Mindestvertragsdauer Musterklauseln

Mindestvertragsdauer. Die Mindestvertragsdauer entspricht der jeweiligen Mindestvertragsdauer des Business Services, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
Mindestvertragsdauer. Für die einzelne Kernnetz Glasfaser gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Monat. Danach läuft der Vertrag für eine unbestimmte Dauer weiter und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Arbeitstagen vom Anbieter gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit dem Bestellformular Kündigung.
Mindestvertragsdauer. Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragsdauer im Vertrag vereinbart oder ist in den jeweiligen Entgeltbestimmungen eine Mindestvertragsdauer zwingend vorgesehen, so ist der Kunde – sofern dem zwingendes Recht nicht entgegensteht - nicht berechtigt, den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer zu kündigen. Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt, so nichts anderes geregelt wurde, die bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer zu entrichtenden Entgelte. Sämtliche Restentgelte sowie andere offene Forderungen werden binnen 10 Tagen fällig. Restentgelte fallen nicht an, wenn das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet wurde, die ausschließlich A1 zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere die in Punkt 1.8 beschriebenen, außerordentlichen Kündigungsgründe. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung erbracht wurde, frühestens jedoch mit Abschluss des die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vertrages.
Mindestvertragsdauer. Bedingungsgemäß wird der Vertrag in der Krankheitskosten- und in der Krankenhaustagegeld- und in der staatlich geför- derten ergänzenden Pflegeversicherung vom beantragten Versicherungsbeginn für die Dauer von zwei Versicherungs- jahren, hinsichtlich der Krankentagegeld- und Pflegekran- kenversicherung für die Dauer von einem Versicherungsjahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
Mindestvertragsdauer. Die Mindestvertragslaufzeit für VIE Festnetztelefonie Dienste beträgt 12 Monate, sofern keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Bei vorzeitiger Kündigung des gesamten Vertrages bzw. einzelner Positionen daraus werden sämtliche bis zum Ende der jeweils gültigen Mindestvertragslaufzeit ausstehende Entgelte zur Zahlung fällig. Entgelte fallen nicht an, wenn das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet wurde, die ausschließlich FWAG zu vertreten hat.
Mindestvertragsdauer. Es kann eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr im Sinne der AGB Solutions vereinbart werden.
Mindestvertragsdauer. Für die einzelne Kabelkanalisation gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Danach läuft der Vertrag für eine unbestimmte Dauer weiter und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf Ende eines jeden Monats vom Anbieter gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit dem Bestellformular Kündigung.
Mindestvertragsdauer. Für die einzelnen Standorte gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Danach läuft der Vertrag über den einzelnen Standort für eine unbestimmte Dauer weiter und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf Ende eines jeden Monats vom Anbieter gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit dem Bestellformular Kündigung.
Mindestvertragsdauer. Für die TAL-Glasfaser gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Monat. Danach läuft der Vertrag für eine unbestimmte Dauer weiter und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Arbeitstag vom Anbieter gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit dem Bestellformular Kündigung.