Kostenerstattung bei Reiseabbruch. Ist dem Versicherungsnehmer die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitrei- senden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung seines Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernommen.
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Kostenerstattung bei Reiseabbruch. Ist dem Versicherungsnehmer die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitrei- senden Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung seines Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR 0.000 € je Schadenfall übernommen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Kostenerstattung bei Reiseabbruch. Ist dem Versicherungsnehmer der versicherten Person die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise ihrer Auslands- reise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitrei- senden Mitreisenden oder eines ei- nes nahen Verwandten (Ehepartner, Eltern oder Kinder) bzw. wegen einer nachweisbaren erheblichen Schädigung seines ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen späteren als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumutenzuzumu- ten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten ursprünglichen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR Euro 2.557,– je Schadenfall übernommen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kostenerstattung bei Reiseabbruch. Ist dem Versicherungsnehmer die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitrei- senden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung seines Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren höhe- ren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR 2.600,– € je Schadenfall übernommen.
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Samples: Schutzbriefversicherung
Kostenerstattung bei Reiseabbruch. Ist dem Versicherungsnehmer oder einem der berechtigten Insassen die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise infolge Todes Fahrt oder schwerer Erkrankung eines Mitrei- senden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung seines Vermögens Reise im Ausland mit dem versicherten Fahrzeug nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden weil
a) ein Mitreisender verstorben oder schwer erkrankt ist,
b) ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer erkrankt oder ver- storben ist, oder
c) eine erhebliche Schädigung des Vermögens des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Insassen vorliegt, übernimmt der Versicherer die im Verhältnis zur gegenüber der ursprünglich geplanten vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 insgesamt 2.557 EUR je Schadenfall übernommenSchadenfall.
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