Konkurrenzverbot. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verboten.
Appears in 4 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch, www.employeurs-banques.ch
Konkurrenzverbot. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verboten.
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