Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich zur Übermittlung jeglicher detaillierten Information(en), welche von der Europäischen Kommission, der Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) oder jeder anderen außenstehenden, von der Europäischen Kommission oder Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD-GmbH) beauftragten Stelle zum Zweck der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Mobilitätsphase und der Bestimmungen der Vereinbarungen angefordert wurde(n).
Appears in 4 contracts
Samples: boku.ac.at, boku.ac.at, boku.ac.at