Laufzeiten und Kündigung Musterklauseln

Laufzeiten und Kündigung a. Betreffend der vom Kunden im Rahmen des Microsoft Customer Agreements von Microsoft abonnierten Onlinedienste gilt ab Zustandekommen des Microsoft Customer Agreements (siehe Ziffer 2.c.) jeweils eine Abonnement-Laufzeit von 12 Monaten. Diese Laufzeit gilt unabhängig davon, ob eine jährliche oder monatliche Bezahlung der Vergütung vereinbart ist. Ein Abonnement der Onlinedienste kann (1) vom Kunden sowie (2) von aConTech für Microsoft jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine solche Kündigung, verlängert sich das jeweilige Abonnement der Microsoft Onlinedienste in dem Umfang, wie es zum Laufzeitende besteht, automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. b. Hat der Kunde vor seiner Aussprache einer Kündigung weitere Onlinedienste nachbestellt, hat er in seiner Kündigung zu benennen, auf welche abonnierten Onlinedienste sich die Kündigung bezieht. c. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der aConTech läuft analog zu Ziffer 6.a. und ist analog zu Ziffer 6.a. kündbar. Er endet spätestens mit Ende des Microsoft Customer Agreements. d. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweils unberührt. Die aConTech kann für Microsoft den Vertrag betreffend des Abonnements von Onlinediensten sowie den eigenen Vertrag mit dem Kunden jeweils aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn sich der Kunde im Falle einer monatlichen Zahlweise mit dem Nutzungsentgelt für zwei (2) aufeinanderfolgende Monate oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug befindet oder aConTech berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. die Voraussetzungen zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gegeben sind. e. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen hat der Kunde stets gegenüber der aConTech zu erklären, auch soweit das Microsoft Customer Agreement und/ oder lediglich ein Abonnement von Microsoft Onlinediensten betroffen ist. f. Die aConTech weist den Kunden darauf hin, dass mit Ende des Microsoft Customer Agreements Microsoft alle in den Cloud Diensten des Kunden gespeicherte Daten unwiederbringlich löschen wird. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber gegen aConTech für 15 Tage ab Kündigung einen Anspruch auf Herausgabe seiner (Zugangs-) Daten. Die Herausgabe erfolgt durch Download der Daten durch den Kunden. Auf Wunsch des Kunden kann aConTec...
Laufzeiten und Kündigung. Ist eine feste Laufzeit des Abonnementvertrages vereinbart, ist eine Kündigung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Wird der Abonnementvertrag nach Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Es gelten die Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für Abonnements der Zeitung mit unbefristeter Laufzeit angeboten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderabonnements, bei denen das Enddatum der Belieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Das Enddatum wird im Zugangsschreiben des Verlages schriftlich bestätigt. Ist eine Laufzeit nicht vereinbart, kann die Kündigung des Abonnementvertrages jeweils zum Ende des nachfolgenden Monats erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Zeitungszusteller sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
Laufzeiten und Kündigung. 19.1 Verträge über die kostenpflichtigen Angebote von BILD laufen jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Sofern nicht jeweils abweichend angegeben, verlängert sich der Vertrag grundsätzlich automatisch auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 19.2 Bei Gutscheinen und anderen von Vertriebspartnern von BILD vertriebenen Zugangsberechtigungen für das Bezahlangebot BILDplus endet der mit dem Gutschein bzw. der anderen Zugangsberechtigung vermittelte Zugang und damit das Vertragsverhältnis mit BILD zum Ende der mit dem Dritten vereinbarten Laufzeit. Im Falle einer möglichen Kündigung muss die Kündigungserklärung an den Vertriebspartner gerichtet werden. Sieht der Gutschein bzw. die anderweitige Leistungsbeschreibung des Vertriebspartners eine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses vor, so wird darauf auf dem Gutschein und/oder auf der Einlöseseite bzw. in der anderweitigen Leistungsbeschreibung des Vertriebspartners informiert. 19.3 Wird der Zugang zu BILDplus als Teil eines Bundle-Angebotes von BILD angeboten, ist der Vertrag über den Zugang zu BILDplus mit einer Mindestvertragslaufzeit (z. B. 24 Monate) versehen. Die Länge der Mindestvertragslaufzeit ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung. Der Vertrag über den Zugang zu BILDplus verlängert sich immer wieder automatisch um weitere 12 Monate („Verlängerungszeitraum“) zu dem mit dem Angebot für die Verlängerung angegebenen Preis, wenn er nicht von dem Nutzer oder von BILD unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekündigt worden ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Im Falle einer Vertragsverlängerung wird die Vergütung für den Zugang zu BILDplus auch für den jeweiligen Verlängerungszeitraum entsprechend dem Angebot für das Bundle fällig: Handelte es sich um ein Bundle mit Einmalzahlung zu Beginn, wird die Vergütung für den gesamten Verlängerungszeitraum als Einmalzahlung fällig. Handelte es sich hingegen um ein Bundle mit monatlicher Zahlungsweise, wird die Vergütung auch während des Verlängerungszeitraums monatlich zur Zahlung fällig. Erteilt der Nutzer BILD bei Vertragsschluss ein SEPA- Lastschriftmandat und verlängert sich der Vertrag, wird BILD nach Ablauf der Mindestvertr...
Laufzeiten und Kündigung. 6.1 Der Vertrag begründet, soweit die Pflegeleistungen nach dieser Ziffer III. betroffen sind, ein Dauerschuldverhältnis (für die Zwecke der Ziffer III. dieser AGB „Pflegevertrag“ genannt). 6.2 Der Pflegevertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen (im folgenden "Mindestvertragslaufzeit“). Der Ver- tragsbeginn ist im Vertrag aufgeführt. 6.3 Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Pflegevertrag immer wieder um ein Jahr, sofern er nicht unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende einer sich daran anschließenden Vertragsperiode gekündigt wird. 6.4 Wenn und soweit im Vertrag eine erweiterte Verfügbarkeit der Pflegeleistungen vereinbart ist („24 x 7-Modus“ oder ein anderes Mo- dell), hat der Kunde zudem die Möglichkeit, die erweiterte Verfügbarkeit gesondert unter Einhaltung der in Ziffer III. 6.3 genannten Fristen abzukündigen. In diesem Fall besteht der Pflegevertrag ansonsten fort. 6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbenommen. Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch e-Spirit ist der Kunde, wenn der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, verpflichtet, e-Spirit die Pflegegebühr abzüglich von e-Spirit ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung enden würde.
Laufzeiten und Kündigung. 1. Ist eine Mindestlaufzeit des Abonnementvertrages vereinbart, ist eine Kündigung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich jeweils nach dem mit dem Abonnenten geschlossenen Vertrag. Der Abonnementvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Ver- tragslaufzeit des Abonnements unbefristet und es gilt ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen. Es gilt ab diesem Zeitpunkt der reguläre Abonnementpreis für unbefristete Verträge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderabonnements, bei denen das Enddatum der Belieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Bei diesen Abonnementverträgen endet die Vertrags- laufzeit zu dem Datum, das bei der Bestellbestätigung schriftlich benannt ist. 2. Es gelten die Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung für Abonnements der Zeitung mit unbefristeter Laufzeit angeboten werden. 3. Ist für das Abonnement keine feste Laufzeit vereinbart, kann die Kündigung des Abonnementvertra- ges mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals erfolgen. 4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.