Common use of Kostenvoranschläge Clause in Contracts

Kostenvoranschläge. 3.1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und ohne Gewährleistung. Insbesondere können bis zur tatsächlichen Erteilung des Auftrages Preisänderungen aufgrund zB von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen eintreten. 3.2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Wird keine gesonderte Vereinbarung über die Höhe des Entgelts geschlossen, so gebührt ein angemessenes Entgelt. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 3.3. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge setzen voraus, dass die vom Auftraggeber beigestelIten Geräte, Materialien und Konstruktionen und vom Auftraggeber erteilte Informationen und Anweisungen für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nachträglich und für uns nicht erkennbar heraus, dass beigestelIte Geräte, Materialien, Konstruktionen, Informationen oder Anweisungen mangelhaft bzw unrichtig sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kostenvoranschläge. 3.1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und ohne Gewährleistung. Insbesondere können bis zur tatsächlichen Erteilung Ausführung des Auftrages Preisänderungen aufgrund zB von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen eintreten. 3.2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Wird keine gesonderte Vereinbarung über die Höhe des Entgelts geschlossen, so gebührt ein angemessenes Entgelt. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 3.3. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge setzen voraus, dass die vom Auftraggeber beigestelIten Geräte, Materialien und Konstruktionen und vom Auftraggeber erteilte Informationen und Anweisungen für die Leistungsausführung geeignet sind. Stellt sich nachträglich und für uns nicht erkennbar heraus, dass beigestelIte Geräte, Materialien, Konstruktionen, Informationen oder Anweisungen mangelhaft bzw unrichtig sind, stellt dies eine Änderung des Vertrages dar, und hat der Kunde den dadurch notwendigen Mehraufwand zusätzlich abzugelten.

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