Kündigungserklärung. Eine Kündigungserklärung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Anleihegläubiger der Emittentin eine schriftliche Erklärung übergibt oder durch eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank nachweist, dass er die betreffenden Teilschuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Erklärung hält. Kündigungserklärungen gemäß Ziffer 6.1 sind unwiderruflich.
Kündigungserklärung. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zuge- hen. Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Schriftform.
Kündigungserklärung. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein. Eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax erfüllen beispielsweise die Textform, sofern der Absender daraus erkennbar ist.
Kündigungserklärung. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätes- tens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustel- lung der Klage zugegangen sein.
Kündigungserklärung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuldverschreibungen gemäß § 8.1 („Kündigungserklärung”), ist entweder (a) schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emittentin zu erklären und zusammen mit dem Nachweis in Form einer Bescheinigung der Depotbank gemäß § 12 oder in einer an- deren geeigneten Weise, dass der Benachrichtigende zum Zeitpunkt der Benachrich- tigung ein Anleihegläubiger der betreffenden Schuldverschreibung ist, persönlich oder per Einschreiben an die Emittentin zu übermitteln oder (b) bei der Depotbank des An- leihegläubigers zur Weiterleitung an die Emittentin über das Clearing System zu er- klären.
Kündigungserklärung. Eine Kündigungserklärung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Anleihegläubiger der Emittentin eine schriftliche Erklärung übergibt oder durch eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank nachweist, dass er die betreffenden Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Erklärung hält. (3) Termination Notice. Any Termination Notice shall be made by means of a written notice to be delivered by hand or registered mail to the Issuer together with evidence by means of a certificate of the Bondholder’s depository bank that such Bondholder at the time of such written notice is a holder of the relevant Bonds.
(1) Zahlstellen. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx, zur Hauptzahlstelle („Hauptzahlstelle” und zusammen mit etwaigen anderen von der Emittentin gemäß § 15(3) bestellten Zahlstellen, „Zahlstellen”) bestellt. Die Zahlstellen sind von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. Adressänderungen werden gemäß § 16 bekannt gemacht. (1) Paying Agents. The Issuer has appointed Bankhaus Gebr. Xxxxxx XX, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx, to act as principal paying agent (“Principal Paying Agent” and, together with any other paying agent appointed by the Issuer in accordance with § 15(3), “Paying Agents”). The Paying Agents are exempt from the restrictions of sec. 181 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch). Changes of address shall be published in accordance with § 16.
Kündigungserklärung. Eine vom Versicherer dem Makler gegenüber ausgesprochene Kündigung gilt als dem Versi- cherungsnehmer gegenüber erklärt.
Kündigungserklärung. Ich habe einen aktiven Telefonanschluss, verzichte auf die Übernahme meiner Rufnummer/n und kündige selbst. Ich bin mir bewusst, dass die Kündigung des Altanschlusses und die Anschaltung von der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH in diesem Fall nicht aufeinan- der abgestimmt sind. Ich bin mit der Kündigung des vorhandenen Telefonanschlusses bei meinem bisherigen Anbieter mittels diesem Auftrag bei- liegenden Portierungsformular einverstanden und beauftrage die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH, die Portierung (gleichzei- tig Kündigung) an meinen bisherigen Anbieter weiterzuleiten. Mit der Portierung beauftrage ich ebenfalls bei der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH die Mitnahme der Rufnummern in das Netz der Stadtwerke Bad Nauheim GmbH. Zur Klärung eventueller Fragen zum Telefonanschluss ermächtige ich die Stadtwerke Bad Nauheim GmbH, in meinem Namen Auskünfte bei meinem bisherigen Anbieter einzuholen. Sofern der Anschluss nicht ausschließlich auf meinen Namen angemeldet ist, bin ich befugt, den Wechsel auch für die übrigen Anschlussinhaber zu beauftragen und dem bisherigen Anbieter sämtliche Anschlussinhaber mitzuteilen. Ich habe keinen aktiven Telefonanschluss.
Kündigungserklärung. Eine Kündigungserklärung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Anlei-
(1) Zahlstellen. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, D-73033 Göppin- gen, zur Hauptzahlstelle („Hauptzahlstelle” und zusammen mit etwaigen anderen von der Emit- tentin gemäß § 15(3) bestellten Zahlstellen, „Zahlstellen“) bestellt. Die Zahlstellen sind von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. Adressänderungen werden ge- mäß § 16 bekannt gemacht.
Kündigungserklärung. Eine Kündigung der Schuldverschreibungen gemäß Absatz 1 ist durch den Anleihegläubiger entweder (i) schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emittentin zu erklären und zusammen mit einem Nachweis in Form einer Bescheinigung der Depotbank oder einem anderen geeignete Nachweis, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist, persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein an die Emittentin zu übermitteln oder (ii) gegenüber der Depotbank des Anleihegläubigers zur Weiterleitung an die Emittentin über Clearstream zu erklären. Eine Kündigung wird jeweils mit Zugang bei der Emittentin wirksam.