Inkrafttreten, Laufzeit Musterklauseln

Inkrafttreten, Laufzeit. 6.1 Diese Vereinbarung tritt nach beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6.2 Die Vereinbarung tritt außer Kraft mit Beendigung des zwischen Netzbetreiber und Lieferanten bestehenden Lieferantenrahmenvertrages Strom und/oder Gas, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Inkrafttreten, Laufzeit. 5.1 Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Von einer etwaigen Kündigung dieser Vereinbarung bleiben Sperraufträge bis zum Ablauf der Vereinbarung unberührt. Nach Ablauf der Vereinbarung erlöschen die noch nicht ausgeführten Sperraufträge. 5.2 Die Vereinbarung endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Beendigung des zwischen VNB und Lieferanten bestehenden Lieferanten-Rahmenvertrages.
Inkrafttreten, Laufzeit. (1) Inkraftsetzung und Kündigung: Diese Qualitätsvereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung In Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. (2) Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Inkrafttreten, Laufzeit. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Inkrafttreten, Laufzeit. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbe- stimmte Dauer abgeschlossen.
Inkrafttreten, Laufzeit. (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. (2) Artikel 1 kann mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines Kalen- dervierteljahres schriftlich gekündigt werden.
Inkrafttreten, Laufzeit. 1. Juli 2015, Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 0000.
Inkrafttreten, Laufzeit. 1Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 14 Abs. 1 bis 4 am 1. Januar 2007 in Kraft.
Inkrafttreten, Laufzeit. 7.1 Die Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 7.2 Nach Außerkrafttreten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung weiter. München, den 12. September 2024 Bayerisches Staatsministerium der Justiz Xx. Xxxxxxxx X r e c h m a n n Ministerialdirektor München, den 17. September 2024 Hauptpersonalrat Xxxx S i m o n Amtmann im Justizvollzugsdienst Nürnberg, den 23. September 2024 Hauptrichterrat Xxxxxx X x x x x x Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Rosenheim, den 27. September 2024 Hauptstaatsanwaltsrat Xxxxxxx S c h a r b e r t Oberstaatsanwalt Anlage zur Dienstvereinbarung über die Nutzung eines Security Information and Event Managements (SIEM) für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz‌‌‌ In dieser Anlage werden die Funktionen von Microsoft Sentinel näher erläutern. Microsoft Sentinel ist eine Cloud-basierte SIEM-Lösung (Security Information and Event Management), die speziell für Unternehmen und Behörden entwickelt wurde. Mit Sentinel können Bedrohungen in Echtzeit erkannt, untersucht und auf diese automatisiert reagiert werden. Durch dieses Vorgehen steigt die Fähigkeit der bayerischen Justiz auf bislang noch unbekannte und/oder zielgerichtete Angriffe zu reagieren, in erheblichem Maße. Die Funktionsgruppen von Microsoft Sentinel können in fünf verschiedene Hauptkategorien unterteilt werden, welche im Folgenden beschrieben werden.
Inkrafttreten, Laufzeit. 8.1 Diese Vereinbarung wird – vorbehaltlich Ziff. 8.3 – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jeder Partei je- derzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich die Vermögenslage des Händlers erheblich verschlechtert. 8.3 Diese Vereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Teilnahme des Händlers an paydirekt nach Maßgabe der paydirekt-Händlerbedingungen endet, insbesondere, wenn der Händler die paydirekt-Händler- bedingungen nicht mehr erfüllt. 8.4 Die Kündigung bedarf der gesetzlichen Schriftform. 8.5 Bei Beendigung dieser Vereinbarung bereits entstandene Ansprüche auf Entgelt gemäß Ziff. 5 bleiben bestehen und werden gemäß dieser Vereinbarung abgerechnet.