Common use of Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger Clause in Contracts

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: www.nv-online.de, www.gup-makler.de

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen Ihnen oder den mitversicherten Personen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahr- zeuganhängers verursachen, soweit nicht nach Ziffer 1.5.9 Versicherungs- schutz besteht. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Anhänger Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: deutsches-ehrenamt.de

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen, sofern nicht gemäß § 6 I Ziffern 10 und 11 Versicherungsschutz besteht. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Anhänger Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: www.lbn.de

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraft- fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen, sofern nicht gemäß § 6 I Ziffern 10 und 11 Versicherungsschutz besteht. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Anhänger oder Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: www.lbn.de

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Kraftfahr- zeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: www.nv-online.de

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs Kraft- fahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers Kraftfahrzeuganhängers verursachen, sofern nicht gemäß § 6 I Ziffern 10 und 11 Versicherungsschutz besteht. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Anhänger Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraft- fahrzeug Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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