Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutz- brief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kasko-, Autoschutzbrief, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- brief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Sie und wir sind berechtigt, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutz- brief-, Kasko- und Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines ei- nes dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kasko-, Autoschutzbrief, Bei Beendigung des Kfz-Unfallversicherung Haftpflichtvertrages enden beim Komfortschutz auch die Ausland-Schadenschutz- und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der die Kfz-Haftpflicht bestehtUmweltschadenversicherung sowie eine eventuell bestehende Autoschutzbrief- und/oder Fahrerschutzver- sicherung (Autoschutzbrief- und Fahrerschutzversicherung auch beim Basisschutz). G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündi- gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Kfz- Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug abgeschlossenen Fahrzeug abgeschlos- senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen an- deren Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben ha- ben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigenkündi- gen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- briefAutoschutzbrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendungAnwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Sie und wir sind berechtigt, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutz- brief-Autoschutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Fahrer-Unfallversicherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kasko-, Autoschutzbrief, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- briefAutoschutzbrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendungAnwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen Voraussetzungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens mindestens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Sie und wir sind berechtigt, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
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Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-Kasko- und Autoschutzbriefversi- cherung, Autoschutz- brief-der FahrerUnfallschutz, Kfz-Unfallversicherung der WWK Kasko XtraSchutz und Fahrer- Unfallversicherung der WWK ReparaturkostenSchutz sind jeweils rechtlich selbstständige selbständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer ande- rer nicht. Voraussetzung für die Absicherung Jedoch enden Autoschutzbriefversicherung oder der Kasko-FahrerUnfallschutz mit Beendigung der Kfz- Haftpflichtversicherung, Autoschutzbrief, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, ohne dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht bestehtes einer Kündigung bedarf. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses Kündi- gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug abgeschlossenen Fahrzeug abge- schlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnenausdeh- nen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur die Autoschutzbriefversiche- rung, den Autoschutz- briefFahrerUnfallschutz, gelten den WWK Kasko Xtra- Schutz oder den WWK ReparaturkostenSchutz gilt G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendungAnwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Sie und wir sind berechtigt, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
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Samples: KFZ Versicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutz- brief-Autoschutzbrief-, Kfz-Unfallversicherung Unfallversicherung, Umweltschadenversicherung, der Fahrerschutz, der Auslandsschadenschutz und Fahrer- Unfallversicherung die Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Mit der Beendigung der Kfz- Haftpflichtversicherung enden auch die für dasselbe Fahrzeug bestehende Autoschutzbriefversicherung, Umweltschadenversicherung sowie der Auslandsschadenschutz und der Fahrerschutz, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Übrigen berührt die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kasko-, Autoschutzbrief, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- briefAutoschutzbrief oder die Umweltschadenversicherung, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendungAnwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- oder die VollkaskoVollkaskoversicherung, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere jeweilige Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Kündigen Sie oder wir die Vollkaskoversicherung, endet die Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und wir sind berechtigtreine Bruchschäden, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit dass es einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die gesonderten Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangenbedarf.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Kündigung einzelner Versicherungsarten. G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutz- brief-, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung Fahrer-Unfallversi- cherung sind jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das Fortbestehen Fort- bestehen anderer nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kasko-, Autoschutzbrief, Kfz-Unfallversicherung und Fahrer- Unfallversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht. G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahr- zeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilenmit- teilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben ha- ben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kündigen. G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutz- brief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht. G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende An- wendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichert sind. G.4.6 Ende des Rabattschutzes Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der Rabattschutz für beide Versicherungsarten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Kündigen Sie den Rabattschutz für die Haftpflichtversicherung oder für die Vollkasko oder entfallen für diese Versicherungsarten die Vorausset- zungen für die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.3.2 (mindestens SF-Klasse 10 und alle Fahrer min- destens 23 Jahre alt), entfällt auch der Rabattschutz für die andere Versicherungsart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. G.4.7 Ende der Best-Leistungs-Garantie Sie und wir sind berechtigt, die Best-Leistungs-Ga- rantie – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen Grün- den mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der Best-Leistungs-Garantie berührt das Fortbestehen der Kfz-Haftpflicht sowie sofern abgeschlossen Kaskoversicherung nicht. Der andere ande- re Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Best- Best-Leistungs-Garantie berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Kfz-Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangenver- langen. Die Best-Leistungs-Garantie kann nur Gesamthaft Ge- samthaft gekündigt werden. Eine Fortführung für eine einzelne Versicherungsart (Kfz-Haftpflicht oder KaskoversicherungKas- koversicherung) ist nicht möglich. G.4.8 Ende der Zusatzleistung Eigenschäden Sie und wir sind berechtigt, die Absicherung von Eigenschäden – sofern vereinbart – ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung der optionalen Zusatzleistung Eigenschäden berührt das Fortbestehen der Kfz- Haftpflichtversicherung nicht. Der andere Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung der Zusatzleistung berechtigt, die Aufhebung der Kfz- Versicherung zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
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Samples: KFZ Versicherung