Lenkungsausschuss Musterklauseln

Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss ist von beiden Vertragsparteien mit Mitgliedern zu besetzen, wel- che entscheidungsbefugt bzw. von Entscheidungsbefugten mit der erforderlichen Voll- macht ausgestattet sind. Aufgaben: begleitende Kontrolle von Xxxxxxxx, Budgets und die Entscheidung von Fragen, bei denen in den Projektteams und zwischen Projektleitung und Projektkoordination keine Lösung erzielt werden konnte. Sitzungen: alle 2 Monate und auf Verlangen der Projektleitung oder der Projektkoordina- tion.
Lenkungsausschuss. (1) Um die Mitwirkung der abgabepflichtigen Grundeigentümer sowie der im Innovationsbereich ansässigen Gewerbetreibenden und Freiberufler an den Entscheidungen des Aufgabenträgers sicherzustellen, setzt der Aufgabenträger einen Lenkungsausschuss ein, der während der Dauer der Einrichtung des Innovationsbereichs in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Durchführung der Maßnahmen beteiligt wird.
Lenkungsausschuss. (1) Der GKV-Spitzenverband und die DKG richten einen Lenkungsausschuss zur Klärung von Fragestellungen ein, die nicht durch die Verzeichnisstelle selbst gelöst werden können. Die- ser besteht aus jeweils zwei namentlich benannten Vertretern der Vereinbarungspartner und wird von einem Vertreter der Verzeichnisstelle unterstützt. Bei Fragestellungen, die Struktu- ren oder Prozesse in der ANRV, im BAR, in den Landesarztregistern o. ä. betreffen wird der Lenkungsausschuss um zwei namentlich benannte Vertreter der KBV ergänzt.
Lenkungsausschuss. (1) Für die Zeit bis zum Tag der Gebietsänderung wird ein gemeinsamer Lenkungsausschuss gebildet. Dem Lenkungsausschuss gehören die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Alten- kirchen sowie die Mitglieder der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Flammersfeld an. Weiter- hin nehmen die Büroleiter der beiden Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld sowie bei Bedarf die Fachbereichs- und Abteilungsleiter, die Personalratsvorsitzenden und die Gleichstellungs- beauftragten der beiden Verbandsgemeinden an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. Bei An- gelegenheiten der Eigenbetriebe sind die Werkleiter zu beteiligen. Gleiches gilt für die Wehrleiter in Angelegenheiten des Brandschutzes.
Lenkungsausschuss. (1) Die Durchführung des Vertrages wird durch einen Lenkungsausschuss gesteuert, der aus jeweils zwei Vertretern der vertragsschließenden Krankenkassen und jeweils zwei Vertretern des Hausärzteverbandes besteht.
Lenkungsausschuss. 4. Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH, IHK Regensburg Geschäftsstelle Cham
Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss wird von jeweils einem Mitglied aus der Unternehmensleitung oder eines rechtlichen Vertreters besetzt. Aus dem Lenkungsausschuss wird jeweils eine Person von insgesamt zwei Mitgliedern in die Projektleitung gewählt. Die Xxxx erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Lenkungsausschuss wählt die Projektleitung auf die Dauer von 3 Jahren. Sollte ein Mitglied der Projektleitung während der 3 Jahre ausscheiden, wählt der Lenkungsausschuss für die verbleibende Zeit einen Nachfolger mit einstimmiger Mehrheit.
Lenkungsausschuss. 1. Der Lenkungsausschuss besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW und anderen Landesministerien sowie 1 Vertreter der Bezirksregierung Münster. Ferner sollen ihm angehören 1 Vertreter der IHK Nord Westfalen, 1 gemeinsamen Vertreter der Kreishandwerkerschaften Borken und Xxxxxxxx, 0 Vertreter des WLV, 1 Vertreter des LWL und 1 Vertreter des Münsterland e.V. Die nicht dem Aufsichtsrat angehörenden Mitglieder des Lenkungsausschusses werden auf Vorschlag der entsendenden Organisation vom Aufsichtsrat bestellt.
Lenkungsausschuss. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, einen Lenkungsausschuss zum Wiener U-Bahn-Bau einzurichten. Der Lenkungsausschuss besteht aus zwei Delegationen mit je zwei stimmberechtigten Mitgliedern, die jeweils vom Land Wien sowie dem Bund (je ein Mitglied des Bundesministeriums für Finanzen und ein Mitglied des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) entsendet werden. Der Lenkungsausschuss bedient sich zur Sicherstellung der vereinbarungsgemäßen Umsetzung einer begleitenden Kontrolle gemäß Art. 8 sowie einer Verwendungskontrolle gemäß Art. 11.
Lenkungsausschuss. Der Europäische Betriebsrat kann aus seinen Mitgliedern einen Lenkungsausschuss wählen, der aus fünf Mitgliedern besteht. Der Lenkungsausschuss wird von einem EFFAT-Vertreter unterstützt. Der Lenkungsausschuss tritt nach Bedarf gemäß Absprache mit der Zentraldirektion und EFFAT zusammen, wobei den Teilnehmern Zeitpunkt und Ort der Zusammenkunft früh genug im Vorhinein mitzuteilen ist. In Ausnahmesituationen, wie sie laut Richtlinie 2009/38/EG geregelt sind, die den Konzern auf EU-Ebene betreffen, können auch außerordentliche Sitzungen des Lenkungsausschusses einberufen werden. Der Lenkungsausschuss und die Zentraldirektion des Autogrill-Konzerns können nach Prüfung der Umstände gemeinsam die Einberufung einer außerordentlichen EBR-Sitzung beschließen. Für die Simultanübersetzung in die Sprachen der bei den Sitzungen vertretenen Länder ist zu sorgen, und im Anschluss an selbige ist ein Protokoll zu verfassen, das in die vorgenannten Sprachen sowie auch in die weiteren Sprachen gemäß Anhang C zu übersetzen und danach den EBR-Delegierten zuzusenden ist.