Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement (1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice. (2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“). (3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich. (1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben. (2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um. (1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika. (2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt. (1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen. (2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken. (3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen. (4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote. (5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor. (1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern. (2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen. (1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart. (2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes BerlHG wird die für die Hochschu- len Hochschulen zuständige Senatsverwaltung Se- natsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens nationalen Qualifika- tionsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen, um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines Lehramtsstudi- ums zu motivieren.
(3) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen. Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre schrittweise ein- führen.
(1) Im Rahmen der strukturierten Graduiertenausbildung in Graduiertenschulen oder –kollegs können die Universitäten Fast-Track-Konzepte entwickeln und auf der Basis von Studien- und Prüfungsordnungen für den Master-Bereich umsetzen.
(2) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden wird die Universi- täten Humboldt- Universität zu Berlin den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen Fachhoch- schulabsolventen mit Master- abschluss Masterabschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem die- sem Zweck verpflichten verpflichtet sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen PromotionPro- motion“ zu nutzen. Die Dis- sertation Dissertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität Universität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin Hoch- schullehrerin einer Fach- hochschule Fachhochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines ei- nes universitären Ab- schlusses Abschlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung Promotionsvereinbarung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen Hochschu- len schriftlich verein- bartvereinbart.
(23) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
(4) Die Kunsthochschule Berlin-Weißensee sowie die Hochschule für Musik „Xxxxx Xxxxxx“ verständigen sich mit den Universitäten über Möglichkeiten für „Kooperati- ve Promotionen“ und regeln die Einzelheiten in entsprechenden Verträgen.
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Samples: Vertrag
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen, um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines Lehramtsstudi- ums zu motivieren.
(3) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen. Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre schrittweise ein- führen.
(1) Im Rahmen der strukturierten Graduiertenausbildung in Graduiertenschulen oder –kollegs können die Universitäten Fast-Track-Konzepte entwickeln und auf der Basis von Studien- und Prüfungsordnungen für den Master-Bereich umsetzen.
(2) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden wird die Universi- täten Technische Universität Berlin den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss Masterabschluss an ihren Promovenden Promovendenen erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten ver- pflichtet sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzennut- zen. Die Dis- sertation Dissertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin Hochschullehre- rin der Uni- versität Universität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule Fachhochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart.
(23) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
(4) Die Kunsthochschule Berlin-Weißensee sowie die Hochschule für Musik verstän- digen sich mit den Universitäten über Möglichkeiten für „Kooperative Promotio- nen“ und regeln die Einzelheiten in entsprechenden Verträgen.
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Samples: Vertrag
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement11 Verkürzung der Studienzeiten
(1) In Fortsetzung ihrer Verpflichtung im Hochschulvertrag von 2001 strebt die Freie Universität Berlin durch Gestaltung ihres Studienangebots, der Lehrorganisation und der Studienberatung an, dass die durchschnittliche Studienzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht überschritten wird. Sie berichtet hierzu im Rahmen der Leistungs- berichte gem. § 8.
(2) Die Freie Universität Berlin wird die Prüfungsabläufe untersuchen und ggf. Maß- nahmen zur Straffung ergreifen. Sie berichtet hierzu im Rahmen der Leistungsberich- te gem. § 8.
(3) Die Hochschulen sichern die Arbeitsfähigkeit eines Career-Service oder beteili- gen sich an solchen Einrichtungen an anderen Hochschulen.
(1) Die Hochschulen verpflichten sichhaben bei Aufbau und Inhalt der Studienangebote sicherzustel- len, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels erhalten bleiben. Das Leistungspunkte- System und das "Diploma Supplement" sollen hochschulübergreifende Vergleichbar- keit nach europäischem Standard gewährleisten und die Übertragung und Bewertung erbrachter Leistungen auf andere Studiengänge derselben oder einer anderen Hoch- schule ermöglichen.
(2) Die Freie Universität Berlin wird bis zum 31.12.2009 ihr Studienangebot flächen- deckend auf gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master um- stellen und hierbei die strukturellen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zu- grundelegen. Kurzfristig wird sie deshalb bis zum 30.09.2006 ihre Diplom- und Ma- gisterstudiengänge nach Maßgabe der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz mo- dularisieren und in diesen Studiengängen ein Leistungspunkte-System einführen. Parallelangebote neuer und alter Studiengänge werden gemäß den Empfehlungen der Qualitätssicherung KMK und der HRK spätestens zum 30.09.2007 zugunsten konsekutiver Studien- gänge aufgehoben; Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt immatrikuliert sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den bisherigen Regelungen abzuschließen.
(3) Die Hochschulen fördern die Vorbereitung ihrer Studierenden und wissenschaftli- chen Mitarbeiter auf Existenzgründungen insbesondere durch geeignete Lehrange- bote.
(4) Die Freie Universität Berlin wird verstärkt multimediale Instrumente und Methoden entwickeln und einsetzen. Sie wirkt als Gesellschafterin mit der Multimedia- Hochschulservice GmbH zusammen.
(5) Zur weiteren Internationalisierung ihres Studienangebots wird die Freie Universi- tät Berlin das fremdsprachliche Lehrangebot im Rahmen ihrer Studiengänge erhö- hen, den Anteil ausländischer Dozenten an der Lehre steigern, Partnerschaften für Lehre die Förderung von Auslandssemestern und Studium umfassend weiter Auslandspraktika nutzen, ihre internatio- nale Präsentation verbessern und Nachkontakte zu entwickelnehemaligen ausländischen Stu- dierenden pflegen. Lehrende Die Freie Universität wird insbesondere im Hinblick auf die Erwei- terung der EU unter Nutzung des Standortvorteils als Bundeshauptstadt den Kontakt und Lernende die Partnerschaft zu Universitäten insbesondere in mittel- und osteuropäischen Ländern erhalten und weiterentwickeln.
(1) Die Freie Universität Berlin lässt ihre Studiengänge in regelmäßigen Abständen akkreditieren.
(2) Evaluierungen der Studiengänge werden einbezogen im Abstand von nicht mehr als fünf Jah- ren durchgeführt und regelmäßig informiertals Grundlage eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements genutzt. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt berücksichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen Befragungen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“)Mit den Fachbereichen werden Zielvereinbarungen über die Prämierung guter Lehre abgeschlossen.
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge Freie Universität entwickelt so rechtzeitig ein Konzept zur Einbeziehung des "Outcome" in die Leistungsberichterstattung, dass es in die nächsten Vertragsver- handlungen einbezogen werden kann. Zur Steigerung und Sicherung der Ausbildungsqualität sowie der Forschungsergeb- nisse werden Freie Universität, Humboldt-Universität und Technische Universität in geeigneten Bereichen überregionale Leistungsbeispiele zum Maßstab nehmen. Ge- eignete Bereiche sind solche, die auch schon im bundesweit üblichen Abstand akkreditiereninternen Leistungsvergleich drin- gend einer Steigerung bedürfen. Eine Systemakkreditierung ist möglichDie drei Universitäten werden hierzu mit dem Ziel zusammenarbeiten, dynamische Benchmarks zu entwickeln. Sie werden hierüber berichten.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren Freie Universität Berlin wird im Rahmen ihrer personellen und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind sächlichen Mög- lichkeiten die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister Betreuung von Promotionsvorhaben insbesondere durch Graduierten- und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuhebenPromotionskollegs verstärken.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden wird die Universi- täten Freie Univer- sität Berlin den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss -absolventen an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten wird sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzenunter anderem Absprachen mit Fachhochschulen zur Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben treffen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzwEr- gebnisse sind in den Leistungsbericht gem. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden§ 8 Abs. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart1 aufzunehmen.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Samples: Vertrag Gemäß Artikel Ii Des Haushaltsstrukturgesetzes 1997
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement3 Maßnahmen zum Studienbeginn
(1) Vereinbarungen im Rahmen des Hochschulpaktes II Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertetVereinbarungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel mit der Hochschule in den Vereinbarungen zum regelmäßigen Austausch von good practiceHochschulpakt II 2011 – 2015 verein- barte Basiszahl als normierte Aufnahmekapazität, die sich auf das erste Hochschulse- mester bezieht, wird am Ende der Laufzeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Grund- lage der dann aktuellen Kapazitätsberechnung (Studienjahr 2015/2016) überprüft. Hier- bei wird vorausgesetzt, dass die für die Festlegung der Basiszahl relevanten Bedingun- gen im Wesentlichen konstant bleiben. Die Hochschule hat die Möglichkeit, sowohl aus strategischen / strukturellen Gründen als auch nachfrageorientiert in Abstimmung mit dem MIWF ihre Angebotsstruktur zu ver- ändern. Wird die mit der Hochschule vereinbarte Basiszahl nicht erreicht, kommt eine Malus- Regelung zur Anwendung. Pro nicht mehr angebotenem Studienanfängerplatz unterhalb der Basiszahl werden der Hochschule aus den Zuschüssen für den laufenden Betrieb (Ti- tel 685 10) 20.000,--€ abgezogen. Die Hochschule erhält über die Höhe und den Zeit- punkt des Abzuges eine gesonderte Mitteilung.
(2) Übergang Schule – Hochschule Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring (Aufgabe Studienorientierung für Studieninteressierte wird von zwei Studienberaterin- nen sowie einer befristet eingerichteten Stelle „Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge Servicestelle doppelter Abiturjahrgang“ wahrgenommen. Außerdem tragen die MitarbeiterInnen im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren Bund-Länder-Programm „Qua- lität der Lehre“ zur Beratung und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichtenStudienorientierung bei. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommenFH Dortmund ist dem zdi-Zentrum „Bildungsregion Dortmund“ angeschlossen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
Appears in 1 contract
Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, sich alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes BerlHG wird die für die Hochschu- len Hochschulen zuständige Senatsverwaltung Se- natsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens nationalen Qualifika- tionsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität Kunsthochschule Berlin-Weißensee sowie die Hochschule für Musik „Xxxxx Xxx- ler“ verständigen sich mit den Universitäten über Möglichkeiten für „Kooperative Pro- motionen“ und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird regeln die Einzelheiten in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bartentsprechenden Verträgen.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Samples: Vertrag
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen, um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines Lehramtsstudi- ums zu motivieren.
(3) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen. Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre schrittweise ein- führen.
(1) Im Rahmen der strukturierten Graduiertenausbildung in Graduiertenschulen oder –kollegs können die Universitäten Fast-Track-Konzepte entwickeln und auf der Basis von Studien- und Prüfungsordnungen für den Master-Bereich umsetzen.
(2) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden wird die Universi- täten Universität der Künste Berlin den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss Masterabschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten ver- pflichtet sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzennut- zen. Die Dis- sertation Dissertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin Hochschullehre- rin der Uni- versität Universität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule Fachhochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart.
(23) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
(4) Die Kunsthochschule Berlin-Weißensee sowie die Hochschule für Musik „Xxxxx Xxxxxx“ verständigen sich mit den Universitäten über Möglichkeiten für „Kooperati- ve Promotionen“ und regeln die Einzelheiten in entsprechenden Verträgen.
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Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement11 Verkürzung der Studienzeiten
(1) In Fortsetzung ihrer Verpflichtung im Rahmenvertrag von 1997 strebt die Hum- boldt-Universität zu Berlin durch Gestaltung ihres Studienangebots und der Lehror- ganisation und der Studienberatung an, dass die durchschnittliche Studienzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht überschritten wird. Sie berichtet hierzu gesondert zum 31. Dezember 2004.
(2) Die Humboldt-Universität zu Berlin wird die Prüfungsabläufe untersuchen und ggf. Maßnahmen zur Straffung ergreifen. Das Land wird die Abläufe der Staatsprüfungen, insbesondere der Lehramtsprüfungen organisatorisch straffen und zeitlich verkürzen. Die Hochschulen halten es für unabdingbar, dass das Land bei Staatsexamenstu- diengängen die gesetzlichen Rahmenbedingungen denen in anderen Ländern so anpasst, dass die Regelstudienzeit erreicht werden kann; dazu gehört gegebenen- falls auch die Rückverlagerung von Zuständigkeiten der Landesprüfungsämter in die Hochschulen.
(1) Die Humboldt-Universität zu Berlin wird bis zum 31. Dezember 2003 die Hälfte ihrer Diplom- und Magisterstudiengänge auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14./15. September 2000 modularisieren und in diesen Studiengängen ein Leistungspunkte-System einführen.
(2) Die Humboldt-Universität zu Berlin wird in geeigneten Bereichen gestufte Stu- diengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master einrichten und dabei insbe- sondere darauf achten, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss attraktive Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet.
(3) Die Humboldt-Universität zu Berlin wird in Abstimmung mit der Multimedia- Hochschulservice GmbH verstärkt multimediale Instrumente und Methoden entwi- ckeln und einsetzen.
(4) Zur weiteren Internationalisierung ihres Studienangebots wird die Humboldt- Universität zu Berlin das fremdsprachliche Lehrangebot im Rahmen ihrer Studien- gänge erhöhen, den Anteil ausländischer Dozenten an der Lehre steigern, Partner- schaften für die Förderung von Auslandssemestern und Auslandspraktika nutzen, ihre internationale Präsentation verbessern und Nachkontakte zu ehemaligen aus- ländischen Studierenden pflegen.
(5) Die Humboldt-Universität zu Berlin wird verstärkt fachübergreifende Inhalte in das Pflicht- und Wahlpflichtangebot integrieren. Die Hochschulen verpflichten sichhaben bei Aufbau und Inhalt der Studienangebote sicherzustellen, das dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels erhalten bleiben. Das Leistungspunkte-System soll hochschulübergreifende Vergleichbarkeit nach europäischem Standard gewähr- leisten und die Übertragung und Bewertung erbrachter Leistungen auf andere Stu- diengänge derselben oder einer anderen Hochschule ermöglichen.
(1) Die Humboldt-Universität zu Berlin setzt die Evaluation ihrer Studiengänge nach den Vorgaben der Qualitätssicherung Hochschulrektorenkonferenz und des Wissenschaftsrats fort. Sie wird die externe Evaluation zumindest für Lehre jene grundständigen Studiengänge bis zum 31. Dezember 2004 abschließen, in denen sich 90 % der in grundständigen Studiengängen eingeschriebenen Studierenden befinden. Sie wirkt daraufhin, dass Verbesserungsvorschläge aus der externen Evaluation umgesetzt oder begründet abgelehnt werden.
(2) Interne Evaluierungen eines berufsqualifizierenden Studiengangs werden im Ab- stand von nicht mehr als fünf Jahren durchgeführt und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiertals Grundlage eines kontinu- ierlichen Qualitätsmanagements genutzt. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt berücksichtigt werden. .
(3) Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen Befragungen von Studierenden Studieren- den und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglichMit den Fachbereichen werden Zielvereinbarungen über die Prämierung guter Lehre abgeschlossen.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen Humboldt-Universität zu bilanzieren Berlin wird im Rahmen ihrer personellen und ggfsächli- chen Möglichkeiten die Betreuung von Promotionsvorhaben insbesondere durch Gra- duierten- und Promotionskollegs verstärken. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit Hierdurch soll auch den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuhebenErwartungen ausländischer Interessenten an ein Promotionsstudium in Berlin Rechnung getragen werden.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden wird die Universi- täten Humboldt- Universität zu Berlin den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss -absolventen an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten wird sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzenunter anderem Abspra- chen mit Fachhochschulen zur Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben tref- fen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzwErgebnisse sind in den Leistungsbericht gem. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden§ 8 Abs. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart1 aufzunehmen.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Samples: Vertrag
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement
Die Universität leistet aufgrund ihres umfassenden Studienangebots den größten Beitrag für das Angebot an Studienplätzen in Schleswig-Holstein und für die Versorgung der Region mit qualifizierten Arbeitskräften. Die Universität wird in Anlehnung an kapazitätsrechtliche Normen pro Studienjahr Studien- angebote für ca. 4.400 Studienanfänger zur Verfügung stellen. Die Universität wird für alle Studiengänge Kapazitätsberechnungen durchführen und bis zum 31. Juli eines jeden Jahres einen Kapazitätsbericht vorlegen, unabhängig da- von, ob im einzelnen Studiengang Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind. Die Universität wird die Qualität des Studiums sichern und Maßnahmen zu deren Verbesserung ergreifen. Besondere Beachtung finden dabei ein trans- parenter und gegliederter Studienaufbau, die Betreuung während des Studi- ums, die erleichterte Möglichkeit des Hochschulwechsels durch Vergleichbar- keit der Leistungen und die Erlangung international anerkannter Abschlüsse. Mit dieser Zielsetzung wird die Universität − die Studien- und Studienfachberatung verstärken, − den Mentoren- und Tutoreneinsatz qualitativ verbessern, − unbeschadet studienbegleitender Prüfungen für ein zeitlich angemessen begrenztes Prüfungsverfahren Sorge tragen, − in grundständigen Studiengängen neue Studienstrukturen wie z.B. Bache- lor- und Mastergrade entwickeln und erproben und Elemente der Internati- onalisierung und Modularisierung sowie Möglichkeiten eines studienbeglei- tenden Prüfungssystems in Abstimmung mit dem European Credit Transfer System (1ECTS) Die Hochschulen verpflichten sicheinführen. Das Ministerium unterstützt die Universität in der Realisierung der Maßnah- men zur Veränderung des Studienangebotes im o.a. Sinne (insbes. Internati- onalisierung, das System Modularisierung, Einführung von Credit-Point-Systemen, post- graduale Weiterbildungsstudiengänge) und sichert bei Vorliegen der Qualitätssicherung für Lehre Voraus- setzungen eine rasche, unbürokratische Genehmigung der diesbezüglichen Satzungen und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiertOrdnungen zu. Zur Verbesserung der Lehre wird die Universität im WS 2000/2001 erstmalig ein Studierendenfeedback für alle Studiengänge einführen. Ein für künftige Feedbacks geltendes Verfahren wird die Universität bis zum Ende des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertetWS 2000/2001 festlegen. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice.
Universität entwickelt innovative interdisziplinäre Studiengänge und Stu- dienangebote wie z.B. die Diplom-Studiengänge Biochemie, Wirtschaftsinge- nieur und Wirtschaftschemie sowie weitere kombinierte Wirtschafts- Studiengänge (2z.B. mit naturwissenschaftlichen und technischen Fächern) und kombinierte Informatik-Studiengänge. Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“).
(3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz Universität plant im Rahmen dieses Prozesses zügig des Zentrums für Ethik fach- und konstruktiv fakultäts- übergreifende Studienangebote bereitzustellen und Forschungsfragen auf- zugreifen. Ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung ist die Evaluation. Sie sichert die Vergleichbarkeit der Ergebnisse und Qualitätsstandards und sorgt durch Umsetzung von Evaluationsempfehlungen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Die Universität hat von diesem Instrument bereits er- folgreich Gebrauch gemacht. Die Universität führt in eigener Verantwortung Evaluationen im Verbund nord- deutscher Universitäten durch und setzt die vereinbarten Maßnahmen um.
(1) . Die Hochschulen verpflichten sichStudierenden wirken an der Evaluation mit. Die Universität schließt zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse bis zum Ende des nach Vorlage des Gutachtens folgenden Semesters eine interne Vereinbarung zwischen Rektorat, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung Dekanat und Fach ab. Die zuständigen Gremien sind zu verstetigeninformieren. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes Universität wird die für Maßnahmen in dem in der Vereinbarung festgelegten Zeitraum umsetzen. Das Ministerium unterstützt die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, Evaluationen im Einvernehmen mit allen Kooperationspartnern die technischen und zeitlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommenRahmen der ihm zur Verfü- gung stehenden Haushaltsmittel.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sich, verstärkt das Instrument der „Kooperativen Promotion“ zu nutzen. Die Dis- sertation soll von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin der Uni- versität und einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werden. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werden. Jede kooperative Promotion wird in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen der Hochschulen schriftlich verein- bart.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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Samples: Zielvereinbarung
Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement3 Maßnahmen zum Studienbeginn
(1) Vereinbarungen im Rahmen des Hochschulpaktes II Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertetVereinbarungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel mit der Hochschule in den Vereinbarungen zum regelmäßigen Austausch von good practiceHochschulpakt II 2011 – 2015 vereinbarte Basiszahl als normierte Aufnahmekapazität, die sich auf das erste Hochschulsemester bezieht, wird am Ende der Laufzeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Grundlage der dann aktuel- len Kapazitätsberechnung (Studienjahr 2015/2016) überprüft. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die für die Festlegung der Basiszahl relevanten Bedingungen im Wesentlichen konstant blei- ben. Die Hochschule hat die Möglichkeit, sowohl aus strategischen / strukturellen Gründen als auch nachfrageorientiert in Abstimmung mit dem MIWF ihre Angebotsstruktur zu verändern. Wird die mit der Hochschule vereinbarte Basiszahl nicht erreicht, kommt eine Malus-Regelung zur Anwendung. Pro nicht mehr angebotenem Studienanfängerplatz unterhalb der Basiszahl werden der Hochschule aus den Zuschüssen für den laufenden Betrieb (Titel 685 10) 20.000,--€ abgezogen. Die Hochschule erhält über die Höhe und den Zeitpunkt des Abzuges eine geson- derte Mitteilung.
(2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv Übergang Schule – Hochschule ▪ Nennung bestehender oder Schaffung einer neuen Stelle zur Studienorientierung An der Fachhochschule Köln beraten 6 Mitarbeiterinnen der Zentralen Studienberatung (diese entsprechen 5,25 Vollzeitäquivalenten), unterstützt durch die Fachberatung in den einzelnen Fakultäten, die Studierenden bei der Umsetzung Studienwahl und beim Studienwechsel. ▪ zdi Die Fachhochschule Köln ist mit ihrem zdi-Schülerlabor „MINT in Mind“ Partnerin der zwischen Bund zdi- Zentren des Rheinisch-Bergischen Kreises und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring (des Oberbergischen Kreises. Darüber hinaus arbeitet die Fachhochschule Köln seit Februar 2010 mit dem Arbeitskreis „Qualifizierungsini- tiative Bund Qua- litätszirkel zdi-Schülerlabore“ zusammen. Im Rahmen dieses Arbeitskreises wurde ein neues zdi-Zentrum in Köln errichtet, mit dem eine Kooperationsvereinbarung in Abstimmung ist. ▪ Kooperation mit den Arbeitsagenturen Zwischen der Bundesagentur für Arbeit in Köln, den Bundesagenturen der Umgebung und Länder Oktober 2008“)der Fachhochschule Köln besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit. Um das Beratungsange- bot insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Berufsfelder zu verbessern, hat die Fachhoch- schule Köln im Jahr 2013 eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit in Köln geschlossen. Hierin verpflichtet sich die Fachhochschule Köln mit der Agentur für Arbeit Köln auf dem Gebiet der Studienorientierung zu kooperieren. ▪ Teilnahme der Hochschulen am Arbeitskreis Studienorientierung Die Fachhochschule Köln nimmt durch die Teamleiterin der Zentralen Studienberatung seit Beginn an den Sitzungen des Arbeitskreises Studienorientierung teil.
(3) Einstieg ins Studium Die Hochschulen lassen Fachhochschule Köln legt großen Wert auf eine motivierend gestaltete Studieneingangs- phase, die den Studierenden nicht nur Orientierung über das Studium und Brückenkurse für Grundlagenfächer bietet, sondern sie dazu anregt, sich aktiv mit ihrer Studienwahl, den späte- ren beruflichen Tätigkeitsfeldern und der Verantwortung für den eigenen, aber auch den Lern- prozess aller, auseinanderzusetzen. Daher wurde entsprechend dem von der Fachhochschule Köln entwickelten Konzept, in allen Studiengängen eine Projektwoche zu Beginn des Studiums eingeführt. Während dieser lernen Studierenden anhand einer komplexen Aufgabenstellung, die sie in Teams zu bearbeiten haben, die Vielfalt ihres späteren Arbeitsgebietes kennen und erhalten einen Eindruck von den Inhalten ihres Studiums. Durch Teamerfahrungen, Erfolgser- lebnisse und persönliches Kennenlernen der Tutorinnen und Tutoren, wissenschaftlichen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Professorinnen und Professoren werden sie für das weitere Studium stärker motiviert und enger in die akademische Gemeinschaft eingebunden. Darüber hinaus bietet das Zentrum für akademische Qualifikationen und wissenschaftliche Weiterbildung (ZaQwW) der Fachhochschule Köln eine Vielzahl an Workshops und Seminaren an, die den Übergang in die Hochschule erleichtern. Neben Brückenkursen zu Grundlagenfä- chern finden sich Angebote zum Sprachenlernen, Selbst- und Zeitmanagement, wissenschaftli- xxxx Xxxxxxxxx und Präsentieren sowie zum Arbeiten und Lernen in Organisationen. Die Fachhochschule Köln wird gemäß ihrer Evaluationsordnung jährlich eine Erstsemesterbe- fragung durchführen, um ihre gestuften Studiengänge Unterstützungsangebote im bundesweit üblichen Abstand akkreditierenBereich des Übergangs Schule – Hochschule zu bewerten. Eine Systemakkreditierung ist möglich.§4 Erfolgreich Studieren
(1) Die Hochschulen verpflichten sichQualitätsstrategie ▪ Darstellung des Qualitätsmanagements für Lehre und Studium Das Qualitätsmanagement für Studium und Lehre an der Fachhochschule Köln versteht sich als integriertes Konzept, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren das sich aus den strategischen Zielsetzungen den Profilbildungsprozess in Studium und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister Lehre ableitet und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben.
(2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
(1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für der Qualitätssicherung eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigenkontinuierliche Über- prüfung des Zielerreichungsgrades erlaubt. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, In diesem Sinne werden die Erhöhung strategischen Kernziele des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika.
(2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt.
(1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Aufnahme eines Teilzeitstudi- ums abzubauen.
(2) Bei einer Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird die für die Hochschu- len zuständige Senatsverwaltung auch auf eine verstärkte Durchlässigkeit des na- tionalen Qualifikationsrahmens hinwirken.
(3) Die Hochschulen verstärken ihre Bemühungen, ihr Lehrangebot auf der Basis modularisierter Studiengänge durch Flexibilisierung weiter an die Studienbedin- gungen besonders belasteter Studierender anzupassen.
(4) Die Hochschulen entwickeln zusätzliche innovative Studienangebote, die geeig- net sind, die Durchlässigkeit des nationalen Qualifikationsrahmens und die An- schlussfähigkeit zu alternativen Bildungsbiographien zu erhöhen. Hierzu gehören auch duale Studienangebote.
(5) Die Hochschulen bauen ihr kostenpflichtiges Weiterbildungsangebot nachfrage- orientiert aus. Dabei öffnen sie sich verstärkt auch für beruflich qualifizierte Stu- dieninteressierte und konzipieren spezielle Angebote für Berufstätige. Sie prüfen dazu Kooperationen mit externen Partnern und neue Organisationsformen. Sie stellen gemeinsam ihr Angebot in einem Workshop in 2011 öffentlich vor.
(1) Zusammen mit geeigneten Akteuren entwickeln und erproben die Hochschulen ein Konzept, wie die Information und Beratung von Studienberechtigten noch besser mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verbunden werden kann und welche Bevölkerungsgruppen zusätzlich gezielt angesprochen werden sollten. Ih- re besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den MINT-Fächern.
(2) Über die Umsetzung aller Maßnahmen ist bis Ende des Jahres 2012 zu berichten. Die Hochschulen beteiligen sich von Beginn an verbindlich am verabredeten dialog- orientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung der Stiftung für Hochschulzu- lassung. Sie verpflichten sich, aktuellen Hochschulentwicklungsplans im Einvernehmen Bereich Studium und Lehre in einer Academic Balanced Scorecard mit allen Kooperationspartnern die technischen Indikatoren und zeitlichen Voraussetzungen defi- nierten Zielwerten verknüpft, um den Fortschrittsprozess in der Umsetzung der Ziele abbilden zu schaffen, die für die Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens notwendig sind. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausgenommen.
(1) Im Rahmen ihrer personellen und sächlichen Möglichkeiten werden die Universi- täten den Anteil von Fachhochschulabsolventinnen und –absolventen mit Master- abschluss an ihren Promovenden erhöhenkönnen. Zu diesem Zweck verpflichten sie sichwerden Indikatoren und Zielwerte auch auf die einzelnen Fakultä- ten heruntergebrochen und regelmäßig bewertet. Diese transparente Erfassung von Zielen und Fortschrittskontrolle wird ergänzt durch die mit den jeweils Betroffenen abgestimmte und hochschulöffentlich zugängliche Darstellung aller in diesem Zusammenhang relevanten und optimierten Geschäftsprozesse. Zur Überprüfung der Zielerreichung nutzt die Fachhochschule Köln ein breites Spektrum an Qualitätssicherungsinstrumenten (kompetenzorientierte Lehrevaluation, verstärkt das Instrument Studierenden- und Absolventenbefragungen, Feedbackmanagement, externe Gutachten und Rankings). Alle we- sentlichen Bestandsdaten zum Status quo und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Um- setzung der „Kooperativen Promotion“ strategischen und fakultätsspezifischen Zielsetzungen im Bereich Studium und Lehre werden alle zwei Jahre in einem Selbstbericht zusammengeführt. Darüber hinaus dient der Selbstbericht als Ausgangspunkt für die Fortschreibung des weiteren Umsetzungs- und Profilbildungsprozesses, der in Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgt. ▪ Lokale Kooperationen zur Vermittlung von Studienabbrecherinnen und –abbrechern in den Arbeitsmarkt Die Fachhochschule Köln erprobt derzeit Ansätze, Studierende zu nutzenidentifizieren und nied- rigschwellig zu beraten, die vom Studienabbruch oder vom endgültigen Nichtbestehen be- droht sind. Ziel der Beratung ist im ersten Schritt, individuelle Strategien für einen erfolgreichen Studienabschluss zu entwickeln. Studierende, die die Hochschule gleichwohl ohne Abschluss verlassen müssen und/oder sich neu orientieren wollen, werden entsprechend des Kooperationsvertrags mit der Bundesagen- tur für Arbeit auf die bildungsbereichsübergreifenden Beratungsangebote der Agentur für Ar- beit hingewiesen. Die Dis- sertation soll Zentrale Studienberatung nutzt hierfür auch die von einem Hochschullehrer bzwder Agentur für Ar- beit Köln bereitgestellten Informationsflyer. Darüber hinaus hat die Fachhochschule Köln 2011 einen Kooperationsvertrag mit der Hand- werkskammer zu Köln abgeschlossen. Entsprechend den Zielen dieses Kooperationsvertrags werden Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher durch die Zentrale Studienberatung auch für Angebote der Handwerkskammer sensibilisiert. ▪ Konzept der Hochschule zur Verbesserung der Studierbarkeit und des Studienerfolgs Die Fachhochschule Köln setzt im Zusammenhang mit einer Hochschullehrerin Verbesserung der Uni- versität Studierbarkeit und einem Hochschullehrer des Studienerfolgs sowohl auf strukturelle Veränderungen in den Curricula als auch auf Optimierungen in der individuellen Beratung und Begleitung der Studierenden. Zurzeit werden im Rahmen des Projekts „Handlungsorientiertes Studiengangsmonitoring“, das im Rahmen des Wettbewerbs „Qualitätszirkel Studienerfolg“ des Stifterverbands für die Deut- sche Wissenschaft ausgezeichnet wurde, die in den Studienverlaufs- und Prüfungsdaten der Verwaltung gespeicherten Informationen daraufhin analysiert, inwieweit auf dieser Grundlage strukturelle und individuelle Erfolgsbarrieren im Studienverlauf zuverlässig identifiziert werden können. Durch curriculare oder einer Hochschullehrerin einer Fach- hochschule gemeinsam betreut werdenorganisatorische Interventionen sowie abgestimmte Bera- tungs- und Betreuungsangebote können Barrieren auf dieser Grundlage gezielt abgebaut wer- den. Der Erwerb eines universitären Ab- schlusses darf bei kooperativen Promotionsverfahren nicht zur Voraussetzung gemacht werdenDarüber hinaus wird im Rahmen der Umsetzung des durch den Qualitätspakt Lehre geförder- ten Projekts „ProfiL² - Projekte für inspirierendes Lehren und Lernen“ die breitgefächerte Ein- führung kompetenzorientierter und diversitätsgerechter Lehr-und Lernarrangements in allen Studiengängen vorangetrieben. Jede kooperative Promotion Die projektbasierte Strukturierung der Studiengänge ermög- licht eine stärkere Aktivierung der Studierenden und deren bessere Integration in die akademi- sche Gemeinschaft. Die diversitätsgerechte Lehre wird begleitet durch ein in einer Promotionsvereinba- rung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen Studienalltag integriertes Bera- tungsangebot von geschulten Tutorinnen und Tutoren, Mentorinnen und Mentoren sowie Leh- renden, das sich an den Bedürfnissen der Hochschulen schriftlich verein- bartStudierenden ausrichten, die sich je nach Studien- phase und persönlichen Faktoren (kognitive Fähigkeiten, Arbeitssystematik, Selbstverständnis, psychische und physische Belastbarkeit) unterscheiden.
(2) Die Universitäten und die Fachhochschulen ergreifen die Initiative zur Antragstel- lung von gemeinsamen Graduiertenkollegs. Für den Vertragszeitraum verfolgen sie das Ziel, insgesamt drei Anträge auf den Feldern Wirtschaft, Technik und So- zialwissenschaften auf den Weg zu bringen.
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