Lenkungsausschuss Musterklauseln

Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss ist von beiden Vertragspartnern mit Mitgliedern zu besetzen, wel- che entscheidungsbefugt bzw. von Entscheidungsbefugten mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet sind. Aufgaben: begleitende Kontrolle von Xxxxxxxx, Budgets und die Entscheidung von Fragen, bei denen in den Projektteams und zwischen Projektleiter und Projektkoordinator keine Lö- sung erzielt werden konnte. Sitzungen: alle 2 Monate und auf Verlangen des Projektleiters oder des Projektkoordinators. Einberufung der Sitzungen: Projektkoordinator Über jede Lenkungsausschusssitzung ist ein Protokoll zu erstellen, das spätestens in der nächsten Lenkungsausschusssitzung zu genehmigen ist.
Lenkungsausschuss. Um die Mitwirkung der abgabepflichtigen Grundeigentümer sowie der im Innovationsbereich ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberufler an den Entscheidungen des Aufgabenträgers sicherzustellen, setzt der Aufgabenträger einen Lenkungsausschuss ein, der während der Dauer der Einrichtung des Innovationsbereichs in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Durchführung der Maßnahmen beteiligt wird.
Lenkungsausschuss. Der GKV-Spitzenverband und die DKG richten einen Lenkungsausschuss zur Klärung von Fragestellungen ein, die nicht durch die Verzeichnisstelle selbst gelöst werden können. Die- ser besteht aus jeweils zwei namentlich benannten Vertretern der Vereinbarungspartner und wird von einem Vertreter der Verzeichnisstelle unterstützt. Bei Fragestellungen, die Struktu- ren oder Prozesse in der ANRV, im BAR, in den Landesarztregistern o. ä. betreffen wird der Lenkungsausschuss um zwei namentlich benannte Vertreter der KBV ergänzt.
Lenkungsausschuss. Für die Zeit bis zum Tag der Gebietsänderung wird ein gemeinsamer Lenkungsausschuss gebildet. Dem Lenkungsausschuss gehören die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Alten- kirchen sowie die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Flammersfeld an. Weiter- hin nehmen die Büroleiter der beiden Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld sowie bei Bedarf die Fachbereichs- und Abteilungsleiter, die Personalratsvorsitzenden und die Gleichstellungs- beauftragten der beiden Verbandsgemeinden an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. Bei An- gelegenheiten der Eigenbetriebe sind die Werkleiter zu beteiligen. Gleiches gilt für die Wehrleiter in Angelegenheiten des Brandschutzes.
Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss für das HIA besteht aus folgenden Mitgliedern. Eine Auflistung der Personen und vertretenen Institutionen findet sich im Anhang 1. » Erweitertes Projektteam » VertreterInnen der politischen Ressorts auf Bundes- und Länderebene » Berufsgruppen- und InteressensvertreterInnen Prinzipiell ist bei der Zusammensetzung sicherzustellen, das Public-Health Expertise im Lenkungsausschuss vorhanden ist.
Lenkungsausschuss. Planung und Realisierung komplexer IT-Projekte erfordern regelmäßig die Einbeziehung einer Reihe von Abteilungen und Personen in den Unternehmen der beteiligten Vertragsparteien, die häufig höchst unterschiedliche Interessen haben. Dem Ausgleich dieser Interessen, der Koordination der Planung und Realisierung, aber auch der Flexibilisierung von IT-Strategien und der Kommunikation dient der Lenkungsausschuss. Soll ein Lenkungsausschuss eingesetzt wer- den und nicht nur zusätzliche Verwirrung stiften, so gehören dessen Zusammensetzung, die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit und Beschlussmehrheiten innerhalb des Lenkungs- ausschusses und dessen Entscheidungsbefugnisse klar geregelt. Insbesondere ist darauf zu achten, ob und inwieweit Entscheidungen des Lenkungsausschusses Einfluss auf wechselseitig geschuldete Leistungen haben dürfen, damit der Ausschuss nicht einseitige Vertragsänderungen oder -anpassungen zuungunsten einer der Parteien beschließen kann. Das gilt insbesondere für den Fall, dass keine paritätische Besetzung des Ausschusses aus Entscheidungsträgern des Auftraggebers und des Auftragnehmers gewährleistet ist.
Lenkungsausschuss. 1 Es wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der sich selbst konstituiert. Jeder Vereinbarungspartner nominiert dazu die verantwortliche Person. Dem Len- kungsausschuss obliegt insbesondere a. die strategische Führung und Umsetzung dieser Vereinbarung; b. die Entgegennahme von Beitrittsgesuchen und Kündigungen zu dieser Vereinbarung; c. c. die Streitbeilegung. Für besondere Fälle kann er ein unabhängiges Schiedsgericht einsetzen. 2 Der Lenkungsausschuss erlässt die Betriebsreglemente gemäss Artikel 7, wobei die Bestimmung des Verteilschlüssels gemäss Artikel 14 ausschliesslich den Teilnehmern vorbehalten ist.
Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW und anderen Landesministerien sowie 1 Vertreter der Bezirksregierung Münster. Ferner sollen ihm angehören 1 Vertreter der IHK Nord Westfalen, 1 gemeinsamen Vertreter der Kreishandwerkerschaften Borken und Xxxxxxxx, 0 Vertreter des WLV, 1 Vertreter des LWL und 1 Vertreter des Münsterland e.V. Die nicht dem Aufsichtsrat angehörenden Mitglieder des Lenkungsausschusses werden auf Vorschlag der entsendenden Organisation vom Aufsichtsrat bestellt.
Lenkungsausschuss. (1) Dem Lenkungsausschuss obliegt die operative Steuerung der Metropolregion Hamburg. Auf Grundlage der Beschlüsse des Regionsrates legt er die operationellen Ziele und Maßnahmen fest und überwacht die nachfolgenden Umsetzungsprozesse und ihre Ergebnisse. (2) Dem Lenkungsausschuss gehören an: - jeweils zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Länder Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, - jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der (Land-)Kreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, - jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der kreisangehörigen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, - zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg, - insgesamt sechs Vertreter oder Vertreterinnen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände und des DGB-Bezirks Nord. Im Lenkungsausschuss hat jeder Vertreter bzw. jede Vertreterin der (Land-) Kreise und kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner eine Stimme. Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Länder haben pro Land eine Stimme. Die Leitung der Geschäftsstelle sowie die in Art. 15 Abs. 2 benannten Ansprechpartner der Xxxxxx nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (3) Zu den Aufgaben des Lenkungsausschusses gehören: a) Beschluss und Fortschreibung des Arbeitsprogramms; b) Beschluss des Finanzplans; c) Entscheidungen über die Verwendung der laufenden Mittel der Metropolregion; d) Überwachung der Umsetzungsprozesse und ihrer Ergebnisse; e) Initiierung von Projekten; f) Einsetzung, Auflösung oder Veränderung von Facharbeitsgruppen; g) Ernennung und Abberufung der Leitung der Geschäftsstelle; h) Beschluss über den Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Verein Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.. Bei Entscheidungen gilt hier das Mehrheitsprinzip nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses. (4) Der Lenkungsausschuss ist ebenfalls zuständig für: a) die Anerkennung von einzelnen Projekten oder Projektgruppen als Leitprojekte der Metropolregion Hamburg; b) die Entscheidung über die Durchführung von Gemeinschaftsprojekten der staatlichen und der aus dem Bereich Wirtschaft stammenden Xxxxxx; c) die Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg; d) die Zustimmung zu den gemeinsamen Förderricht...
Lenkungsausschuss. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, einen Lenkungsausschuss zum Wiener U-Bahn-Bau einzurichten. Der Lenkungsausschuss besteht aus zwei Delegationen mit je zwei stimmberechtigten Mitgliedern, die jeweils vom Land Wien sowie dem Bund (je ein Mitglied des Bundesministeriums für Finanzen und ein Mitglied des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) entsendet werden. Der Lenkungsausschuss bedient sich zur Sicherstellung der vereinbarungsgemäßen Umsetzung einer begleitenden Kontrolle gemäß Art. 8 sowie einer Verwendungskontrolle gemäß Art. 11. (2) Aufgaben des Lenkungsausschusses gemäß Abs. 1 sind insbesondere 1. die wechselseitige Information der Vertragsparteien über laufende und geplante Vorhaben im Rahmen des Wiener U-Bahn-Baus; 2. die Auslegung dieser Vereinbarung sowie der bereits zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vereinbarungen und Verträge zum Wiener U-Bahn-Bau gemäß Art. 12; 3. die Überwachung der zweckmäßigen Verwendung der von den Vertragsparteien für den Wiener U-Bahn-Bau zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel; 4. die Klärung sonstiger offener und strittiger Fragen in Zusammenhang mit dem Wiener U-Bahn- Bau, insbesondere in Hinblick auf Art. 10 dieser Vereinbarung; 5. die Einrichtung einer begleitenden Kontrolle sowie weitere Festlegungen hinsichtlich der Kosten der begleitenden Kontrolle und deren Verrechnung; 6. die Einrichtung eines Berichtswesens; 7. die Prüfung und Beschlussfassung über Intervallverdichtungen im Rahmen des Art. 4 Abs. 4 sowie Festlegungen über die Verrechnung der damit verbundenen Kosten von maximal sechs zusätzlichen Fahrzeugen; 8. die Prüfung und Beschlussfassung über Fragen der Risiko- und Kostentragung gemäß Art. 5 Abs. 3. (3) Die Vertragsparteien werden bei sämtlichen Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung zunächst den Lenkungsausschuss befassen und sich redlich bemühen, dadurch eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. (4) Der Lenkungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, welche in der konstituierenden Sitzung einstimmig zu erlassen ist. Abänderungen der Geschäftsordnung können jederzeit einstimmig vom Lenkungsausschuss erlassen werden. (5) Die Sitzungen des Lenkungsausschusses finden zumindest halbjährlich statt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses sind zu den einzelnen Sitzungen, unter gleichzeitiger Übermittlung einer Tagesordnung, rechtzeitig im Vorhinein zu laden. Der Lenkungsausschuss fasst seine Beschlüsse ...