Common use of Kontrollen und Prüfungen Clause in Contracts

Kontrollen und Prüfungen. 14.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden oder wurden. 14.2 Jede Feststellung im Zusammenhang mit der Vereinbarung kann zu den in Artikel 6 genannten Maßnahmen oder zu weiteren rechtlichen Schritten im Sinne des geltenden nationalen Rechts führen.

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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement, Erasmus Scholarship Agreement

Kontrollen und Prüfungen. 14.1 13.1 Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle detaillierten Informationen zur Verfügung zu stellen, die von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) oder einer anderen externen Stelle, die von der Europäischen Kommission oder der Nationalen Agentur von Deutschland (NA DAAD) ermächtigt wurde, angefordert werden, um zu überprüfen, ob die Mobilitätsphase und die Bestimmungen der Vereinbarung ordnungsgemäß umgesetzt werden oder wurden. 14.2 13.2 Jede Feststellung im Zusammenhang mit der Vereinbarung kann zu den in Artikel 6 genannten Maßnahmen oder zu weiteren rechtlichen Schritten im Sinne des geltenden nationalen Rechts führen.

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Samples: Erasmus+ Mobility Agreement for Individuals