Kündigungsregel Musterklauseln

Kündigungsregel. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Die Kündigung durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform erfolgen. (Der Text gilt nur, wenn dem Vertrag Unterversicherungsverzicht nach Wertfestsetzung gemäß Wertermittlungsrichtlinie und Wertzuschlag zugrunde liegt.) oder
Kündigungsregel. Die Vertragsparteien können die vorstehenden Vereinbarungen durch Kündigung mit sechswöchiger Frist außer Kraft setzen. (Der Text gilt nur bei Bestehen einer Wertzuschlagsversicherung mit Einschluss von Bestandserhöhungen.)
Kündigungsregel. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. (Der Text gilt nur, wenn dem Vertrag Unterversicherungsverzicht nach Wertfestsetzung durch den Versicherer und gleitende Neuwertversicherung zugrunde liegt.)
Kündigungsregel. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. (Der Text gilt nur, wenn dem Vertrag Unterversicherungsverzicht nach Wertfestsetzung durch den Versicherer und Wertzuschlag zugrunde liegt.) oder 18a.1 Grundsatz Abweichend von 16.6 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung wird auf die Feststellung und Anrechnung der Unterversicherung verzichtet, wenn der Versicherer eine körperliche Wertfestsetzung der Gebäude vornimmt und entsprechende Wertgutachten erstellt. Die durch die Gutachten ermittelten Werte bilden die Versicherungssumme für die Position Gebäude. 18a.2 Gleitende Neuwertversicherung Ist für Gebäude die gleitende Neuwertversicherung vereinbart, so errechnet der Versicherer den ermittelten Betrag anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindexes für Wohngebäude.
Kündigungsregel. Beide Parteien können den Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kün- digen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Ikano Bank ist insbesondere zu einer Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für die Ent- scheidung der Ikano Bank über die Kreditgewährung von erheblicher Bedeutung waren, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt oder einzutre- ten droht und dadurch die Rückzahlung des Kredites gefährdet ist. Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Ikano Bank nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindes- tens 10 %, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrags von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 %, des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und die Ikano Bank dem Darle- hensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Rechtsschuld erlange. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund wird die Ikano Bank dem Kunden für die Ab- wicklung, insbesondere für die Rückzahlung des Kredites, unter Berücksichtigung der berech- tigten Belange der Ikano Bank eine angemessene Frist einräumen.
Kündigungsregel. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. (Der Text gilt nur, wenn dem Vertrag Unterversicherungsverzicht nach Wertfestsetzung gemäß Wertermittlungsrichtlinie und Wertzuschlag zugrunde liegt.) oder 19a.1 Grundsatz Der Versicherer nimmt abweichend von 16.6 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme nach dem dem Versicherungsantrag beigefügten Wertermittlungsschema ermittelt wurde, das dem Versicherungsantrag beigefügt ist. 19a.2 Falscher Wert 1914 Ergibt sich im Schadenfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ist dadurch die Versicherungssumme 1914 zu niedrig bemessen, berechnet sich die Entschädigung nach den Bestimmungen über Unterversicherung nach 16.6 der Besonderen Bedingungen zur Gebäude- und Inhaltsversicherung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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