LaufzeitbeschränkteVerwendung. Die Software ist Software „mit auf die Laufzeit beschränkter Verwendung“. Als solche darf sie nur zur Ausführung der integrierten Turnkey- Anwendung oder Reihe von Anwendungen genutzt werden, die Ihnen durch den oder im Namen des Lizenzgebers geliefert wurde (die „Vereinheitlichte Lösung“), und zwar ausschließlich als Teil der Vereinheitlichten Lösung. Die Software darf (i) weder zum Entwickeln neuer Softwareanwendungen (ii) noch in Verbindung mit anderen als den in der Vereinheitlichten Lösung enthaltenen Softwareanwendungen, Datenbanken oder Verzeichnissen (iii) noch als eigenständige Softwareanwendung verwendet werden. Die vorstehende Bestimmung verbietet Ihnen jedoch nicht, ein Tool zu nutzen, um Abfragen oder Berichte von bestehenden Tabellen auszuführen.