Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollen, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Data Processing Agreement
Kontrollrechte des Auftraggebers. 11.1. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
11.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Artikel 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
11.3. Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen auf eigene Kosten Überprüfungen vorzunehmen oder Überprüfungen durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machen.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung, Auftragsdatenverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und erteilen.
(3) Für die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machenUmsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
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Samples: Data Processing Agreement
Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Kontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers gem. Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machenUmsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene die Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung Wah- rung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen Nachweise verfügbar zu machen. Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Auftraggebers vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrags stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach. Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch gel- tend machen.
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Kontrollrechte des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer und nach vorheriger Anmeldung Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sichstellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auf- tragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und erteilen.
3. Der Nachweis solcher Maßnahmen, die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machen.nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch
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Samples: Publishing Agreement
Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DS- GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machenUmsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
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Samples: Vertrag Zur Verarbeitung Von Personenbezogenen Daten
Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene die in Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassenAuftragnehmer. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machengeben.
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Kontrollrechte des Auftraggebers. 1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er Aufraggeber hat das Recht, sich regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu überzeugen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
2) Für den Fall einer Prüfung durch rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenden Auftraggeber, von verpflichtet sich der Einhaltung dieser VereinbarungAuftragnehmer ihm auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, auch im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Eine Prüfung vor Ort ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers möglich oder wenn es besondere Umstände oder außergewöhnliche Situationen erfordern, wobei insbesondere die Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machender Interessen des Auftraggebers maßgeblich sind. Die Kosten des Verfahrens trägt der Auftraggeber.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machenUmsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und insbesondere die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
(3) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
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Samples: Auftragsverarbeitung
Kontrollrechte des Auftraggebers. (a) Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder oder, durch im Einzelfall zu benennende Prüfer Prüfer, durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichproben- kontrollen, die in der Regel rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollenanzumelden sind, von der Einhaltung dieser VereinbarungVereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
(b) Der Auftragnehmer stellt sicher, auch im Geschäftsbetrieb dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers, zu überzeugennach Art. 28 DSGVO, über- zeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben erteilen und die entsprechenden Unterlagen verfügbar zu machenunterwirft sich den technischen & organisatorischen Maßnahmen des Auftraggebers.
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Samples: Data Processing Agreement
Kontrollrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, eine angemessene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassenAuftrag- nehmer durchzuführen. Er hat das Recht, sich durch rechtzeitig vorher anzumeldende Kontrollen, von der Einhaltung dieser Vereinbarung, auch im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers, zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung Ver- pflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen Unterla- gen verfügbar zu machen.
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Samples: Data Processing Agreement