Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen Ziele Musterklauseln

Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen Ziele. Die Universität kooperiert bereits intensiv mit außeruniversitären For- schungseinrichtungen, insbesondere mit den in Erlangen, Nürnberg und Fürth ansässigen Fraunhofer Instituten. Ein weiterer Meilenstein dieser Zusammenarbeit ist die Errichtung eines herausragenden For- schungszentrums auf dem Gebiet der Audio- und Videosignalverar- beitung. Die so genannten International AudioLabs Erlangen sind auf mindestens zehn Jahre angelegt und werden von der Universität und der Fraunhofer Gesellschaft gemeinsam gegründet. Wissenschaftle- rinnen und Wissenschaftler der Universität entwickeln mit Gastwis- senschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern sowie mit Forscherinnen und Forschern des Fraunhofer IIS neue Technologien zur digitalen Verarbeitung von Multimediainhalten. Die Universität Erlangen-Nürnberg bemüht sich in Abstimmung mit dem Universitätsklinikum seit mehreren Jahren darum, die Grundla- gen für ein Forschungsinstitut der Wissenschaftsgemeinschaft Xxxx- xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx zum Thema Funktion und Defizienz des Im- munsystems zu legen, um damit zusätzliche wissenschaftliche Kom- petenz in Erlangen anzusiedeln. Der Standort Erlangen bietet hierfür beste Voraussetzungen, da an der Medizinischen Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg vielfältige und erfolgreiche Forschungs- aktivitäten zu den Schwerpunktthemen Immunologie und Infektiologie existieren (Interdisziplinäres Klinisches Forschungszentrum „IZKF“, Abteilung für Molekulare Immunologie der Medizinischen Klinik 3, Ab- teilung für Tumorimmunologie der Dermatologischen Klinik, Abteilung für Infektionsabwehr und Toleranz des Mikrobiologischen Instituts, mehrere Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und For- schergruppen sowie das Nationale Referenzzentrum für Retroviren). Zugleich arbeiten seit mehreren Jahren sehr erfolgreiche immunolo- gische Gruppen am Department Biologie der Naturwissenschaftli- chen Fakultät. Angesichts der globalen Bedeutung der Problematik der Viralen Immundefizienz (AIDS) wird angestrebt, ein Leibniz- Institut als Forschungszentrum zur Funktion und Defizienz des Im- munsystems einzurichten. Dieses soll in enger Kooperation mit der Universität und dem Universitätsklinikum Grundfragen der Immunbio- logie und virusbedingten Immundefizienz auf breiterer Basis erfor- schen und Forschungsanstrengungen bündeln. • Unterstützung bei der Einrichtung der International Audio Labs • Unterstützung der Gründung eines Leibniz-Zentrums zum Thema Funktion und Defizienz des Immunsystems...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.