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Lage Musterklauseln

Lage. Der Hausanschlussraum muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden und über allgemein zugängliche Räume oder direkt von außen erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall müssen etwaige Mehrkosten durch den Kunden getragen werden. Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützenden Räumen angeordnet sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Ein sicherer Fluchtweg ist jederzeit zu gewährleisten.
Lage. Die Bildungsmaßnahme soll während der ursprünglich vereinbarten Lage der Normalarbeitszeit stattfinden. Ist dies aufgrund der Art der Bildungsmaßnahme bzw der ursprünglichen Lage der Normalarbeitszeit nicht möglich, ist der/die Arbeit­geberIn berechtigt, entsprechend den Grundsätzen des § 19c AZG die Lage der Bildungsmaßnahme zu bestimmen.
Lage. Flurstück 1432/9 der Gemarkung Annaberg - Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0, xxxxxxxxxxx xx Xxxxxxxx gelegen
Lage. Die Lage ergibt sich aus dem geltenden Geometerplan.
Lage. 2.1 Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Fremdwer- bung ist nicht zulässig. 2.2 Werbeanlagen sind an allen Fassaden bis zur maximalen Gebäudehöhe des eingeschossigen Baukörpers zulässig. 2.3 Ein Werbeträger (Werbepylon) für alle künftig ansässigen Firmen ist innerhalb des Sonstigen Sondergebietes zulässig. Der Werbeträger (Werbepylon) darf die maximale Gebäudehöhe des eingeschossigen Baukörpers nicht über- schreiten und eine maximale Breite von 2 m aufweisen.
Lage. In der ersten Phase sind Gelände- und Standortfragen oft schon bekannt oder werden spätestens hier entwickelt. Unter Berücksichtigung des Bedarfs für die Nutzung des geplanten Gebäudes ist es mög- lich, das Volumen und Format der Räume zu beeinflussen. Je einfacher die Architektur des Gebäudes ist, desto mehr Potenzial gibt es für die Wiederverwendung von Materialien. Abgerundete und asym- metrisch geformte Bauelemente sind jedoch nicht geeignet für eine Wiederverwendung. Ein grosses, durch leicht demontierbare Trennwände abgetrenntes Volumen ermöglicht ein hohes Mass an Flexibili- tät im Gebäude und verlängert die Lebensdauer. Das Errichten von Kellern und Elementen im Erdreich, oft in Massivbauweise, lässt eine effiziente Wie- derverwendung von Materialien nicht zu. Im Sinne der Wiederverwendung ist der Tiefbau zu vermei- den, da am Ende des ersten Lebenszyklus kein Potenzial für Wiederverwendung vorhanden ist. Wenn die Wiederverwendung von Materialien als Bedingung für den Bau des Gebäudes definiert wurde, ist es wichtig, ihren Grad zu definieren. So ist es möglich, dass die Wiederverwendung auf das gesamte Gebäude oder nur bestimmte Teile angewendet wird. Bei einer teilweisen Wiederverwendung der Materialien müssen die Anschlussdetails den Abbau des wiederzuverwendenden Teils ermögli- chen. Der Grad der Wiederverwendung beeinflusst die Xxxx der Materialien für die Konstruktion. Bei einer Gebäudesanierung ist es wichtig, der weiteren Nutzung vorhandener Gebäudeteile höchste Priorität einzuräumen. Auf diese Weise wird die Wiederverwendung von Baumaterialien ohne zusätzli- che Produktion von grauer Energie und ohne Treibhausgasemissionen gewährleistet.
Lage. Die Lage der verschiedenen Waldgrundstücke ergibt sich aus den Situationsplänen im Anhang 3.
Lage. Das GS AAA ist im beigeschlossenen Situationsplan „Göbli“ (Anhang 1) mit grüner Farbe gekennzeichnet; die abzutrennende Strassenparzelle ist hellblau koloriert.
Lage. Das GS BBB ist im beigeschlossenen Situationsplan „Göbli“ (Anhang 1) mit roter Farbe markiert; die abzutrennende Strassenfläche ist hellblau koloriert.
Lage. Bei der Baualtersklasse von 1990 bis 2001 wird im Mietspiegel 2018 wie bei den Vorgängermietspiegeln eine Unterscheidung zwischen der Kernstadt und dem Ortsteil Genshagen vorgenommen.