Leistungsbeschränkung Musterklauseln

Leistungsbeschränkung. (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zum Leistungsfall gekom- men ist. Über besondere Leistungsbeschränkungen, die im Rahmen einer Fondsgebundenen Versi- cherung auftreten können, informieren wir Sie in § 7 Abschnitt III.
Leistungsbeschränkung. Die Deckung gilt für max. 2 Schadener- eignisse pro Versicherungsjahr.
Leistungsbeschränkung. Für Krankheiten, einschließlich deren Folgen, sowie für die Unfallfolgen und Todesfälle aufgrund von Kriegsereignissen, Wehrdienst, Aufruhr und gemeinschaftlich begangenen Gewalttaten, die nicht ausdrücklich in die Versicherungsleistung einbezogen sind, besteht keine Leistungspflicht. Für vorsätzlich verursachte Krankheiten, Handlungen und Unfälle und deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren besteht keine Leistungspflicht. Für Xxxxx und Behandlungen im Sanatorium sowie für Rehabilitationsmaßnahmen besteht keine Leistungspflicht, falls im Tarif nichts anderes bestimmt ist. Für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder besteht keine Leistungspflicht. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet. Für kosmetische Maßnahmen aller Art und deren Folgen besteht keine Leistungspflicht. Bei Selbstmordversuch besteht keine Leistungspflicht. Für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenanstalten, für die der Versicherer die Erstattung der Kostenrechnung aus schwerwiegendem Grund ausgeschlossen hat, wird keine Leistung erbracht, wenn der Versicherungsfall eintrat, nachdem dem Versicherungsnehmer der Leistungsausschluss mitgeteilt wurde. Ist zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versicherungsfall noch nicht abgeschlossen, besteht keine Pflicht zur Erstattung der mehr als drei Monate nach der betreffenden Mitteilung eingetretenen Kosten. * Die genannten Beträge gelten – soweit nicht anders festgelegt – pro Person und Versicherungsjahr. Für eine Unterbringung infolge Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung besteht keine Leistungspflicht. Für Gutachten, Atteste, Heil- und Kostenpläne, soweit sie vom Versicherungsnehmer oder vom Bei einem Verlust der Autonomie des Versicherten oder bei erforderlicher Verwahrung des Versicherten besteht keine Leistungspflicht. Der Aufenthalt und/oder die nicht-medizinische Pflege, die zu Hause oder in einem Erholungs- und Pflegeheim, in einer psychiatrischen Pflegeinrichtung oder einer gleichartigen Anstalt geleistet werden, werden nicht erstattet. Übersteigen die Heilbehandlung oder andere Maßnahmen, für die Leistungen erbracht werden, das medizinisch erforderliche Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Ferner ist der Versicherer zu einer derartigen Herabsetzung seiner Leistungen berechtigt, wenn für eine medizinisch erforderliche Behandlung oder für jede sonstige Maßnahme eine überhöhte Vergütung in Rechnung gestellt wurde. Vor A...
Leistungsbeschränkung. Pro Versicherungsjahr beschränkt sich die Gesamtentschädigung auf die vereinbarte Versiche- rungssumme zuzüglich der Vorsorgedeckung.
Leistungsbeschränkung. Pro Versicherungsjahr beschränkt sich die Gesamtentschädigung auf die vereinbarte Versiche- rungssumme. Die Leistungen erfolgen subsidiär zur Ausschüt- tung des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung oder des Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Die Entschädigung berechnet sich aus dem ermittelten Gesamtschaden unter Abzug der Ausschüttung der genannten Organisationen.
Leistungsbeschränkung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen abzurufen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, es sei denn, (a) der ursprünglich an Vaisala vergebene und von dieser bestätigte und angenommene Auftrag wurde geändert, oder (b) Vaisala erklärt sich in ihrem alleinigen Ermessen damit einverstanden, die zusätzlichen Werk- oder Dienstleistungen zu erbringen. Für alle zusätzlichen Werk- oder Dienstleistungen gelten diese Bedingungen.
Leistungsbeschränkung. (1) Unsere Leistungspflicht entfällt - Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person innerhalb von zwei Jahren (Risikole- bensversicherung Plus und Premium sowie Risikolebensversicherung von zwei Personen und Risikolebensversicherung mit nachschüssig fallender Leistung) bzw. drei Jahren (Risikole- bensversicherung Basis) nach Vertragsbeginn, es sei denn, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit began- gen worden ist. - Bei Tod der versicherten Person durch kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen, bei de- nen die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Unsere Leistungs- pflicht bleibt bestehen, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam- menhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. - Bei Tod der versicherten Person durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder durch den vorsätzlichen Einsatz oder das vorsätzliche Freiset- zen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Frei- setzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu ei- ner nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Be- rechnungsgrundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich be- stätigt wird.
Leistungsbeschränkung. Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen verpflichtet sich der Kunde zu einer angemessenen Nutzung der vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen und Kapazitäten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er unter keinen Umständen ein Recht auf einen unbegrenzten Speicherplatz geltend machen kann.
Leistungsbeschränkung. Die Leistungen der WBV erstrecken sich nicht auf Grundstücksgeschäfte, Waldbewertungen oder Wildschadensschätzungen.

Related to Leistungsbeschränkung

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.