Mehrfache Versicherung Musterklauseln

Mehrfache Versicherung. Nimmt der Versicherungsnehmer bei einem anderen Versicherer für das versicherte Interesse eine Versicherung gegen dieselben Gefahren, hat er dem Versicherer unverzüglich den anderen Versicherer und die Versicherungssumme anzuzeigen.
Mehrfache Versicherung. 9.1 Die Heilungskosten werden nur in Ergänzung und im Nachgang zu den Leistungen gemäss KVG, UVG, IVG oder MVG übernommen. Kosten, welche bereits durch einen anderen Versicherer bezahlt werden, sowie Leistungskürzungen gemäss KVG oder UVG werden nicht übernommen.
Mehrfache Versicherung. Bestehen für die Heilungskosten mehrere Versicherungen bei privaten Gesellschaften, werden sie gesamthaft nur einmal vergütet. Unsere Ersatzpflicht regelt sich in solchen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Entschädigung entfällt, wenn die Heilungskosten zu Lasten der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV), der Eidgenös- sischen Militärversicherung (MV), der gesetzlichen Unfallver- sicherung (UVG) oder der Krankenversicherung (KVG) gehen. In diesen Fällen ergänzen wir die Leistungen im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes.
Mehrfache Versicherung. Sofern Sie für das gleiche Ereignis bereits bei einer konzessio- nierten Versicherungsgesellschaft rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Protekta die ihr gemäss Versicherungsvertrag zufallenden Kosten nur in dem Verhältnis, in dem die gesamt- haft versicherten Summen zueinander stehen.
Mehrfache Versicherung. Ergänzung zu Artikel 6 ABS: Erfolgt die Anzeige nicht, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn der Versicherer, dem die andere Versicherung angezeigt wurde oder sonst bekannt geworden ist, von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht. Diese Bestimmung bezieht sich nur auf Versicherungen von versicherten Sachen gemäß Artikel 4, Punkt 2 bzw. auf die Botenberaubungs-Versicherung.
Mehrfache Versicherung. 6.1. Werden für dasselbe Risiko bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften mehere Versicherungen separat abgeschlossen, hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich den anderen Versicherer und die Versicherungssumme anzuzeigen. Es gelten die Bestimmungen von Artikel 1910 ZGB.
Mehrfache Versicherung. 9.1 Die Pflegeleistungen werden nur in Ergänzung und im Nachgang zu den Leistungen gemäss KVG, UVG, IVG oder MVG übernommen. Kosten, welche bereits durch einen anderen Versicherer bezahlt werden, sowie Leistungskür- zungen gemäss KVG oder UVG werden nicht übernommen.
Mehrfache Versicherung. Vereinbarter Selbstbehalt 20
Mehrfache Versicherung. Der Versicherte muss dem Versicherer schriftlich das Bestehen oder den nachträglichen Abschluss von anderen Versicherungen für dasselbe Risiko melden. Wenn der Versicherte diese Meldung vorsätzlich unterlässt, ist der Versicherer zur Zahlung der Entschädigung nicht verpflichtet. Im Versicherungsfall muss der Versicherte gemäß Art. 1910 des Ital. Zivilgesetzbuchs alle Versicherer benachrichtigen und jeweils den Namen der anderen Versicherer angeben.
Mehrfache Versicherung a) Mehrfache Versicherung liegt vor, wenn eine versicherte Sache gegen dieselbe Gefahr über mehrere Verträgen versichert ist.