Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. (VOL/B § 16)
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. 1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben worden sind.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. (§ 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Bekämpfung illegaler Beschäftigung Vertreterin/Vertreter der Auftraggeberin/des Auftraggebers sind jederzeit berechtigt, eine Liste der zur Zeit beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu erstellen. Auf Verlangen hat die Auf- trag-nehmerin/der Auftragnehmer selbst diese Liste anzufertigen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Identität ihrer/seiner Mit- arbeiterinnen/Mitarbeiter überprüft werden kann. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, die Liste, die der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen soll, den Institutionen zu übergeben, die in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsverhältnisse festzustellen.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. (§ 16 VOL/B) Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. 25.1 Sind in einem Vertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die etwaig dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anord- nung des AG tatsächlich geleisteten Stunden. Arbeiten werden nur nach Stun- denverrechnungssätzen vergütet, wenn eine derartige Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. 17.1 Eine nachträgliche Anordnung von Leistungen zu Stundenverrechnungssätzen i. S.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. 23.1 Sind in einem Vertrag Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür angegebene Anzahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden. Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. (§ 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen • das Datum, • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, • die Art der Leistung • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und • die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen. Es gelten die Bestimmungen des § 16 VOL/B.