Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles. 1. Sofern in den Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungssparte oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen ist, können nach Eintritt des Schadenfalls sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen. 2. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. 3. Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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Samples: Elektronikversicherung Für Photovoltaikanlagen, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsallrisk Versicherungsvertrag
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles. 1. Sofern in den Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungssparte oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen ist, können nach Eintritt des Schadenfalls Schadensfalls sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen.
2. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
3. Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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Samples: Landwirtschaftsversicherung, Insurance Policy
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles. 1. Sofern in den Versicherungsbedingungen der betreffenden Sachversicherungssparte oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen ist, können nach dem Eintritt des Schadenfalls sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen.
2. Die Kündigung ist jederzeit, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats Monats, seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen zu einem späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
3. Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben, ist der Versicherer berechtigt, den Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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Samples: Haushaltversicherung
Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalles. 1. Sofern in a) Das Eintreten des Versicherungsfalles gibt dem Versicherungs- nehmer kein Kündigungsrecht.
b) Der Versicherer ist bei Eintreten des Versicherungsfalles berech- tigt, den Versicherungsbedingungen davon betroffenen Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zahlung der ersten Versicherungsleistung zu kündigen, wobei die Beendigungswirkung dieser Kündigung erst zum Ablauf der betreffenden Sachversicherungssparte oder einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen ist, können nach Eintritt des Schadenfalls sowohl Versicherungsperiode erfolgt. Macht der Versicherer als auch der von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen.
2. Die Kündigung ist jederzeitdasselbe Recht zu, jedoch nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist übrigen Ver- sicherungsverträge, welche auf denselben Versicherungsnehmer laufen, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
3. Hat der Versicherungsnehmer einen Entschädigungsanspruch arglistig erhobenMonat, ist nachdem der Versicherer berechtigtseine Kündigung zugestellt hat, den Versicherungsvertrag nach Ablehnung des Entschädigungsanspruches mit sofortiger Wirkung durch Kündigung zu kündigenbeenden.
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Samples: Insurance Agreement