Auftragsannahme. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
Auftragsannahme. Die USB nimmt die in dieser Ziffer 3 erteilten Aufträge an. Die der USB im Rahmen der Sonderbedingungen UnionDepot Komfort zur Ausführung von Aufträgen erteilten Vollmachten sind jeweils unwiderruflich. Dies bedeutet, dass die Vollmachten nur aus wichtigem Grund (z.B. im Fall des Missbrauchs) von jedem Depotinhaber widerrufen werden können.
Auftragsannahme. 2.1. Der Auftragnehmer ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Anschließende Annahmen durch den Auftraggeber stellen ein neues Angebot dar und bedürfen der Annahme durch den Auftragneh - mer. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Kostenanschlag des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgelt - lich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. Wird die Frist versäumt und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch ent - stehenden Mehraufwand / Schaden zu tragen.
2.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer hat er innerhalb der vorbezeichneten Frist ein vollständi- ges Leistungsverzeichnis über die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen inkl. Massen vorzulegen.
2.4. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gege- ben ist oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lässt sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat er den Auftragnehmer darüber unverzüg- lich zu unterrichten. Für die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Be- steller verschuldeten Unterbrechung hat dieser dem Lieferanten hierfür eine ausreichende Frist zu gewähren.
Auftragsannahme. 5.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
5.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen / Spezialagenturen ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur / Spezialagentur und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen / Spezialagenturen, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens (Werbungtreibender) erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur / Spezialagentur mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur / Spezialagentur und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
5.3 Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes (Produktgruppe) und des Werbungtreibenden zu enthalten.
5.4 Für alle Aufträge gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Dekaden-/Wochenbeginn.
5.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ganz oder teilweise wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen / Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Xxxxxxx) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt.
5.6 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags, selbst auf Dritte, bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
5.7 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ...
Auftragsannahme. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf dieser Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von xxx.xxxxx-xx.xx - IT-Systemhaus & Vertrieb e.K. mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
Auftragsannahme. 2.1 Unsere Angebote erfolgen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist freibleibend.
2.2 Die Auftragsannahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung.
2.3 Kostenvoranschläge sind ohne ausdrückliche Erklärung unverbindlich. Kostenunter- und Überschreitungen bis zu 10 % sind ohne Benachrichtigung zulässig.
2.4 Kostenvoranschläge und Angebotsunterlagen, sowie Konstruktionsunterlagen (in Form von Zeichnungen und Muster) sind unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen jederzeit an uns zurückzusenden.
Auftragsannahme. Alle Aufträge und ihre Annahme, einschließlich etwaiger anderer Transaktionen oder Änderungen, bedürfen der Schriftform.
Auftragsannahme. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Das Angebot bleibt in allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung ist nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
Auftragsannahme. 2.1. Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden an uns haben schriftlich zu ergehen. Die Bestellung bzw. der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn wir eine entsprechende schriftliche Auftragsannahme/Bestellbestätigung an den Kunden übermitteln.
Auftragsannahme. 4.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
4.2 Ergibt sich, dass diese Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind, steht uns jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vertragsbedingungen angemessen zu ändern.
4.3 Im Falle bereits ausgeführter Lieferungen können neben den gesetzlichen Ansprüchen Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden.