Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt. H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kenn- zeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird die Ver- sicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfreiheitsrabatts und den Merkmalen zur Beitragsberechnung in den neu abzu- schließenden Vertrag einbezogen.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrtversicherung
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung einma- ligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt.
H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kenn- zeichen Kennzeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird die Ver- sicherung Versicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfreiheitsrabatts Dauer und den Merkmalen Merkma- len zur Beitragsberechnung in den neu abzu- schließenden abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Appears in 1 contract
Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung einma- ligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt.
H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kenn- zeichen Kennzeichen (nicht Kurzzeitkennzeichen) zulassen, wird die Ver- sicherung Versicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfreiheitsrabatts Schadenfrei- heitsrabatts und den Merkmalen zur Beitragsberechnung in den neu abzu- schließenden abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Appears in 1 contract
Samples: KFZ Versicherung
Kurzzeitkennzeichen. H.4.1 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeugs, das mit einem amt- lich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Ver- wendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt zugelassen wird, wird der einmalige Beitrag auf Anfrage von der Direktion festgelegt.
H.4.2 Wenn Sie das Kraftfahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Überführungsfahrt mit einem ständigen amtlichen Kenn- zeichen (nicht KurzzeitkennzeichenKurzzeit-) amtli- chen Kennzeichen zulassen, wird die Ver- sicherung Versicherung hinsichtlich der Dauer, des Schadenfreiheitsrabatts Schadenfreiheitsrabattes und den Merkmalen zur Beitragsberechnung in den neu abzu- schließenden abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Appears in 1 contract
Samples: KFZ Versicherung