Common use of Kündigung im Schadenfall Clause in Contracts

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien den Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer.

Appears in 2 contracts

Samples: aa52455ce5.clvaw-cdnwnd.com, sca172443597adb71.jimcontent.com

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien Parteien den Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Auszahlung Auszah- lung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft Gesellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmerVersiche- rungsnehmer.

Appears in 2 contracts

Samples: gvb-privatversicherungen.ch, mzo.ch

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft Gesellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer.

Appears in 2 contracts

Samples: www.allianz.ch, www.allianz.ch

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien Parteien den Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft Gesellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz.ch

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich oder per E-Mail kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Wochen nach Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hatEntschädigung. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft Gesellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz.ch

Kündigung im Schadenfall. A7.1 Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Par- teien den Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungs- nehmer spätestens vier Wochen, nachdem er von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat. A7.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, erlischt die Haftung der Ge- sellschaft 14 Tage nach Empfang der Kündigung. A7.3 Kündigt die Gesellschaft, erlischt ihre Haftung mit dem Ablauf von vier Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: branchenversicherung.ch