Common use of Konkretisierung des Auftragsinhalts Clause in Contracts

Konkretisierung des Auftragsinhalts. (1) Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen Personen sowie die Art der personenbezogener Daten sind konkret beschrieben in der jeweiligen Leistungsvereinbarung samt Anhang zum Datenschutz. (2) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch Übermittlung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Das angemessene Schutzniveau in diesem Drittland ist entweder a) festgestellt durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO); oder b) wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m. 47 DS-GVO); oder c) wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO); oder d) wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO); oder e) wird hergestellt durch einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO); oder f) wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen (Art. 46 Abs 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO). Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist eine Datenverarbeitung im Drittland nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Auftragsverarbeitung, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung

Konkretisierung des Auftragsinhalts. (1) Umfang, Art und Zweck der VerarbeitungErhebung, die Kategorien der betroffenen Personen sowie die Art der Verarbeitung und / oder Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in der jeweiligen Leistungsvereinbarung samt Anhang zum Datenschutz. (2) Vereinbarung „CETOS - IT Support - Servicevertrag“ konkret beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch Übermittlung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der ArtArtt. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Das angemessene Schutzniveau in diesem Drittland ………………………. ist entweder a) festgestellt durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO); oder b) wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m. 47 DS-GVO); oder c) wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 litlitt. c und d DS-GVO); oder d) wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art Art. 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-GVO); oder e) wird hergestellt durch einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO); oder f) . wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen (Art. 46 Abs 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-GVO). Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist eine Datenverarbeitung im Drittland nicht zulässigMaßnahmen: …………………………….

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Samples: Data Processing Agreement

Konkretisierung des Auftragsinhalts. (1) Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der betroffenen Personen sowie die Art der personenbezogener Daten sind konkret beschrieben in der jeweiligen Leistungsvereinbarung samt Anhang zum Datenschutz. (2) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch Übermittlung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Das angemessene Schutzniveau in diesem Drittland ist entweder a) festgestellt durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission (Art. 45 Abs. 3 DS-DS- GVO); oder b) wird hergestellt durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 46 Abs. 2 lit. b i.V.m. 47 DS-GVO); oder c) wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c und d DS-GVO); oder d) wird hergestellt durch genehmigte Verhaltensregeln (Art 46 Abs. 2 lit. e i.V.m. 40 DS-DS- GVO); oder e) wird hergestellt durch einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus (Art. 46 Abs. 2 lit. f i.V.m. 42 DS-GVO); oder f) wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen (Art. 46 Abs 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DS-DS- GVO). Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist eine Datenverarbeitung im Drittland nicht zulässig.

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Samples: Auftragsverarbeitung