Common use of Kontrollrechte des Auftraggebers Clause in Contracts

Kontrollrechte des Auftraggebers. 7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Kontrollrecht zur Prüfung der Datenverarbeitung sowie Einhaltung dieses Vertrags bzw. des jeweiligen Projektauftrags ein. Insbesondere stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht die Durchführung von Überprüfungen einschließlich Inspektionen. Die Kontrollhandlungen können ebenfalls durch einen zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten vorgenommen werden, sofern es sich bei dem Dritten um keinen Konkurrenten des Auftragnehmers handelt.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Der Go to Emma GMBH, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Der retail.me GMBH

Kontrollrechte des Auftraggebers. 7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Kontrollrecht ist berechtigt, Kontrollen zur Prüfung der Datenverarbeitung sowie Einhaltung dieses Vertrags bzw. des jeweiligen Projektauftrags ein. Insbesondere stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten Vorgaben dieses Vertrages im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer wird insbesondere richtige, vollständige und notwendige Informationen zur Verfügung stellen, Überprüfungen und ermöglicht die Durchführung von Überprüfungen einschließlich Inspektionen. Die Kontrollhandlungen können ebenfalls durch einen zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten vorgenommen werden, sofern es sich bei dem Dritten um keinen Konkurrenten (Kontroll-)Maßnahmen dulden und Anweisungen des Auftragnehmers handeltAuftraggebers ausführen.

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Samples: www.kmk-pad.org

Kontrollrechte des Auftraggebers. 7.1 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Kontrollrecht ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Prüfung der Datenverarbeitung sowie Einhaltung dieses Vertrags bzw. des jeweiligen Projektauftrags ein. Insbesondere stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht die Durchführung von Überprüfungen einschließlich Inspektionen. Die Kontrollhandlungen können ebenfalls durch einen zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten vorgenommen werden, sofern es sich bei dem Dritten um keinen Konkurrenten des Auftragnehmers handelteiner Kontrolle erforderlich sind.

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Samples: www.exacon-gmbh.de