Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: mediapool.hm.edu, www.hochschule-trier.de, mediapool.hm.edu
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen an- deren durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen Infor- mationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vereinba- rung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.oth-regensburg.de, intra.fh-regensburg.de, www.oth-regensburg.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.hhl.de, www.hochschule-trier.de, www.hs-koblenz.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung Verein- barung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.uni-flensburg.de, www.oth-regensburg.de, www.oth-regensburg.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten geforder- ten detaillierten Informationen bereitzustellenbereitzustel- len, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser die- ser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt durchge- führt wurden.
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Samples: www.ovgu.de, www.uni-magdeburg.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Hoch- schulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen exter- nen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellenbe- reitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase Mo- bilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vereinba- rung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.hmtm-hannover.de, www.international-office.uni-bayreuth.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nati- onalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Hochschulzusammenar- beit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß ord- nungsgemäß durchgeführt wurden.
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Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Natio- nale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Eu- ropäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen zu- gelassenen externen Stelle geforderten detaillierten detaillier- ten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung Über- prüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß ordnungsge- mäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.uni-trier.de, www.uni-trier.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung Ver- einbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: mediapool.hm.edu, www.oth-regensburg.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen ande- ren durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen zuge- lassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen Informati- onen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.hsu-hh.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.. Anhang III
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Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.w-hs.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD oder von einer ei- ner anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten de- taillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung Über- prüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen Bestim- mungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt durchge- führt wurden.
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Samples: www.uni-leipzig.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien Vertragsparteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Europäisc hen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Hoc hschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Hoc hschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Samples: www.hs-bremen.de
Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission Kom- mission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Hochschul- zusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellenbereit- zustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase Mobili- tätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
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Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. .
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Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Nati- onale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten detaillier- ten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurdenwur- den.
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