Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Information(en), welche von der Europäischen Kommission, der Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenstehenden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n).
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