Common use of KombiTickets Clause in Contracts

KombiTickets. KombiTickets sind Sondertickets des VRR-Tarifs. Sie werden in Kooperation mit externen Partnern, einem oder mehreren Verkehrsunternehmen und der VRR-AöR abgeschlossen. Die besonderen Tarifbestimmungen hierzu werden von Fall zu Fall bekannt gegeben. Tarifliche Angebote zum Sonderpreis (= Sonderangebote) mit zeitlich begrenzter Nutzungs- dauer können gegenüber dem Regeltarif besondere Ermäßigungen aufweisen. Hierbei han- delt es sich insbesondere um Messeverkehre, Einkaufsverkehre, Schülerausflugsfahrten oder Besichtigungsfahrten, Gesellschaften, Freizeit- und Touristenverkehr oder Sonder- und Großveranstaltungen. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen bei tariflichen Sonderangeboten ist, dass sich die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs dadurch nicht verschlechtert. Bei Kom- biTicket-Angeboten unterhalb von 5.000 Euro Umsatz wird auf eine Individualkalkulation ver- zichtet. Hier gelten standardisierte Verrechnungspreise und besondere Tarifbestimmungen.

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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen

KombiTickets. KombiTickets sind Sondertickets des VRR-Tarifs. Sie werden in Kooperation mit externen Partnern, einem oder mehreren Verkehrsunternehmen und der VRR-AöR abgeschlossen. Die besonderen Tarifbestimmungen hierzu werden von Fall zu Fall bekannt gegeben. Tarifliche Angebote zum Sonderpreis (= Sonderangebote) mit zeitlich begrenzter Nutzungs- dauer Nutzungsdauer können gegenüber dem Regeltarif besondere Ermäßigungen aufweisen. Hierbei han- delt handelt es sich insbesondere um Messeverkehre, Einkaufsverkehre, Schülerausflugsfahrten oder Besichtigungsfahrten, Gesellschaften, Freizeit- und Touristenverkehr oder Sonder- und Großveranstaltungen. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen bei tariflichen Sonderangeboten ist, dass sich die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs dadurch nicht verschlechtert. Bei Kom- biTicketKombiTicket-Angeboten unterhalb von 5.000 Euro Umsatz wird auf eine Individualkalkulation ver- zichtetverzichtet. Hier gelten standardisierte Verrechnungspreise und besondere Tarifbestimmungen.

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Samples: Tarifbestimmungen

KombiTickets. KombiTickets sind Sondertickets des VRR-Tarifs. Sie werden in Kooperation mit externen Partnern, einem oder mehreren Verkehrsunternehmen und der VRR-AöR abgeschlossen. Die besonderen Tarifbestimmungen hierzu werden von Fall zu Fall bekannt gegeben. Tarifliche Angebote zum Sonderpreis (= (=Sonderangebote) mit zeitlich begrenzter Nutzungs- dauer Nutzungsdauer können gegenüber dem Regeltarif besondere Ermäßigungen aufweisen. Hierbei han- delt handelt es sich insbesondere um Messeverkehre, Einkaufsverkehre, Schülerausflugsfahrten oder Besichtigungsfahrten, Gesellschaften, Freizeit- und Touristenverkehr oder Sonder- und Großveranstaltungen. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen bei tariflichen Sonderangeboten ist, dass sich die Wirtschaftlichkeit des Verbundverkehrs dadurch nicht verschlechtert. Bei Kom- biTicketKombiTicket-Angeboten unterhalb von 5.000 Euro Umsatz wird auf eine Individualkalkulation ver- zichtetverzichtet. Hier gelten standardisierte Verrechnungspreise und besondere Tarifbestimmungen.

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Samples: Tarifbestimmungen