Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 % des Tarifbeitrages (Beitrags- satz 100 %) für das Fahrzeug, welches das Kurzzeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt 100 EUR.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Kurzzeitkennzeichen. Für die Versicherung eines KraftfahrzeugesKraftfahrzeugs, das mit einem amtlich abgestempelten Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von 5 fünf Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 v. H. des Tarifbeitrags (Beitragssatz 60 % des Tarifbeitrages (Beitrags- satz 100 %= SF 1) für das Fahrzeug, welches das Kurzzeitkennzeichen führt; der Mindestbeitrag beträgt 100 EUR119 Euro inkl. Versicherung- steuer. Der Beitrag ist vor Aushändigung der Versiche- rungsbestätigung zu entrichten.
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Samples: KFZ Versicherung