Jagdhaftpflicht Musterklauseln

Jagdhaftpflicht. Versichert ist die Haftpflicht der im Versicherungs- vertrag genannten Personen als Jäger, Jagdpächter, bewaffneter Jagdgast, Jagdaufseher, Jagdleiter und Teilnehmer an jagdsportli- chen Veranstaltungen sowie als Eigentümer von Einrichtungen (z.B. Hochsitz, Einzäunungen) und Tieren, die der Jagd und dem Jagd- schutz dienen. 1 Nicht versichert sind nebst den Ausschlüssen gem. C8 Schäden: a. die anlässlich einer Widerhandlung gegen das anwendbare Jagdrecht verursacht werden, z.B. Jagen ohne gültige Jagdberechtigung. b. Wild- und Flurschäden, z.B. Zertrampeln eines naturge- schützten Pfades.
Jagdhaftpflicht. Versichert sind der Versicherungsnehmer und die mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Personen, sofern sie namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt sind.
Jagdhaftpflicht. Versichert sind der Versicherungsnehmer und die mit ihm in Haus- gemeinschaft lebenden Personen, sofern sie namentlich im Versiche- rungsvertrag aufgeführt sind Örtlicher Geltungsbereich A7 Hausrat Die Versicherung gilt an den im Versicherungsvertrag aufgeführten Versicherungsorten (bei Glasbruch ausschliesslich für privat genutz- te Räume) und ausserhalb an beliebigen Orten auf der ganzen Welt, sofern sich der Hausrat vorübergehend, nicht dauernd, auswärts be- findet A8
Jagdhaftpflicht. Versicherungsschutz C4 Kein Versicherungsschutz besteht für C4.20 C4.21
Jagdhaftpflicht. 1. Kundeninformation und Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Stand: 2019)
Jagdhaftpflicht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die Haftpflicht der in der Police namentlich bezeichneten Personen als Jäger, Jagdpächter, bewaffneter Jagdgast, Jagdaufseher, Jagdleiter oder Teilnehmer an jagdsportlichen Veranstaltungen. Mitversichert ist auch die Verwendung von Hunden. Die Deckung gilt in der Schweiz und im angrenzenden Ausland. Neben den Einschränkungen des Deckungsumfanges gemäss Art. 35 sind nicht versichert: a) Die Haftpflicht aus der Jagd ohne gültige Jagdbewilligung und aus der Übertretung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften über Jagd- und Wildschutz; b) Die Ansprüche aus Wild- und Flurschäden; c) Regressansprüche Dritter.
Jagdhaftpflicht. Die Jagdhaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren der Tätigkeiten als Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner, für die Sie verantwortlich sind und daher Ersatz leisten müs- sen. Privathaftpflicht Familien-Tarif X X X Privathaftpflicht Single-Tarif X X X Privathaftpflicht 55 Plus-Tarif X X X Fair Play Plus Klausel Zu einer Privathaftpflichtversicherung wählbar Tierhalterhaftpflicht Hund X X X Tierhalterhaftpflicht Pferd X X --- Dienst-und Amtshaftflicht In Verbindung mit einer Privathaft- pflichtversicherung Haus- und Grundbesitzerhaft- pflicht X X --- Bauherrenhaftpflicht X X --- Gewässerschadenhaftpflicht Anlagerisiko X X --- Wassersporthaftpflicht X X --- Jagdhaftpflicht X X --- Risikoträger ist zu 100 Prozent die Ostangler Brandgilde, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx. Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden.
Jagdhaftpflicht. Bei der Jagd verletzen Sie Ihren Jagdkolle- gen mit der Schusswaffe am Arm. Wir über- nehmen die haftpflichtrechtlichen Forde- rungen, welche berechtigterweise an Sie gestellt werden.
Jagdhaftpflicht. Versichert sind der Versicherungsnehmer und die mit ihm in Hausgemeinschaft le- benden Personen, sofern sie namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt sind A7 Unfall Versichert sind der Versicherungsnehmer und die mit ihm in Hausgemeinschaft le- benden Personen, sofern sie namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt sind
Jagdhaftpflicht. Die Jagdhaftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren der Tätigkeiten als Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner, für die Sie verantwortlich sind und daher Ersatz leisten müs­ sen. Privathaftpflicht Familien-Tarif X X X Privathaftpflicht Single-Tarife X X X Privathaftpflicht 55 Plus-Tarif X X X Xxxxxxx EXCLUSIV Fair Play Plus zu einer Privathaftpflichtversicherung wählbar Xxxxxxx EXCLUSIV Green Fair Play Plus zu einer Privathaftpflichtversicherung wählbar (die Klausel EXCLUSIV Fair Play Plus wird automatisch Vertragsbestandteil) Tierhalterhaftpflicht Hund X X X Tierhalterhaftpflicht Pferd X X ­­­ Dienst-und Amtshaftpflicht in Verbindung mit einer Privathaft­ pflichtversicherung ­­­ Haus- und Grundbesitzerhaft- pflicht X X ­­­ Bauherrenhaftpflicht X X ­­­ Gewässerschadenhaftpflicht Anlagerisiko X X ­­­ Wassersporthaftpflicht X X ­­­ Jagdhaftpflicht X X ­­­ Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Vertragsbeginn ist frühestens der Tag der Antragstellung. Ein Vertragsbeginn vor diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, so verlängert er sich auto­ matisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen.