Lenkungsausschuss Musterklauseln
Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss ist von beiden Vertragsparteien mit Mitgliedern zu besetzen, wel- che entscheidungsbefugt bzw. von Entscheidungsbefugten mit der erforderlichen Voll- macht ausgestattet sind. Aufgaben: begleitende Kontrolle von ▇▇▇▇▇▇▇▇, Budgets und die Entscheidung von Fragen, bei denen in den Projektteams und zwischen Projektleitung und Projektkoordination keine Lösung erzielt werden konnte. Sitzungen: alle 2 Monate und auf Verlangen der Projektleitung oder der Projektkoordina- tion.
Lenkungsausschuss. Um die Mitwirkung der abgabepflichtigen Grundeigentümer sowie der im Innovationsbereich ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberufler an den Entscheidungen des Aufgabenträgers sicherzustellen, setzt der Aufgabenträger einen Lenkungsausschuss ein, der während der Dauer der Einrichtung des Innovationsbereichs in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Durchführung der Maßnahmen beteiligt wird.
Lenkungsausschuss. Der GKV-Spitzenverband und die DKG richten einen Lenkungsausschuss zur Klärung von Fragestellungen ein, die nicht durch die Verzeichnisstelle selbst gelöst werden können. Die- ser besteht aus jeweils zwei namentlich benannten Vertretern der Vereinbarungspartner und wird von einem Vertreter der Verzeichnisstelle unterstützt. Bei Fragestellungen, die Struktu- ren oder Prozesse in der ANRV, im BAR, in den Landesarztregistern o. ä. betreffen wird der Lenkungsausschuss um zwei namentlich benannte Vertreter der KBV ergänzt.
Lenkungsausschuss. Für die Zeit bis zum Tag der Gebietsänderung wird ein gemeinsamer Lenkungsausschuss gebildet. Dem Lenkungsausschuss gehören die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Alten- kirchen sowie die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Flammersfeld an. Weiter- hin nehmen die Büroleiter der beiden Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld sowie bei Bedarf die Fachbereichs- und Abteilungsleiter, die Personalratsvorsitzenden und die Gleichstellungs- beauftragten der beiden Verbandsgemeinden an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. Bei An- gelegenheiten der Eigenbetriebe sind die Werkleiter zu beteiligen. Gleiches gilt für die Wehrleiter in Angelegenheiten des Brandschutzes.
Lenkungsausschuss. Die Vertragsparteien richten einen Lenkungsausschuss gemäß § 1 der Kooperationsverein- barung (KOV) zum Berliner Projekt ein. Der Lenkungsausschuss berät grundsätzliche Fra- gestellungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Berliner Projektes. Der Lenkungs- ausschuss hat empfehlenden Charakter. Die Vorsitzenden des Lenkungsausschusses ver- treten das Berliner Projekt in der Öffentlichkeit.
Lenkungsausschuss. Zwischen den Vertragspartnern wird erforderlichenfalls ein Lenkungsausschuss gebildet. Dieser besteht aus einem verantwortlichen Projektmitarbeiter (Projektleiter) jeder Seite, deren jeweiligen Vorgesetzten und bei Bedarf weiteren beratenden Personen. Sollte es im Vertragsverlauf zu Problemen kommen, die nicht im Rahmen der normalen Projektarbeit zwischen den Vertragspartnern gelöst werden können, so wird der Lenkungsausschuss einberufen. Dieser entscheidet für beide Vertragspartner verbindlich über den weiteren Projektverlauf.
Lenkungsausschuss. Die Durchführung des Vertrages wird durch einen Lenkungsausschuss gesteuert, der aus jeweils zwei Vertretern der vertragsschließenden Krankenkassen und jeweils zwei Vertretern des Hausärzteverbandes besteht.
Lenkungsausschuss. Bei Bedarf kann die Rektorin/der Rektor bzw. der Kommandant der Höheren Kaderausbildung HKA der Armee den aus je drei Vertretern/Vertreterinnen der ETH Zürich und des VBS gebildeten Len- kungsausschuss einberufen. Die Vertreter/Vertreterinnen der ETH Zürich werden von der Rekto- rin/vom Rektor der ETH Zürich, die Vertreter/Vertreterinnen des VBS vom Kommandant HKA er- nannt. Der Lenkungsausschuss ist Koordinierungsorgan zwischen den beiden Parteien. Ihm oblie- gen das Controlling sowie die Erarbeitung weiterführender Vereinbarungen.
Lenkungsausschuss. Zur Vorbereitung der Sitzungen der Verbandsversammlung wird ein Ausschuss eingerichtet, der aus führenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Verbandsmitglieder besteht.
Lenkungsausschuss. Der Europäische Betriebsrat kann aus seinen Mitgliedern einen Lenkungsausschuss wählen, der aus fünf Mitgliedern besteht. Der Lenkungsausschuss wird von einem EFFAT-Vertreter unterstützt. Der Lenkungsausschuss tritt nach Bedarf gemäß Absprache mit der Zentraldirektion und EFFAT zusammen, wobei den Teilnehmern Zeitpunkt und Ort der Zusammenkunft früh genug im Vorhinein mitzuteilen ist. In Ausnahmesituationen, wie sie laut Richtlinie 2009/38/EG geregelt sind, die den Konzern auf EU-Ebene betreffen, können auch außerordentliche Sitzungen des Lenkungsausschusses einberufen werden. Der Lenkungsausschuss und die Zentraldirektion des Autogrill-Konzerns können nach Prüfung der Umstände gemeinsam die Einberufung einer außerordentlichen EBR-Sitzung beschließen. Für die Simultanübersetzung in die Sprachen der bei den Sitzungen vertretenen Länder ist zu sorgen, und im Anschluss an selbige ist ein Protokoll zu verfassen, das in die vorgenannten Sprachen sowie auch in die weiteren Sprachen gemäß Anhang C zu übersetzen und danach den EBR-Delegierten zuzusenden ist.
