Analyse. Auswahl eines für die Lieferung augenscheinlich repräsentativen Ballens und Entnahme einer Probe von 80-100 kg; - Sortierung der Probe entsprechend der jeweils gültigen Spezifikation nach: • fraktionsgerechtem Anteil, • den jeweils einzeln aufgeführten Störstoffanteilen.
Analyse. Diese Cookies verwenden wir für statistische Analysezwecke, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und um zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Diese Cookies treffen u.a. Aussagen über die Anzahl der Besucher, die Absprungrate und Herkunft der Besucher. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 Abs. 1 S. 1 TDDDG, die Sie über unseren Cookie-Banner erteilen können. Ihre Einwilligung erfolgt stets freiwillig und ist für die Nutzung der Webseite selbst nicht erforderlich.
Analyse. Cookie: Google Analytics Anbieter: Google Ireland Limited, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx 0, Xxxxxxx (nachfolgend “Google”) Zweck: Nutzeranalyse zur Optimierung unserer Webseite und zur Kosten- Nutzen-Analyse von Werbung Ablauf: ● Mit dem Setzen des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Webseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten werden Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google übermittelt. ● I m R a h m e n d e s s e n e r h ä l t G o o g l e K e n n t n i s ü b e r personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse, die Zugriffszeit, den Ort, von welchem ein Zugriff ausging, und die Häufigkeit der Besuche unserer Webseite. Diese Informationen analysiert Google. Die Informationen werden in der Regel an einen Server in den USA übertragen und dort von Google gespeichert. Da eine IP-Adressen- Anonymisierung erfolgt, wird Ihre IP-Adresse vorab innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekürzt. ● Zur Übermittlung in die USA siehe Ziffer 3.7.2.. ● W e i t e r e I n f o r m a t i o n e n u n d d i e g e l t e n d e n Datenschutzbestimmungen von Google können unter w w w. g o o g l e . d e / i n t l / d e / p o l i c i e s / p r i va c y/ u n d u n t e r xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx/xx.xxxx abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https: // xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxx/xx/xxxxx/xxxxxxxxx/ genauer erläutert. ● Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 Abs. 1 S. 1 TDDDG. Wie zuvor beschrieben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. ● Sie haben zudem die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung unserer Webseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss ein Browser-Add-On unter dem Link xxxxx.xxxxxx.xxx/ dlpage/gaoptout herunterladen und installiert werden. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen an Google Analytics übermittelt werden dürfen.
Analyse. 2.1 KUERT führt die Analyse / Untersuchung des Datenträgers auf Grundlage des im Vorfeld durch den Kunden erteilten Analyseauftrags durch. Hierfür können ausschließlich die Online Analyse- Anmeldung über die KUERT-Webseite, oder das aktuell gültige PDF-Formular zur Analyse- Anmeldung genutzt werden. Ob andere Formen der Auftragserteilung zur Analyse akzeptiert werden, entscheidet einzig KUERT. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens KUERT (i. d. R. per Email).
2.2 Mit der Anmeldung der Analyse wird der Analyseauftrag an KUERT vergeben, der Kunde sichert zu, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und dass er zur Verfügung über sämtliche angemeldeten / eingereichten Datenträger, sowie der darauf gespeicherten Daten, berechtigt ist. Ist der Auftraggeber (Kunde) nicht der Eigentümer der Daten oder des Datenträgers, versichert er, dass er von dem Eigentümer beauftragt und bevollmächtigt wurde, die Leistungen der KUERT in seinem Namen in Anspruch zu nehmen.
2.3 Nach Erhalt der Analyseanmeldung wird eine Auftragsnummer / Identifikationsnummer von KUERT vergeben und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Für xxxxxxx Auskunft zur beauftragten Analyse / Datenrettung ist die von XXXXX angegebene Auftrags- / Identifikationsnummer erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftrags- / Identifikationsnummer vertraulich zu behandeln und darf sie nur auf eigenes Risiko an Dritte weitergeben. XXXXX haftet nicht für daraus resultierende Schäden, es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
2.4 Die Einreichung / Einsendung, sei es durch den Auftraggeber selbst oder aber durch Dritte, kann nur unter der Angabe der Auftrags- / Identifikationsnummer erfolgen. Anderenfalls kann KUERT die Annahme von Datenträgern verweigern.
2.5 Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern kann KUERT die Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses verlangen, um den Auftrag oder den Datenträger anzunehmen.
2.6 Der Erhalt des Datenträgers Zubehörs sowie Zieldatenträgers wird schriftlich von KUERT bestätigt (Eingangsprotokoll wird per E-Mail zugesandt). Bei persönlicher Einreichung von Datenträgern und Zubehör wird dem Kunden eine Quittung (Annahmeprotokoll) erstellt und übergeben.
2.7 Bei verschlüsselten Datenträgern (z. B. mit Bitlocker) muss der Kunde die für die Analyse / Datenrettung erforderlichen Software- / Hardwaretools und Kennwörter auf KUERTs Anfrage bereitstellen.
2.8 Die Analyse wird entsprechend der gewählten Servicestufe (Kosten gem. ...
Analyse. Corel sammelt und verwendet über seine Software auch nicht-personenbezogene Daten für Zwecke der Systemadministration, Diagnose, Verwaltung, Forschung und Produktentwicklung. Corel kann diese nicht-Personenbezogenen Daten auch für jeden der vorgenannten Zwecke verwenden, um ein besseres Verständnis Ihres Verhaltens und des Verhaltens der Nutzer zu erhalten und die Qualität und Leistung seiner Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Software, zu verbessern. Corel kann diese nicht- Personenbezogenen Daten für Analyse- und nutzungsstatistische Zwecke aggregieren, analysieren und an seine Drittanbieter von Analysediensten weitergeben ("Analysedaten"). Solche Analysedaten helfen Corel dabei, Ihnen und den Nutzern nützlichere Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Indem Sie auf die Schaltfläche "Akzeptieren" klicken, bestätigen Sie die in diesem Abschnitt 13.h. beschriebene Nutzung der nicht personenbezogenen Daten durch Corel und erklären sich damit einverstanden. Indem Sie ebenfalls auf die Schaltfläche "Akzeptieren" klicken, bestätigen Sie und erklären sich damit einverstanden, dass Xxxxx alle geistigen Eigentums- und sonstigen Eigentumsrechte an und zu allen Teilen der Analysedaten hält und weiterhin halten wird. Sie räumen Corel hiermit auch das Recht ein, die nicht-personenbezogenen Daten zur Erstellung der Analysedaten, zur Verbesserung, Erweiterung und Weiterentwicklung seiner Software und anderweitig zur Erreichung der in diesem Abschnitt 13.h und im Rahmen dieser EULA dargelegten Ziele zu verwenden. Sie ermächtigen Corel ferner, diese nicht-personenbezogenen Daten in eine von Corel oder seinem Drittanbieter von Analysediensten kontrollierte Datenbank zu stellen, wo sie mit den Daten anderer zu aggregierten Daten für die Analyse der Leistung des Software- und SaaS-Angebots und für die Erbringung von Dienstleistungen für andere kombiniert werden können. Wenn Corel nicht-personenbezogene Daten mit Personenbezogenen Daten kombiniert, werden die kombinierten Daten als Personenbezogene Daten für die Zwecke seiner Datenschutzerklärung behandelt, solange sie eine Person identifizieren können, und unterliegen nicht diesem Abschnitt 13.h.
Analyse. Die Entscheidung des BGH verdient im Wesentlichen Zu- stimmung. Überzeugend hat der BGH das Vorliegen einer bloßen Gefälligkeit ohne Rechtsbindungswillen verneint. Der BGH stellt bei seiner Begründung auf die etablierten Abgren- zungskriterien zwischen Gefälligkeitsverhältnis und Vertrag (insbesondere: geschäftliche oder private Beziehung, Wert und Bedeutung der Angelegenheit, etc.) ab. Dabei konnte vor- liegend allein aufgrund der teils privaten Verbundenheit des Eigentümers und dem früheren Ehemann der Beklagten kein rein privater Sachverhalt angenommen werden. Es handelt sich bei der Überlassung von Wohnraum nicht um einen bloßen „Freundschaftsdienst“. Vielmehr standen aus Sicht der Beklagten erhebliche Werte auf dem Spiel, weshalb diese sich auf die Rechtsverbindlichkeit der Gebrauchsüberlassung verlassen durfte.29 Auch die Ablehnung eines Mietvertrages vermag zu über- zeugen. Der BGH konnte insofern nach den Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast zum Nachteil der Beklagten entscheiden.30 Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Rechts zum Besitz trifft vorliegend die Beklagte.31 Denn der vermeintliche Mietvertrag würde über § 986 BGB i.V.m. § 152 Abs. 2 ZVG eine Einwendung dar- stellen und damit den Anspruch des Klägers zu Fall bringen, weshalb es sich um eine für die Beklagte günstige Tatsache handelt (sog. Günstigkeitsprinzip).32 Legt man jedoch deren im Ergebnis differenzierend Xxxxxxx, AcP 217 (2017), 34 (38 ff.).
Analyse. Die Logdateien werden mit Methoden, die von stetig lernender künstlicher Intelligenz gestützt werden (sog. Machine-Learning Algorithmen) voranalysiert, die einzelnen Meldungen werden auf mögliche Anomalien priorisiert. Die Machine-Learning-Algorithmen von Sentinel sind darauf trainiert, verschiedene Arten von Bedrohungen zu erkennen, wie beispielsweise Malware-Infektionen: Sentinel kann ungewöhnliche Aktivitäten auf Endpunkten erkennen, die auf eine Malware-Infektion hinweisen, wie beispielsweise das Herunterladen von verdächtigen Dateien oder das Ausführen von ungewöhnlichen Prozessen.
Analyse. Kontinuierlich: Transparenz des Prozesses/Partizipation der Zielgruppen/Qualitätssicherung Quelle: Eigene Darstellung
Analyse. Vorgehen, wenn BEM nicht gewünscht wird
Analyse. Wenn die bzw. der Beschäftigte mit weiteren Schritten einverstanden ist, wird das BEM mit der Analyse der vorhandenen Probleme (vgl. Gesprächs- leitfäden) weitergeführt. Dazu bedarf es der schriftlichen Einwilligung der bzw. des Beschäftigten, dass Daten nach 6.3.2.2 bis 6.3.2.4 an die Akteu- rinnen und Akteure, die nach ihrer bzw. seiner Zustimmung an der Analyse- phase teilnehmen dürfen, weitergeleitet bzw. von diesen erörtert werden können. Die bzw. der Beschäftigte entscheidet darüber hinaus gemäß dem Abschnitt 6.3 über die Verwendung ihrer bzw. seiner Daten. Notwendig zu beteiligende Akteurinnen und Akteure: ■ Fallmanagerin bzw. -manager ■ EIBE-Koordinatorin bzw. -Koordinator als Beauftragte bzw. Beauftragter der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, soweit keine Daten nach