Common use of Lebenspartner Clause in Contracts

Lebenspartner. Mitversichert ist – soweit ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen namentlich benannt – die gleichartige gesetzliche Haft- pflicht als Privatperson des in nichtehelicher, häuslicher Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners und dessen Kinder im Sinne von Ziffer 2.2, soweit der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner beide unverheiratet sind. 2.3.1 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche • des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen; • mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer; • mitversicherter Personen untereinander. Mitversichert sind jedoch Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern / Dienstherrn wegen Personenschäden. 2.3.2 Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche Lebensge- meinschaft aufgelöst ist.

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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung

Lebenspartner. Mitversichert ist – soweit ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder seinen Nachträgen namentlich benannt – die gleichartige gesetzliche Haft- pflicht Haftpflicht als Privatperson des in nichtehelicher, häuslicher Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners und dessen Kinder im Sinne von Ziffer 2.2, soweit der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner beide unverheiratet sind. 2.3.1 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche • des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen; • mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer; • mitversicherter Personen untereinander. Mitversichert sind jedoch Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten KrankenversicherernKrankenversiche- rern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern / Dienstherrn wegen PersonenschädenPersonen- schäden. 2.3.2 Die Mitversicherung erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die häusliche Lebensge- meinschaft Lebens- gemeinschaft aufgelöst ist.

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Samples: Versicherungsbedingungen