Insolvenzanfechtungsrechtsschutz. Wird über das Vermögen eines Auftraggebers einer versicherten Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und ficht der Insolvenzverwalter in der Folge eine Honorar- oder Werklohnzahlung an, die der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrags an die versicherte Gesellschaft vorgenommen hat (Insolvenzanfechtung), ersetzt der Versicherer die nach vorheriger Abstimmung entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Insolvenzanfechtung sowie – falls erfolgversprechend – die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Insolvenzanfechtung.
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Insolvenzanfechtungsrechtsschutz. Wird über das Vermögen eines Auftraggebers einer versicherten Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und ficht der Insolvenzverwalter in der Folge eine Honorar- oder Werklohnzahlung an, die der Auftraggeber während der Laufzeit Lauf- zeit dieses Versicherungsvertrags an die versicherte Gesellschaft vorgenommen hat (Insolvenzanfechtung), ersetzt der Versicherer die nach vorheriger Abstimmung entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Insolvenzanfechtung sowie – falls erfolgversprechend – die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die InsolvenzanfechtungInsol- venzanfechtung.
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