Common use of Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht Clause in Contracts

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht. Versichert ist eine vertragliche Haftungserweiterung aus- schließlich insoweit, als der Versicherungsnehmer ge- genüber seinen Abnehmern vertraglich auf die Untersu- chungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Art. 38, 39 UN-Kaufrecht oder vergleichbarer anwendbarer Bestim- mungen verzichtet. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungs- nehmer mit seinen Abnehmern vereinbart, dass eine Ein- gangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensicht- liche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware beim Abnehmer durchgeführt wird und erkannte Mängel unverzüglich beim Versicherungsnehmer gerügt werden müssen sowie unter der Voraussetzung, dass ein Qualitäts- sicherungsmanagement mit branchenüblichem Standard (z. B. ISO 9000 ff.) beim Versicherungsnehmer eingeführt und eine Ausgangskontrolle geregelt ist.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht. Versichert Eingeschlossen ist eine vertragliche Haftungserweiterung aus- schließlich insoweit- abweichend von Ziffer 1.19.4 - die Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, als soweit der Versicherungsnehmer ge- genüber gegenüber seinen Abnehmern vertraglich auf die Untersu- chungs- Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Art. 38, 39 UN-Kaufrecht oder vergleichbarer anwendbarer Bestim- mungen Bestimmungen verzichtet. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer mit seinen Abnehmern vereinbart, - dass eine Ein- gangskontrolle Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensicht- liche offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware beim Abnehmer durchgeführt wird und - erkannte Mängel unverzüglich beim Versicherungsnehmer gerügt werden müssen müssen; - sowie unter der Voraussetzung, dass ein Qualitäts- sicherungsmanagement Qualitätssicherungsmanagement mit branchenüblichem Standard (z. B. ISO 9000 ff.) beim Versicherungsnehmer eingeführt und eine Ausgangskontrolle geregelt ist.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht. Versichert ist eine vertragliche Haftungserweiterung aus- schließlich ausschließlich insoweit, als der Versicherungsnehmer ge- genüber Versiche- rungsnehmer gegenüber seinen Abnehmern vertraglich auf die Untersu- chungs- Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Art. 38, 39 UN-Kaufrecht oder vergleichbarer anwendbarer Bestim- mungen Bestimmungen verzichtet. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer mit seinen Abnehmern vereinbartver- einbart, dass eine Ein- gangskontrolle Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensicht- liche offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware beim Abnehmer durchgeführt wird und erkannte Mängel Män- gel unverzüglich beim Versicherungsnehmer gerügt werden müssen sowie unter der VoraussetzungVoraus- setzung, dass ein Qualitäts- sicherungsmanagement Qualitätssicherungsmanagement mit branchenüblichem Standard (z. B. ISO 9000 ff.) beim Versicherungsnehmer eingeführt und eine Ausgangskontrolle geregelt ist.

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Samples: www.gdv.de

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht. Versichert Eingeschlossen ist eine vertragliche Haftungserweiterung aus- schließlich insoweit- abweichend von 7.3 AHB - die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, als soweit der Versicherungsnehmer ge- genüber gegenüber seinen Abnehmern vertraglich auf die Untersu- chungs- Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Art. Artikel 38, 39 UN-Kaufrecht oder vergleichbarer anwendbarer Bestim- mungen Bestimmungen verzichtet. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer mit seinen Abnehmern vereinbart, dass eine Ein- gangskontrolle Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensicht- liche offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware beim Abnehmer durchgeführt wird und erkannte Mängel unverzüglich beim Versicherungsnehmer gerügt werden müssen sowie unter müssen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Voraussetzung, dass ein Qualitäts- sicherungsmanagement Versicherungsnehmer kein Qualitätssicherungsmanagement mit branchenüblichem Standard (z. B. ISO 9000 ffaufrechterhält oder keine Ausgangskontrolle durchgeführt hat.) beim Versicherungsnehmer eingeführt und eine Ausgangskontrolle geregelt ist.

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Samples: www.bass-makler.de

Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht. Versichert Eingeschlossen ist eine vertragliche Haftungserweiterung aus- schließlich insoweit- abweichend von 7.3 AHB - die Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Personen-, als Sach- und daraus entstandener weiterer Schäden, soweit der Versicherungsnehmer ge- genüber gegenüber seinen Abnehmern vertraglich auf die Untersu- chungs- Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Art. 38, 39 UN-Kaufrecht oder vergleichbarer anwendbarer Bestim- mungen Bestimmungen verzichtet. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer mit seinen Abnehmern vereinbart, dass eine Ein- gangskontrolle Eingangskontrolle in Form einer Sichtprüfung auf offensicht- liche offensichtliche Mängel, Transportschäden und Identität der Ware beim Abnehmer durchgeführt wird und erkannte Mängel unverzüglich beim Versicherungsnehmer gerügt werden müssen müssen. ‒ sowie unter der Voraussetzung, dass ein Qualitäts- sicherungsmanagement Qualitätssicherungsmanagement mit branchenüblichem Standard (z. B. ISO 9000 ff.) beim Versicherungsnehmer eingeführt und eine Ausgangskontrolle geregelt ist.

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Samples: www.ov-boerse.de