Kontrollen und Prüfungen. Die Parteien der Vereinbarung verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ordnungsgemäß durchgeführt wurden. · Hochschulen, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, haben sich in der Erasmus Charta für die Hochschulbildung der Europäischen Kommission verpflichtet, Ihre Mobilitätsaktivitäten zu unterstützen, zu fördern und anzuerkennen. · Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln und Anforderungen im Erasmus+ Zuwendungsvertrag, den Sie mit der Entsendeeinrichtung abgeschlossen haben. · Nach der Auswahl für die Teilnahme am Erasmus+ Studierendenprogramm haben Sie das Anrecht auf Beratung zu den Partnereinrichtungen oder -unternehmen und den möglichen Aktivitäten für die Mobilitätsphase. · Ihre Entsendeeinrichtung und die Gasteinrichtung bzw. das Gastunternehmen müssen Ihnen Informationen zur Notenvergabe in der Gasteinrichtung sowie zur Beantragung eines Visums, zum Abschluss von Versicherungen und zur Wohnungssuche zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Ansprechpartner und Informationsquellen finden Sie in der „interinstitutionellen Vereinbarung“ zwischen Ihrer Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung. · Mit Ihrer Entsendeeinrichtung schließen Sie einen Zuwendungsvertrag ab (auch wenn Sie keine finanzielle Unterstützung aus EU-Fördermitteln erhalten) und mit der Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung bzw. dem Gastunternehmen eine Lernvereinbarung („Learning Agreement“). Eine gute Vorbereitung Ihrer Lernvereinbarung trägt entscheidend zum Erfolg Ihrer Mobilitätsmaßnahme bei und gewährleistet die Anerkennung Ihrer Mobilitätsphase. Die Lernvereinbarung enthält detaillierte Informationen zu Ihren geplanten Aktivitäten im Ausland (einschließlich der angestrebten Leistungspunkte, die auf Ihren Studiengang an der Heimateinrichtung angerechnet werden). · Nachdem Sie ausgewählt wurden, unterziehen Sie sich einem Onlinesprachtest (falls dieser in der Hauptunterrichtssprache/ Hauptarbeitssprache im Ausland verfügbar ist), damit die Entsendeeinrichtung Ihnen die am besten geeignete Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb anbieten kann, falls dies erforderlich ist. Sie sollten dieses Hilfsangebot unbedingt in Anspruch nehmen, um Ihre Fähigkeiten in der Fremdsprache auf das empfohlene Niveau zu bringen. · Sie sollten alle Lernangebote der Gasteinrichtung bzw. des Gastunternehmens nutzen, die Regeln und Richtlinien der Gasteinrichtung befolgen und stets bestrebt sein, bei allen Prüfungen und sonstigen Leistungskontrollen die bestmögliche Leistung zu erbringen. · Änderungen der Lernvereinbarung können nur in Ausnahmesituationen beantragt werden und nur innerhalb einer Frist, die von Ihrer Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung festgelegt wurde. Die Änderungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung sowohl von der Entsendeeinrichtung als auch von der Gasteinrichtung bzw. vom Gastunternehmen bestätigt werden. Bewahren Sie Kopien der E-Mails mit der Bestätigung auf. Änderungen, die sich aufgrund einer Verlängerung der Mobilitätsphase ergeben, müssen ebenfalls so früh wie möglich beantragt werden. · Ihre Gasteinrichtung bzw. Ihr Gastunternehmen verpflichtet sich, Sie genauso zu behandeln wie die eigenen Studierenden/ Mitarbeiter. Auch Sie selbst sollten alle Anstrengungen unternehmen, sich in Ihr neues Umfeld zu integrieren. · Die Gasteinrichtung verlangt während Ihrer Mobilitätsphase weder Unterrichts-, Registrierungs- oder Prüfungsgebühren noch Gebühren für die Nutzung von Laboratorien und Bibliotheken. Dennoch fallen möglicherweise geringfügige Gebühren für Leistungen an, die auch Studierenden der Gasteinrichtung berechnet werden, beispielsweise Beiträge für Versicherungen, Studentenwerk oder die Nutzung verschiedener Materialien. · Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich in Vereinigungen Ihrer Gasteinrichtung bzw. Ihres Gastunternehmens zu engagieren, beispielsweise in Mentoren- und Buddy-Netzwerken, die von Studierendenorganisationen wie dem „Erasmus Student Network“ organisiert werden. · Studienbeihilfen und -kredite im Heimatland müssen auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weitergeführt werden. · Die Entsendeeinrichtung muss entsprechend der Lernvereinbarung alle während Ihrer Mobilitätsphase erfolgreichabgeschlossenen Aktivitäten anerkennen. · Falls Sie im Ausland studieren, erhalten Sie von Ihrer Gasteinrichtung einen Leistungsnachweis, in dem Ihre Ergebnisse mit den erzielten Leistungspunkten und Noten aufgeführt sind (normalerweise innerhalb von maximal fünf Wochen nach der Beurteilung). Von der Entsendeeinrichtung erhalten Sie innerhalb von maximal fünf Wochen nach Eingang des Leistungsnachweises alle Informationen zur Anerkennung der Leistungen. Die anerkannten Komponenten (beispielsweise Kurse) werden in Ihrem Diplomzusatz vermerkt. · Falls Sie ein Praktikum absolvieren, erhalten Sie von Ihrem Unternehmen ein Praktikumszeugnis, in dem alle von Ihnen durchgeführten Aufgaben und eine Beurteilung zusammengefasst sind. Darüber hinaus händigt Ihnen das Unternehmen einen Leistungsnachweis aus, sofern dies in Ihrer Lernvereinbarung vorgesehen ist. Wurde das Praktikum nicht im Rahmen Ihres Studienplans absolviert, wird die Praktikumsphase zumindest im Diplomzusatz und, sofern Sie dies wünschen, in Ihrem Europass- Mobilitätsnachweis vermerkt. Falls Sie kürzlich Ihren Abschluss gemacht haben, wird empfohlen, den Europass- Mobilitätsnachweis zu beantragen. · Um Ihre Fortschritte beim Fremdsprachenerwerb während der Mobilitätsphase zu überprüfen, sollten Sie einen Onlinesprachtest absolvieren, sofern dieser in der Hauptunterrichtssprache/Hauptarbeitssprache im Ausland verfügbar ist. · Sie müssen für die Entsendeeinrichtung und die Gasteinrichtung, für die Nationale Agentur des entsendenden Landes und des Gastlandes sowie für die Europäische Kommission einen Fragebogen zu Ihrer Erasmus-Mobilitätsphase ausfüllen. · Sie sind herzlich dazu eingeladen, der „Erasmus+ Studierenden- und Alumni-Vereinigung“ beizutreten und Ihren Freunden, anderen Studierenden, den Mitarbeitern Ihrer Einrichtung, Journalisten, Schülern und anderen Personen von Ihren Erlebnissen im Rahmen der Mobilitätsphase zu berichten, damit diese von Ihren Erfahrungen profitieren können. - Bestimmen Sie das Problem genau und prüfen Sie die in Ihrem Zuwendungsvertrag dargelegten Rechte und Pflichten. - Mitarbeiter in Ihrer Entsendeeinrichtung und in der Gasteinrichtung sind dafür zuständig, Erasmus-Studierende zu unterstützen. Je nach der Art des Problems und dem Zeitpunkt seines Auftretens können Ihnen der Ansprechpartner oder die verantwortliche Person in Ihrer Entsendeeinrichtung oder der Gasteinrichtung (bzw. im Gastunternehmen bei einem Praktikum) helfen. Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie in Ihrer Lernvereinbarung. - Falls erforderlich, nutzen Sie das offizielle Beschwerdeverfahren Ihrer Entsendeeinrichtung.
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Kontrollen und Prüfungen. Version 31072014 Die Parteien der Vereinbarung Vertragsparteien verpflichten sich, alle von der Europäischen Kommission, der Nationalen Agentur für EU- Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD oder von einer anderen durch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD) DAAD zugelassenen externen Stelle geforderten detaillierten Informationen bereitzustellen, die der Überprüfung dienen, dass die Mobilitätsphase und die Bestimmungen dieser Vereinbarung dieses Vertrags ordnungsgemäß durchgeführt wurden. · XXXXXXX STUDIERENDENCHARTA (Hochschulbildung) • Hochschulen, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, haben sich in der Erasmus Charta für die Hochschulbildung der Europäischen Kommission verpflichtet, Ihre Mobilitätsaktivitäten zu unterstützen, zu fördern und anzuerkennen. · • Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln und Anforderungen im Erasmus+ Zuwendungsvertrag, den Sie mit der Entsendeeinrichtung Ihrer Entsendehochschule abgeschlossen haben. · • Nach der Auswahl für die Teilnahme am Erasmus+ Studierendenprogramm haben Sie das Anrecht auf Beratung zu den Partnereinrichtungen oder -unternehmen der Partnerhochschule und den möglichen Aktivitäten für die Mobilitätsphase. · Ihre Entsendeeinrichtung • Die Entsendehochschule und die Gasteinrichtung bzw. das Gastunternehmen Partnerhochschule müssen Ihnen Informationen zur Notenvergabe in der Gasteinrichtung Partnerhochschule sowie zur Beantragung eines Visums, zum Abschluss von Versicherungen und zur Wohnungssuche zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Ansprechpartner und Informationsquellen finden Sie in dem zwischen der „interinstitutionellen Vereinbarung“ zwischen Ihrer Entsendeeinrichtung OVGU und der GasteinrichtungPartnerhochschule abgeschlossenen Inter-Institutional Agreement. · • Mit Ihrer Entsendeeinrichtung Entsendehochschule schließen Sie einen Zuwendungsvertrag ab (auch wenn Sie keine finanzielle Unterstützung aus EU-Fördermitteln erhaltenerhalten [„zero grant“]) und mit der Entsendeeinrichtung Entsendehochschule und der Gasteinrichtung bzw. dem Gastunternehmen Partnerhochschule eine Lernvereinbarung („Learning Agreement“). Eine gute Vorbereitung Ihrer Lernvereinbarung Ihres Learning Agreement trägt entscheidend zum Erfolg Ihrer Mobilitätsmaßnahme bei und gewährleistet die Anerkennung Ihrer Mobilitätsphase. Die Lernvereinbarung enthält detaillierte Informationen zu Ihren geplanten Aktivitäten im Ausland (einschließlich der angestrebten Leistungspunkte, die auf Ihren Studiengang an der Heimateinrichtung Heimathochschule angerechnet werden). · • Für Mobilitäten, die beginnen, nachdem das EU-Onlinetool für Sprachtests verfügbar ist: Nachdem Sie ausgewählt wurden, unterziehen Sie sich einem Onlinesprachtest (falls dieser in der Hauptunterrichtssprache/ Hauptarbeitssprache im Ausland verfügbar istHauptunterrichtssprache der Partnerhochschule (Englisch, Französisch, Italienisch bzw. Spanisch), damit die Entsendeeinrichtung . Je nach Ergebnis des Onlinesprachtestes kann Ihnen die am besten geeignete Unterstützung beim Fremdsprachenerwerb anbieten kann, falls dies erforderlich istEntsendehochschule in Abhängigkeit verfügbarer Mittel einen geeigneten Online- Sprachkurs zur Verfügung stellen. Sie sollten dieses Hilfsangebot unbedingt in Anspruch nehmen, um Ihre Fähigkeiten in der Fremdsprache auf das empfohlene Niveau der Partnerhochschule zu bringen. · • Sie sollten alle Lernangebote der Gasteinrichtung bzw. des Gastunternehmens nutzen, die Regeln und Richtlinien der Gasteinrichtung befolgen und stets bestrebt sein, bei allen Prüfungen und sonstigen Leistungskontrollen die bestmögliche Leistung zu erbringen. · • Änderungen der Lernvereinbarung des Learning Agreements können nur in Ausnahmesituationen beantragt werden und nur innerhalb einer Frist, die Frist von Ihrer Entsendeeinrichtung und der Gasteinrichtung festgelegt wurde6 Wochen beantragt werden. Die Diese Änderungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung sowohl von der Entsendeeinrichtung als auch von der Gasteinrichtung bzw. vom Gastunternehmen per Changes Agreement durch Partnerhochschule und Entsendehochschule bestätigt werden. Bewahren Sie Kopien der E-Mails mit der Bestätigung auf. Änderungen, die sich aufgrund einer Verlängerung der Mobilitätsphase ergeben, müssen ebenfalls so früh wie möglich beantragt werden. · • Ihre Gasteinrichtung bzw. Ihr Gastunternehmen Partnerhochschule verpflichtet sich, Sie genauso zu behandeln wie die eigenen Studierenden/ MitarbeiterStudierenden. Auch Sie selbst sollten alle Anstrengungen unternehmen, sich in Ihr neues Umfeld zu integrieren. · Version 31072014 • Die Gasteinrichtung Partnerhochschule verlangt während Ihrer Mobilitätsphase Mobilität weder Unterrichts-, Registrierungs- oder Prüfungsgebühren noch Gebühren für die Nutzung von Laboratorien und Bibliotheken. Dennoch fallen möglicherweise geringfügige Gebühren für Leistungen an, die auch Studierenden der Gasteinrichtung Partnerhochschule berechnet werden, beispielsweise Beiträge für Versicherungen, Studentenwerk oder die Nutzung verschiedener Materialien. · • Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich in Vereinigungen Ihrer Gasteinrichtung bzw. Ihres Gastunternehmens Partnerhochschule zu engagieren, beispielsweise in Mentoren- und Buddy-Netzwerken, die von Studierendenorganisationen wie dem „Erasmus Student Network“ organisiert werden. · • Studienbeihilfen und -kredite im Heimatland müssen auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weitergeführt werden. · • Die Entsendeeinrichtung Entsendehochschule muss entsprechend der Lernvereinbarung des Learning Agreements alle während Ihrer Mobilitätsphase erfolgreichabgeschlossenen erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten anerkennen. · • Falls Sie im Ausland studieren, erhalten Sie von Ihrer Gasteinrichtung Partnerhochschule einen LeistungsnachweisLeistungsnachweis („Transcript of Records“), in dem Ihre Ergebnisse mit den erzielten Leistungspunkten (ECTS) und Noten aufgeführt sind (normalerweise innerhalb von maximal fünf Wochen nach der Beurteilung). Von der Entsendeeinrichtung Entsendehochschule erhalten Sie innerhalb von maximal max. fünf Wochen nach Eingang des Leistungsnachweises alle Informationen zur Anerkennung der Leistungen. Die anerkannten Komponenten (beispielsweise Kurse) werden in Sie können bei Ihrem Diplomzusatz vermerkt. · Falls Sie ein Praktikum absolvierenPrüfungsamt der Entsendehochschule beantragen, erhalten Sie von Ihrem Unternehmen ein Praktikumszeugnis, dass die Komponenten/Kurse in dem alle von „Diploma Supplement“ vermerkt werden, das Ihnen durchgeführten Aufgaben und eine Beurteilung zusammengefasst sindgemeinsam mit Ihrer Abschlussurkunde zusteht. Darüber hinaus händigt Ihnen das Unternehmen einen Leistungsnachweis aus, sofern dies in Ihrer Lernvereinbarung vorgesehen ist. Wurde das Praktikum nicht im Rahmen Ihres Studienplans absolviert, wird die Praktikumsphase zumindest im Diplomzusatz und, sofern Sie dies wünschen, in Ihrem Europass- Mobilitätsnachweis vermerkt. Falls Sie kürzlich Ihren Abschluss gemacht haben, wird empfohlen, den Europass- Mobilitätsnachweis zu beantragen. · • Um Ihre Fortschritte beim Fremdsprachenerwerb während der Mobilitätsphase zu überprüfen, sollten Sie einen Onlinesprachtest Online-Sprachtest absolvieren, sofern dieser in der Hauptunterrichtssprache/Hauptarbeitssprache im Ausland verfügbar ist. · (betrifft nur Mobilitäten, die beginnen, nachdem das EU-Online-Tool verfügbar ist). • Sie müssen für die Entsendeeinrichtung und die Gasteinrichtung, für die Nationale Agentur des entsendenden Landes und des Gastlandes sowie für die Europäische Kommission einen Fragebogen zu Ihrer Erasmus-Mobilitätsphase ausfüllen. · Sie sind herzlich dazu eingeladen, der „Erasmus+ Studierenden- und Alumni-Vereinigung“ beizutreten und Ihren Freunden, anderen Studierenden, den Mitarbeitern Ihrer Einrichtung, Journalisten, Schülern und anderen Personen von Ihren Erlebnissen im Rahmen der Mobilitätsphase zu berichten, damit diese von Ihren Erfahrungen profitieren können. - Bestimmen • bestimmen Sie das Problem genau und prüfen Sie die in Ihrem Zuwendungsvertrag dargelegten Rechte und Pflichten. - • Mitarbeiter in Ihrer Entsendeeinrichtung Entsendehochschule und in der Gasteinrichtung Partnerhochschule sind dafür zuständig, Erasmus-Erasmus- Studierende zu unterstützen. Je nach der Art des Problems und dem Zeitpunkt seines Auftretens können Ihnen der Ansprechpartner oder die verantwortliche Person in Ihrer Entsendeeinrichtung oder der Gasteinrichtung (bzw. im Gastunternehmen bei einem Praktikum) helfen. Die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie in Ihrer LernvereinbarungIhrem Learning Agreement. - • Falls erforderlich, nutzen Sie das offizielle Beschwerdeverfahren Ihrer EntsendeeinrichtungEntsendehochschule. Version 31072014 • Sollte die Entsendehochschule oder die Partnerhochschule die in der Erasmus Charta (Hochschulbildung) oder die in Ihrem Zuwendungsvertrag dargelegten Pflichten nicht erfüllen, können Sie sich an die entsprechende Nationale Agentur wenden.
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