Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz, Terrorversicherung
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 8 Nr. 1 oder o- der Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 29 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen arglisten Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer Versiche- rer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Insurance Product Information
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtetverpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 8 Nr. 1 oder o- der Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 29 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen arglisten Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer Versiche- rer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.. § 9 Besondere Verwirkungsgründe
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.. § 6 Versicherung für fremde Rechnung
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Framework Agreement
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtetver- pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 1 contract
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder Nr. 2, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: Photovoltaik Programm
Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr1. 1 oder 2., so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen