Common use of Kündigung nach Beitragsangleichung Clause in Contracts

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Beitragsanglei- chung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versiche- rungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit- punkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.

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Samples: www.jugendherberge.de

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund aufgrund der Beitragsanglei- chung gemäß Ziff. Beitragsangleichung ge- mäß Ziffer 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes Versiche- rungsschutzes ändert, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens frühes- tens jedoch zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung Beitragser- höhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung Mittei- lung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein KündigungsrechtKündi- gungsrecht.

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Samples: www.asspario.de

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund aufgrund der Beitragsanglei- chung Beitragsangleichung gemäß Ziff. Zif- fer 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändertän- dert, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb in- nerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit- punkt kündigenZeitpunkt kündi- gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein KündigungsrechtKündigungs- recht.

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Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund aufgrund der Beitragsanglei- chung Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versiche- rungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens spätes- tens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.

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Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Beitragsanglei- chung Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes Versiche- rungsschutzes ändert, kann der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens frü- hestens jedoch zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung Bei- tragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung Mittei- lung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein KündigungsrechtKün- digungsrecht.

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Samples: www.wwk.de

Kündigung nach Beitragsangleichung. Erhöht sich der Beitrag auf Grund aufgrund der Beitragsanglei- chung gemäß Ziff. Ziffer 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versiche- rungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines ei- nes Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers Versiche- rers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam wirk- sam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragser- höhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.

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Samples: www.aktivas.de