Laufzeiten und Kündigung Musterklauseln

Laufzeiten und Kündigung a. Betreffend der vom Kunden im Rahmen des Microsoft Customer Agreements von Microsoft abonnierten Onlinedienste gilt ab Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements (siehe Ziffer 2.c.) jeweils eine Abonnement-Laufzeit von 12 Monaten. Diese Laufzeit gilt unabhängig davon, ob eine jährliche oder monatliche Bezahlung der Vergütung vereinbart ist. Ein Abonnement der Onlinedienste kann (1) vom Kunden sowie (2) von aConTech für Microsoft jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine solche Kündigung, verlängert sich das jeweilige Abonnement der Microsoft Onlinedienste in dem Umfang, wie es zum Laufzeitende besteht, automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
Laufzeiten und Kündigung. 6.1 Der Vertrag begründet, soweit die Pflegeleistungen nach dieser Ziffer III. betroffen sind, ein Dauerschuldverhältnis (für die Zwecke der Ziffer III. dieser AGB „Pflegevertrag“ genannt).
Laufzeiten und Kündigung. Ist eine feste Laufzeit des Abonnementvertrages vereinbart, ist eine Kündigung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Wird der Abonnementvertrag nach Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Es gelten die Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für Abonnements der Zeitung mit unbefristeter Laufzeit angeboten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderabonnements, bei denen das Enddatum der Belieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Das Enddatum wird im Zugangsschreiben des Verlages schriftlich bestätigt. Ist eine Laufzeit nicht vereinbart, kann die Kündigung des Abonnementvertrages jeweils zum Ende des nachfolgenden Monats erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Zeitungszusteller sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
Laufzeiten und Kündigung. 19.1 Verträge über die kostenpflichtigen Angebote von BILD laufen jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Sofern nicht jeweils abweichend angegeben, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich automatisch auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Laufzeiten und Kündigung. 1. Ist eine Mindestlaufzeit des Abonnementvertrages vereinbart, ist eine Kündigung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich jeweils nach dem mit dem Abonnenten geschlossenen Vertrag. Der Abonnementvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Ver- tragslaufzeit des Abonnements unbefristet und es gilt ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen. Es gilt ab diesem Zeitpunkt der reguläre Abonnementpreis für unbefristete Verträge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderabonnements, bei denen das Enddatum der Belieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Bei diesen Abonnementverträgen endet die Vertrags- laufzeit zu dem Datum, das bei der Bestellbestätigung schriftlich benannt ist.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.