Kontrollrechte des Auftraggebers. 9.1 Der Auftraggeber hat das Recht, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. 9.1 Der Auftraggeber hat das Recht, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen getrof- fenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung