Common use of Informationen über die Depotbank Clause in Contracts

Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Bank wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Depotbank deckt alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwal- tung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im Inland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

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Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Bank wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Depotbank deckt alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwal- tung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer Sammelverwahrer im Inland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer Sammelverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer Sammelverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften Rechtsvorschrif- ten oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

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Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert ist die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in ZürichBank J. Safra Sarasin AG. Die Bank wurde im Jahre 1870 1841 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründetAktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Basel ge- gründet. Die Depotbank deckt alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwal- tungHaupttätigkeiten der Bank liegen in den Bereichen Privatkunden- sowie Wertschriftengeschäft. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer Sammelverwahrer im Inland In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse In- teresse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Für Finanzinstrumente darf Sind die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen Schweizer Banken gestellt werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion Instruk- tion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Participating Foreign Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

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Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Bank Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Depotbank deckt Haupttätigkeiten der Bank decken alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwal- tungVermögensverwaltung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im Inland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es das Risiko mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Für Finanzinstrumente darf Sind die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur Dritt- und Zentral- verwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen ge- nügen, welche an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen Schweizer Banken gestellt werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.

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Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Regiobank Solothurn AG mit Sitz in ZürichSolothurn. Die Bank wurde im Jahre 1870 1819 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts Aktiengesellschaft in Solothurn gegründet. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen in den Bereichen Hypotheken und Kredite sowie im Wertschrif- tengeschäft. Die Depotbank deckt alle Bereiche des Bankgeschäfts absorgt dafür, namentlich auch dass die Vermögensverwal- tungFondsleitung bei der Berechnung der Nettoinventarwerte der Anteile Gesetz, Fondsreg- lement und die Richtlinien einhält. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer Sammelverwahrer im Inland In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds Teilvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Sie haftet dabei für die gehörige Sorgfalt bei deren Xxxx und Instruktion sowie bei der Überwachung der dauernden Einhal- tung der Auswahlkriterien. Die Dritt- und Zentralverwahrung Sammelverwahrung bringt es in der Regel mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution registered deemed-compliant FFI (local bank) im Sinne der Sections 1471 - 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "«FATCA"») angemeldet.. Die Adresse der Depotbank lautet: Regiobank Solothurn AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx. Die Internet-Adresse lautet: xxx.xxxxxxxxx.xx

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