Kontoführung Musterklauseln

Kontoführung. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.
Kontoführung. 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)
Kontoführung. 4 Der Kontoinhaber darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen, nicht einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belas- sen. Diese Werte sind auf ein Eigenkonto zu übertragen.
Kontoführung. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtung aus dem FidorPay-Kontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (zum Beispiel aus Überweisungen, Lastschriften, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende des Kalenderjahres miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden in der Transaktionsliste mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages sowie einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes aufgelistet. Weicht das Buchungsdatum von dem Zeitpunkt ab, den die Bank für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrages auf dem Konto zugrunde legt (Wertstellungsdatum), so erfolgen Wertstellung und deren Ausweis gesondert. Nach Kontoeröffnung können jederzeit Beträge in beliebiger Höhe direkt auf das FidorPay-Konto eingezahlt werden. Innerhalb des Guthabens bzw. des Verfügungsrahmens wird die Bank Geldsendungen, Auszahlungen, Anlagen in u.a. Sparbriefe der Fidor Bank und weitere Transaktionen nach erfolgreicher Aufgabe (incl. Eingabe eines Verifikationscodes, derzeit eine MTAN) ausführen. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Einrichtung des Xxxxxx, Entgegennahme der Transaktion und Gutschrift der Einzahlungen bei der Bank und Gutschrift der Zinsen unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften.
Kontoführung. (1) Die Guthaben auf den Währungskonten werden nicht verzinst.
Kontoführung. 1. Der Insolvenzverwalter darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen, nicht dem Sonderkonto zuführen oder auf einem Sonderkonto belassen. Diese Werte sind auf ein Eigenkonto des Insolvenzverwalters zu übertragen.
Kontoführung. 4 Der Notar darf Werte, die ihm nicht als Notar anvertraut wurden, nicht einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belas- sen. Auf ein Anderkonto darf weder durch den Notar noch durch einen Dritten Bargeld eingezahlt werden.
Kontoführung. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girokontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z. B. aus Überweisun- gen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen am 2/6 Joh. Xxxxxxxxx, Gossler & Co. KG ∙ Vorvertragliche Informationen ∙ Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen ∙ Konto- und Depoteröffnung Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäfts sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, Selbstabholerfach) übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie monatlich einen Ausweis über alle Entgelte, die für Zahlungsverkehrs- vorgänge angefallen sind.
Kontoführung. Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depot- und Kontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf dem in laufender Rech- nung geführten Konto. Die Bank erteilt bei einem Konto zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode in der Regel am Ende eines Kalendermonats einen Rechnungsabschluss. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Nach Abschluss eines jeden Handelstages werden der aktuelle Finanzstatus sowie- im Falle von Umsätzen- ein Kontoauszug und Ausführungsbestätigungen zu getätigten Geschäften im Webportal zur Verfügung ge- stellt. Auf Wunsch werden diese Informationen dem Kunden per Post übermittelt. Die Kosten für den Postversand ergeben sich aus dem „Preis- und Leis- tungsverzeichnis“. Darüber hinaus erstellt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderjahres einen Depotauszug.
Kontoführung. Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt vom Kunden veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Xxxxxx ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Dispositionskredit aufweist oder dies im Rahmen einer Überziehung zugelassen wird. Im Einzel- nen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Konto- vertrag erfasst: Kontoführung Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Überweisungsverkehr unter B. VI.) Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren (vgl. dazu die Bedingungen unter B. VIII.) Abwicklung von Kartenumsätzen aus der girocard und VISA Card der Bank (vgl. dazu die Bedingungen für das Girokonto unter B. XVI.) Scheckinkasso eingeräumte und geduldete Überziehungsmöglichkeiten Scheckeinlösungen Zahlungskarten für den girocard-Service zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zah- lung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic cash Systems und des V PAY Systems sowie zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingun- gen für das Girokonto unter B. XVI.)