Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. b) Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. c) Verletzten Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Kundeninformation, Kundeninformation, Kundeninformation
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. Ziffer 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfreileis- tungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge Rechts- folge hingewiesen haben.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) 9.5.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem einem der Schwere Ihres Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung 9.5.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir jedoch nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
9.5.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, soweit wenn Sie nachweisennachweisen • dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, • dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht der uns obliegenden Leistung ursächlich ist.
c) Verletzten Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheitwar. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, so sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfreinicht aber, wenn wir Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) 4.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. Ziffer 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung Ver- pflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) 4.2 Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung Leis- tung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten 4.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hin- gewiesen haben.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichgemäß den Ziffern 10 oder 11 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Ih- res Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir jedoch nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
c) Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, soweit wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht der uns obliegenden Leistung ursächlich ist.
c) Verletzten Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfreiwar. Das gilt nicht, wenn wir Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Fahrrad /E Bike Versicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) 17.3.1 Verletzen Sie der eine Obliegenheit nach vorstehender NrZiffer 17.1 oder 17.2. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichoder in den gesondert vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben gro- ben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) 17.3.2 Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung Ver- letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten 17.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Versicherungsfalls beste- hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, Aufklärungsobliegenheit so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Dies gilt nicht im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichZiffer 12.1 oder Ziffer 12.3 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Verletzen Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir jedoch nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, soweit wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht obliegenden Leistung ursächlich ist.
c) Verletzten Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfreiwar. Dies gilt nicht, wenn wir Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Tier Krankenversicherung Premium
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. Ziffer 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit Oblie- genheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungs-falles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis NrZiff. 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. Ziffer 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit Oblie- genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungs- falles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- Aus- kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichoder 2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit Obliegen- heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, Aufklärungsobliegenheit so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Handy Versicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Verletzen Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir jedoch nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Der Hinweis hat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, soweit wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Agria Hund Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht der uns obliegenden Leistung ursächlich ist.
c) Verletzten Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfreiwar. Das gilt nicht, wenn wir Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Agria Hundeversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlich10.1 vorsätz- lich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder we- der für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versiche- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfreileistungs- frei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Elektronik Versicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. 3 vor- sätzlich9.1 vorsätz- lich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder we- der für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfreileistungs- frei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Elektronik Versicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. oder 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Ver- schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungs- falles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- Aus- kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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Samples: Hausratversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. a) Verletzen Sie eine Obliegenheit nach vorstehender Nr. 1 bis Nr. oder 3 vor- sätzlichvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschul- dens Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
b) Außer im Fall Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles, Versicherungs- falles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
c) Verletzten Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- Aus- kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann voll- ständig vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie in einer gesonderten durch gesonderte Mitteilung in Textform Text- form auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
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