IT-Risiken Musterklauseln

IT-Risiken. Zur sicheren Abwicklung aller Geschäftsprozesse werden die genutzten Informationstechnologien kontinuierlich kontrol- liert und angepasst. Die SGL Group verfügt über eine integ- rierte und gruppenweit einheitliche IT-Infrastruktur. Globale Sicherungssysteme, Spiegeldatenbanken, Virenschutz und Verschlüsselungssysteme sowie umfassende Zugriffsberechti- gungsstrukturen sichern uns basierend auf den verfügbaren technologischen Standards vor Verlust bzw. Manipulation von Daten. Im Rahmen unserer IT-Kontrollsysteme werden die etablierten Kontrollprozesse regelmä)ig aktualisiert, um einen unbefugten Zugriff auf die Systeme und Daten wirksam zu verhindern. Um der wachsenden Bedeutung von IT- Sicherheit angemessen Rechnung zu tragen, wurde 2012 mit der Aufstellung eines *Security and Response-Teams“ begonnen, welches sich ausschlie)lich mit der Verhinderung von unbe- fugten Zugriffen befasst. Parallel hierzu verhandeln wir derzeit mit verschiedenen Versicherern auch über eine entsprechende Versicherungslösung zur Abdeckung von Cyber-Risiken.
IT-Risiken. Die zunehmende Digitalisierung birgt Risiken und Gefahren, denen die STRABAG-Gruppe ausgesetzt ist. IT-Risiken können sich unter anderem in Systemausfällen oder Missbrauch von Daten manifestieren. IT-Risiken erfassen bestehende oder künftige Risiken von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder von Daten beeinträchtigen können. Darunter kann das Risiko aus IT-Verfügbarkeit und -Kontinuität, IT-Sicherheit, IT-Änderungen, IT-Datenintegrität und IT-Auslagerungen fallen. Jede Störung oder jeder Ausfall eines oder mehrerer IT-Systeme der STRABAG-Gruppe kann erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb der STRABAG-Gruppe haben. Jeder unbefugte Zugriff Dritter auf die Systeme der STRABAG-Gruppe kann auch dazu führen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden und/oder diese IT-Systeme nicht oder nicht in dem für die Nutzung durch die STRABAG-Gruppe erforderlichen Umfang zugänglich sind. Cyber-Attacken Dritter können zum vollständigen Verlust von Daten der STRABAG-Gruppe führen. Jeder Datenmissbrauch oder die Verletzung der IT-Sicherheit könnte dem Ruf der STRABAG-Gruppe schaden und die STRABAG-Gruppe einer nicht oder nicht vollständig versicherten Haftung aussetzen, das Risiko einer behördlichen Überprüfung erhöhen und die STRABAG-Gruppe in Verfahren verwickeln, die die Verhängung erheblicher Strafen und Bußgelder oder Schadenersatzzahlungen zur Folge haben kann. Der Eintritt von IT-Risiken kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.
IT-Risiken. Ein Ausfall der IT-Systeme oder Cyber-Angriffe könnten zu einer erheblichen Beeinträch- tigung des Geschäftsbetriebs des LAIQON-Konzerns führen. Wenn der LAIC Advisor zur Bewertung und Vorhersage potenzieller Optionen fehlerhaft oder ineffektiv ist oder wird, oder wenn die Produkte, Lösungen und Dienstleistungen des LAIQON-Konzerns keine akzeptablen Ergebnisse für Kunden liefern, kann der Ruf der Gesellschaft erheblich und nachteilig beeinflusst werden. Es besteht das Risiko, dass der LAIC Advisor, beispielsweise durch Fehlerhaftigkeit oder die Entwicklung von Konkurrenzprodukten durch Wettbewerber, keinen Wettbewerbsvor- teil mehr bietet und es damit auch zu einer Wertminderung eines wichtigen Vermögens- xxxxx des LAIQON-Konzerns kommt.
IT-Risiken. Das umfangreiche institutionelle Bankgeschäft, wie es der Konzern betreibt, ist in hohem Maße von komplexen IT-Systemen abhängig. IT-Systeme sind gegenüber einer Reihe von Problemen, wie Computerviren, Schäden, anderen externen Bedrohungen, Fehlern im Betrieb sowie Soft- oder Hardwarefehlern, anfällig. Die Harmonisierung der vielfältigen IT-Systeme des Konzerns zur Schaffung einer einheitlichen IT-Architektur stellt eine besondere Herausforderung dar. Darüber hinaus sind für sämtliche IT-Systeme regelmäßige Upgrades erforderlich, um den Anforderungen sich ständig ändernder Geschäfts- und aufsichtsrechtlicher Erfordernisse gerecht zu werden. Insbesondere die Einhaltung der Basel II-Vorschriften hat erhebliche Anforderungen an die Funktionalität der IT- Systeme des Konzerns gestellt und wird dies auch weiterhin tun. Eine Verwirklichung dieser Risiken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich negativ beeinflussen. Der Einsatz moderner Technologien hat für den Bankensektor und das Geschäft des Konzerns eine zentrale Bedeutung. Das kontinuierliche Wachstum des elektronischen Handels und die Einführung damit zusammenhängender Technologien verändern die Art und Weise, wie das Bankgeschäft betrieben wird und führen zu neuen Herausforderungen. Wertpapier-, Termin- und Optionsgeschäfte werden zunehmend elektronisch abgewickelt. Einige dieser elektronischen Handelsplattformen, über die diese Geschäfte abgewickelt werden, stehen im Wettbewerb zu den vom Konzern gegenwärtig verwendeten System, und es ist absehbar, dass das zu erwartende weitere Vordringen elektronischer Handelsplattformen diesen Wettbewerb in Zukunft weiter verschärfen wird. Darüber hinaus könnte es aufgrund des Umstands, dass die Kunden des Konzerns zunehmend preisgünstige elektronische Handelsplattformen nutzen, die ihnen einen direkten Zugang zu den Handelsmärkten bieten, zu einer Reduktion der vom Konzern erzielten Maklerprovisionen und Margen kommen, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte. Der Konzern ist in allen Geschäftsbereichen darauf angewiesen, hoch qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und langfristig zu halten. Der Konzern versucht dem Risiko eines Know-how-Verlusts in Folge des Ausscheidens wichtiger Mitarbeiter durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch Talent-, Management- und Career-Development-Maßnahmen zu begegnen. Trotz dieser Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es...

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  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.