rückzahlungsanspruch in Höhe von EUR {OfferAmount} 100,00 gegen die Kreditnehmerin aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Preis von nominal EUR {OfferAmount} 100,00 durch die kapilendo Funding GmbH verkauft und abgetreten. Der Kauf- und Abtretungsvertrag steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen: • Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den Gesamtkreditbetrag, oder • die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase auf das Fun- ding-Funding- Konto eingezahlt. Der endgültige Nichteintritt der auflösenden Bedingungen des Anlegervertrages bewirkt damit zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding. Durch den Vertrag wird ausschließlich eine Forderung in der genannten Höhe verkauft und abgetreten; es handelt sich nicht um eine Vertragsübernahme. Die kapilendo AG hat als Betreiberin der Crowdlending- Plattform „xxxxxxxxx.xx“ den Anlegervertrag vermittelt. Sie betreibt auch die Forderungsverwaltung (Orga- nisation Organisation des Einzuges von Zins und Tilgung; etwaige Sicherheitenverwertung; Ausübung von Gestaltungs- rechten Gestaltungsrechten gemäß dem Unternehmenskreditvertrag) für den Anleger. Mit dem (teilweisen) Kauf und der Abtretung der Forderung aus dem Unternehmenskreditvertrag übernimmt der Anleger das Risiko, dass der Kreditnehmer gegen seine Zahlungspflichten aus dem Unternehmenskre- ditvertrag Unternehmenskreditvertrag verstößt, z.B. indem er die vereinbarten Zinsen nicht zahlt oder den Kredit nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht zurückzahlt. Anleger unterliegen dem Risiko, dass eine etwaige Insolvenz- oder Liquidationsmasse des Kreditnehmers nicht zur Befriedigung aller ausstehenden Forderungen genügt, so dass die Forderung des Anlegers nicht oder nur teilweise beglichen werden kann. In der Vergangenheit geleistete Zahlungen eines Kreditnehmers sind kein Indikator für zukünftige Zahlungen auf einen Kredit. An einem etwaigen Liquidationserlös des Kreditnehmers ist der Anleger nicht beteiligt. Es besteht das Risiko des Totalverlustes der an den Anleger verkauften und abgetretenen Forderung. kapilendo AG und kapilendo Funding haben auf etwaige Zahlungsausfälle des Kreditnehmers keinerlei Einfluss. Weiterhin kann der An- leger Anleger bei einer Rückabwicklung des Unternehmenskreditvertrages gegebenenfalls verpflichtet sein, verein- nahmte vereinnahmte Xxxxxx zurückzuerstatten. Zudem kann der Anleger bei einer erfolgreichen Rückgängigmachung einer eingezogenen fälligen Kreditrate durch den Kreditnehmer (insbesondere bei Widerspruch gegen eine Belastung im Rahmen einer Einzugsermächtigung) verpflichtet sein, diesen Teilbetrag auf Anforderung von kapilendo AG an die Partnerbank zu erstatten, sofern die Partnerbank den entsprechenden Teilbetrag bereits an den Anleger weitergeleitet hat. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.B. aus einer etwaigen persönlichen Fremdfinanzierung, entstehen (beispielsweise wenn der Anleger das Kapital, das er in der Schwarmfinanzie- rung Schwarmfinanzierung investieren möchte, über einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt). Ein totaler oder teilweiser Ausfall mit seinem Rück- und Zinszahlungsanspruch kann dazu führen, dass der Anleger nicht in der Lage ist, die durch eine Fremdfinanzierung des Anlagekapitals entstehende Zins- und Tilgungslast zu tragen. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Der Anleger erhält keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder gesellschaftsrechtliche Mitbestimmungs- rechte Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf die Kreditnehmerin. Die Forderung aus dem Kreditvertrag ist nicht verbrieft. Ein ge- regelter geregelter Zweitmarkt existiert nicht. Die Forderung aus dem Kreditvertrag ist damit nur eingeschränkt han- delbarhandelbar. Weder die kapilendo AG noch die kapilendo Funding GmbH beurteilt, ob die Forderung aus dem Kreditvertrag den Anlagezielen des Anlegers entspricht, ob die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Anleger des- sen dessen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und ob der Anleger mit seinen Kenntnissen und Erfah- rungen Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.

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