Common use of Kontrollrechte des Auftraggebers Clause in Contracts

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung ( Av Vertrag ), Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Mustervertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnu Ng (Dsgvo)

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sindvorher anzumeldende Kontrollen, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Vereinbarung, auch im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende benennendem Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: securitasmedia.com, securitasmedia.com, Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch einen im Einzelfall zu benennende benennenden Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch StichprobenkontrollenStichpro- benkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden, Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden, Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Des Sich Als Einrichtung Auf Der Kikom Plattform Registrierten Kunden

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durchzu- führen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: creditpass.de, rehavitalisplus.de, Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 11.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Nach Artikel 28 Ds Gvo, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Nach Artikel 28 Ds Gvo, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Nach Artikel 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Auftragnehmer, Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, www.usd.de, www.usd.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer nach vorheriger Terminabsprache durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer Überprüfungen dieser Vereinbarung durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.drk.de, www.drk.de, www.drk.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer auf eigene Kosten Überprüfungen durchzuführen vorzunehmen oder Überprüfungen durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden anzu- melden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen des- sen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.snapview.de, www.snapview.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das RechtRecht vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise, im Benehmen mit dem Auftragnehmer - grundsätzlich nach Terminvereinbarung - Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer vom Auftraggeber beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung dieses Vertrages sowie der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.tlfdi.de, bildung.thueringen.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassendurchzuführen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Nach Art. 28 Dsgvo, lets-meet.org

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugenüber- zeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, www.grundeigentuemerverband.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 8.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen Kontrollen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.wuerth.de, www.wuerth.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durch-zuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.linear-software.de, www.linear-software.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) . Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo, www.limtec.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen Über- prüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung Vereinba- rung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag (Auftragsverarbeitung Gem. Artikel 28 Ds Gvo)

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Mehrfache Überprüfungen innerhalb eines Kalenderjahres sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

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Samples: assets.ctfassets.net

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen Überprü- fungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig rechtzei- tig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Auftragneh- mer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb während der Geschäftszeiten zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, Kontrollen im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtungen nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch durch, im Einzelfall zu benennende Prüfer Prüfer, durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung Verein- barung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: mcg.at

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1a) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder oder, durch im Einzelfall zu benennende Prüfer Prüfer, durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch StichprobenkontrollenStichproben- kontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.cometis.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Auftragsverarbeiter Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher, anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Auf- tragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1a) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Nach Art. 28 Abs.3 Datenschutz Grundverordnung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb Geschäfts- betrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 10.1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Auftragsverarbeiter Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende benennende, zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter kann für den ihm entstehenden Aufwand eine angemessene entgeltliche Entschädigung verlangen (z.B. Arbeitsstunden der eingesetzten Mitarbeiter).

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Samples: timly.com

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden anzumeld en sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.rapidmail.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch StichprobenkontrollenStich- probenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen Über- prüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen durchfüh- ren zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung Ein- haltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb Geschäftsbe- trieb während der üblichen Geschäftszei- ten zu überzeugen.

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Samples: www.dtms.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch StichprobenkontrollenKontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers gem. Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das RechtIn diesem Sinn kann er sich bei einer rechtzeitigen Voranmeldung des Prüfungstermins, sich durch Stichprobenkontrollen, die der in der Regel rechtzeitig anzumelden sindAbsprache mit dem Auftragnehmer festzusetzen ist, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1a) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Kicktipp Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Kicktipp in dessen Geschäftsbetrieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende benennendem Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.iam-global.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende benennendem Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb Ge- schäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen Überprü- fungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: demografie.controlling.rwth-aachen.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) . Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in ein Monat vor der Regel rechtzeitig Kontrollhandlung anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: documents.icar-us.eu

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer Prü- fer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch StichprobenkontrollenStichprobenkontrol- len, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: medilogic.com

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.buchhaltungsbutler.ch

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.countit.at

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durchzufüh- ren oder durch im Einzelfall zu benennende benennendem Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser die- ser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.ph-freiburg.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1a) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Kicktipp Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer Kicktipp in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: metafinanz.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 8.1. Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) 7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Auftragnehmer, Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: mess-serv.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durchzufüh- ren oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung Ver- einbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb Ge- schäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: www.laek-thueringen.de

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden und im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers oder dessen Unterauftragnehmer durchzuführen sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag (Avv)

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen durch- zuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig und damit mit einer 30-tägigen Frist - anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

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Samples: deinserverhost.de