Common use of Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger Clause in Contracts

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Soweit nach Maßgabe von Teil D Ziffern 1 bis 3 nichts an- deres ausdrücklich vereinbart ist, sind nicht versichert An- sprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeu- ges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versiche- rungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. Eine Tätigkeit der genannten Personen an einem Kraft- fahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer dieses Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger. Allgemeine Bestimmungen Soweit nach Maßgabe von Teil D B Ziffern 1 bis 3 29 und 30 nichts an- deres anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind nicht versichert An- sprüche Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder be- auftragte beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Kraftfahrzeu- ges Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachenverur- sachen. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. Eine Tätigkeit der genannten Personen an einem Kraft- fahrzeug Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBe- stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer dieses Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.Betrieb

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