Kündigungsrecht des Versicherers nach Widerspruch. Widerspricht der Versicherungsnehmer der Bedingungsanpassung, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, sofern ihm das Festhalten an dem Vertrag ohne die Anpassung nicht zumutbar ist. Der Versicherer muss die Kündigung schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Widerspruches erklären, und zwar mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats.
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