Kurzfahrten Musterklauseln

Kurzfahrten. Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen? Dann bezah- len wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 €.
Kurzfahrten. A.3.6.4 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens 30 Euro.
Kurzfahrten. Sie müssen öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen und es liegt kein Fall nach E 5.3 vor? Beispiel: Sie haben am späten Abend eine Panne und müssen in der Nähe des Schadenortes übernachten. Für den Weg dorthin und zurück nutzen Sie ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein Taxi. Dann bezahlen wir die Fahrtkosten insgesamt bis maximal 50 Euro.
Kurzfahrten. Wir übernehmen die Mietwagenkosten, bis Ihnen Ihr Fahr­ zeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht oder Sie ein Ersatzfahrzeug gekauft haben. Die Kostenübernahme ist auf 7 Tage zu je maximal 60 Euro begrenzt. Wir überneh­ men keine Mietwagenkosten, wenn Sie die Leistung nach A.3.5.6 (Weiter- oder Rückfahrt) oder nach A.3.5.7 (Über­ nachtung) nutzen.
Kurzfahrten. A.3.6.5 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens 40 Euro. A.3.6.6 Kann das Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs aufgewandt werden muss, vermitteln und bezahlen wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückzubringen (Pick-up-Service). Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist.
Kurzfahrten. A.3.9.2 Müssen Sie zusätzliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis zu höchstens 30 €. Weiter- oder Rückfahrt A.3.9.3 Falls die Weiterfahrt mit dem versicherten Fahrzeug durch die Naturkatas- trophe oder infolge behördlicher Anordnung nicht möglich ist, vermitteln und bezahlen wir die Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1. Fahrzeugrückholung A.3.9.4 Müssen Sie auf Grund der Naturkatastrophe oder infolge behördlicher Anordnung Ihr fahrbereites Fahrzeug am Schadenort zurücklassen, sor- gen wir für die Rückholung des Fahrzeugs zu Ihrem Wohnsitz.
Kurzfahrten. A.3.7.5 Sind zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmit- teln oder einem Taxi erforderlich, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis höchstens 100 EUR. A.3.7.6 Kann Ihr Pkw nach Panne oder Unfall an einem Schaden- ort in Deutschland auch am nächsten Tag nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraus- sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Pkw auf- gewandt werden muss, vermitteln und bezahlen wir eine Transportmöglichkeit, um die berechtigten Insassen zusammen mit dem Pkw zu Ihrem Wohnsitz zu- rückzubringen (Pick-up-Service). Bei Inanspruchnahme des Pick-up-Services entfallen die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1 und Mietwagen nach A.3.7.3. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versi- cherten Fahrzeug - Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der berechtigte Fahrer stirbt und - dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutsch- land entfernt ist. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Kurzfahrten. A.3.6.6 Müssen Sie zusätzlich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi unternehmen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von höchstens 52 Euro. A.3.6.7 Fahrzeugtransport für Krafträder, Pkw und Wohnmobile gemäß A.3.3 (Pick-Up-Service) Wir sorgen innerhalb Deutschlands für den Fahrzeugrück- transport (möglichst zusammen mit den mitversicherten Personen) zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und - die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland. Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchge- führt, sofern dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Bei Inanspruchnahme dieser Leistung nach A.3.6.7 Fahr- zeugtransport (Pick-Up-Service) übernehmen wir abwei- chend von der Leistung Übernachtung gemäß A.3.6.2 höchstens eine Übernachtung bis zu 80 Euro pro Person. Die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt gemäß A.3.6.1 und Mietwagen gemäß A.3.6.3 entfallen.
Kurzfahrten. Kann das Fahrrad weder durch die mobile Pannenhilfe (Ziffer 5.2.2) noch in einer Fahrrad-Werkstatt (Ziffer 5.2.3) voraussichtlich nicht binnen zwei Stunden nach Eintreffen wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten für Ihre Rückfahrt oder Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Übernahme dieser Kosten ist zusammen mit den Kosten nach 5.2.5 je Schadenfall auf 50 € begrenzt.
Kurzfahrten. A.3.5.9 Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen übernehmen wir die Kosten bis 30 Euro je Schadensfall.