Common use of Kündigung im Schadenfall Clause in Contracts

Kündigung im Schadenfall. Nach einem Schadenfall, für den eine Entschädigung zu er- bringen ist, kann der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, Generali spätestens bei Auszahlung der Entschädigung, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der Parteien, so erlischt die Deckung 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen Partei.

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Samples: www.generali.ch

Kündigung im Schadenfall. Nach einem Schadenfall, für Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Parteien den eine Entschädigung zu er- bringen ist, kann der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, Generali Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Der Versicherer hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu kündigen, der Versicherungsnehmer spätestens vier Wochen nach Auszahlung der Entschädigung, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der ParteienVersicherungsnehmer, so erlischt die Deckung Haftung des Versicherers 14 Tage nach Empfang der Kündigung. Kündigt der Versicherer, erlischt seine Haftung mit dem Ablauf von 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen Parteibeim Versicherungsnehmer.

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Samples: www.allianz.ch

Kündigung im Schadenfall. Nach einem jedem Schadenfall, für den eine Entschädigung zu er- bringen istdie Gesellschaft Leistungen erbringt, kann die Gesellschaft spätestens bei Auszahlung der Entschädigung und der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, Generali spätestens bei Auszahlung vom Vertrag zurücktreten. Wird der EntschädigungVertrag durch den Versicherungsnehmer oder die Gesell- schaft gekündigt, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der Parteien, so erlischt endet die Deckung Versicherungsdeckung 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei nach- dem der anderen ParteiPartei die Kündigung mitgeteilt wurde.

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Kündigung im Schadenfall. Nach einem Schadenfall, für Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Parteien den eine Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu er- bringen istkündigen, kann der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Auzahlung der Entschädigung Kenntnis erhalten hat, Generali spätestens bei Auszahlung der Entschädigung, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der ParteienVersicherungsnehmer oder die Gesellschaft, so erlischt die Deckung der Versicherungsschutz 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen an- deren Partei.

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Samples: www.coachingfederation.ch

Kündigung im Schadenfall. Nach einem jedem Schadenfall, für den eine Entschädigung zu er- bringen istdie Gesellschaft Leistungen erbringt, kann die Gesellschaft spätestens bei Auszahlung der Entschädigung und der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, Generali spätestens bei Auszahlung vom Vertrag zurücktreten. Wird der EntschädigungVertrag durch den Versicherungsnehmer oder die Ge- sellschaft gekündigt, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der Parteien, so erlischt endet die Deckung Versicherungsdeckung 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei nachdem der anderen ParteiPartei die Kündigung mitgeteilt wurde.

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Samples: www.generali.ch

Kündigung im Schadenfall. 3.7.1 Nach einem Schadenfall, für Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens können beide Parteien den eine Vertrag kündigen. Die Gesellschaft hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung zu er- bringen istkündigen, kann der Versicherungsnehmer spätestens 14 Tagevier Wochen, nachdem er von der Auszahlung der Entschä- digung Kenntnis erhalten hat, Generali spätestens bei Auszahlung der Entschädigung, den Vertrag kündigen. Kündigt eine der Parteien, so erlischt die Deckung 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen Partei.

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Samples: gvb.ch