Common use of Liefer- und Leistungszeit Clause in Contracts

Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Liefertermine oder – fristen, die vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt. 5.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der AIS alfaplan GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen durch den Kunden. Auftrags-änderungen durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020 5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der AIS alfaplan GmbH liegen und deren Aus- wirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der AIS alfaplan GmbH nicht verhindert werden können. Soweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren. 5.4 AIS alfaplan GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung. 5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Leistungszeit. 5.1 (1) Liefertermine oder – fristenFristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werdenworden sind, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrtsind ausschließlich unverbindliche Angaben. 5.2 (2) Falls REMBE® schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Frist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei REMBE® oder im Fall der kalendermässig bestimmten Frist - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück- zutreten. (3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder Streiks verlängern sich die vereinbarten Liefer- fristen um die Dauer der Behinderung und berechtigen im Falle der Unmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt. (4) Die Einhaltung Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versand- bereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Im Übrigen ist die Lieferzeit nur als annähernd zu betrachten, so dass nur bei besonderer Vereinbarung dem Kunden Rechte zustehen, sollte die Lieferzeit nicht eingehalten werden. (5) REMBE® haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von REMBE® zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. REMBE® ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von REMBE® zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- verletzung, ist die Haftung von REMBE® auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. DEA-AVB-14027/0 REMBE® GmbH Safety+Control Anschrift | Address: Xxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx 5 | Gefahrtragung Versand, Verpackung (1) Verladung und Leistungsverpflichtungen der AIS alfaplan GmbH setzt Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. REMBE® wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versand- weg die rechtzeitige Wünsche und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten Interessen des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen durch den zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei- Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden. Auftrags-änderungen Eine Transportversicherung hat der Kunde auf seine Kosten abzuschließen. (2) Der Kunde trägt spätestens ab Übergabe der Ware an die Transportperson das Belade-, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn REMBE® die Transportkosten übernommen hat. Bei Abholung der Ware durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020 5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen Betriebsstätte von REMBE® geht die Gefahr, z. B. der Beschädigung oder Zerstörung, bei der Entgegennahme der Ware auf den Kunden über. (3) Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Kunden durch REMBE® abgeholt, trägt die Transportgefahr der Kunde. Dem Kunden ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Die genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferung zugesichert haben. (4) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich Versendung oder die Annahme aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die ZeitGründen, die notwendig istvon REMBE® nicht zu vertreten sind, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der AIS alfaplan GmbH liegen und deren Aus- wirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der AIS alfaplan GmbH nicht verhindert werden können. Soweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren. 5.4 AIS alfaplan GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung. 5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs so geht die Gefahr mit dem Zugang der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nach Setzen Versandfertig gemachte Xxxx muss der Kun- de unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt uns dies, die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweistlagern.

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Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Liefertermine oder – fristen, die vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt. 5.2 4.1 Die Einhaltung der von Liefer- und Leistungsverpflichtungen Leistungsfristen durch REMBE® setzt voraus, dass der AIS alfaplan GmbH setzt Kunde seinen Vertragspflichten seinerseits nachkommt und insbesondere etwaige Mitwirkungspflichten, deren Erfüllung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen Leistungserbringung durch den Kunden. Auftrags-änderungen durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020 5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert REMBE® erforderlich ist, wird sie für die Zeitrechtzeitig erfüllt. Falls REMBE® schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, die notwendig ist, um den für die Durchführung hat der Kunde eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt Eingangs der In-Verzug-Setzung in Textform bei REMBE® oder im Sinne Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der AIS alfaplan GmbH liegen und deren Aus- wirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der AIS alfaplan GmbH nicht verhindert werden können. Soweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren. 5.4 AIS alfaplan GmbH Nachfrist ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung. 5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzugbe- rechtigt, ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht in den in §§ 323 Abs. 2 BGB, 376 HGB bestimmten Fällen. 4.2 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen (wie Verfügungen oder Anordnungen auf Bundes- oder Landesebene oder kommunaler Ebene) und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse (nicht abschließend) wie z. B. eine nationale/internationale Epidemie/Pandemie, die REMBE® an der Erfüllung der Vertragspflichten hindern, befreien REMBE® für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Durch den internationalen Warenverkehr und Warenhandel sowie den Einsatz, z. B. von Personal aus den europäischen Mitgliedstaaten, gelten die voranstehenden und nachfolgenden Regelungen auch für den Fall, dass außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Fälle höherer Gewalt auftritt und/oder von höherer Hand Verfügungen/Anordnungen oder vergleichbare Maßnahmen getroffen werden und diese Auswirkungen auf die Lieferketten von Waren und den Einsatz von Personal (z. B. durch Ausreise- und/oder Einreiseverbote) haben und REMBE® dadurch an der rechtzeitigen Leistungserbringung hindern. DEA-AVB_RSC-23018/0 Anschrift | Address: Xxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx Geschäftsführer | CEO: Xxxxxx Xxxxx, MBP, BA IBA USt-Id Nr. | VAT-ID: DE124281906 Amtsgericht | Court register: Arnsberg | HRB 3577 Erfüllungsort + Gerichtsstand | Place of fulfillment + legal domicile: Brilon, Germany Verkaufsbedingungen | Terms of sales: xxx.xxxxx.xx Keine der Parteien kann in einem Fall höherer Gewalt und/oder Anordnungen/Verfügungen oder vergleichbaren Maßnahmen von höhe- rer Hand Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz geltend machen. Sollte die Wirkung höherer Gewalt und/oder Anordnun- gen/Verfügungen oder vergleichbaren Maßnahmen von höherer Hand länger als drei Monate anhalten, verpflichteten sich die Vertrags- parteien unverzüglich, eine Anpassung des Vertrages zu verhandeln und eine Einigung spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat ab Verlangen nur einer Partei zu erzielen. Die Verhandlungen haben auf der Grundlage des vertraglichen Risikogefüges zu erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweistsind die bereits erbrachten und ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen.

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Liefer- und Leistungszeit. 5.1 (1) Liefertermine oder – fristenFristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werdenworden sind, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrtsind ausschließlich unverbindliche Angaben. 5.2 Die Einhaltung (2) Falls REMBE® Xxxxxxxx schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Liefer- und Leistungsverpflichtungen Kunde eine angemessene Frist – beginnend vom Tage des Eingangs der AIS alfaplan GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen durch den Kunden. AuftragsIn-änderungen durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020 5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt Verzug-Setzung in Textform bei REMBE® Kersting oder im Sinne Fall der kalendermässig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (3) Für die Dauer einer Behinderung durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder solche Ereignisse, Streiks verlängern sich die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der AIS alfaplan GmbH liegen Behinderung und deren Aus- wirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen berechtigen im Falle der AIS alfaplan GmbH nicht verhindert werden können. Soweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informierenUnmöglichkeit beide Seiten zum Vertragsrücktritt. 5.4 AIS alfaplan GmbH (4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigtihrem vereinbarten Ablauf der Liefergegenstand REMBE® Kersting verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Diese gelten Im Übrigen ist die Lieferzeit nur als selbständige Leistungannähernd zu betrachten, so dass nur bei besonderer Vereinbarung gegenüber dem Kunden Rechte zustehen, sollte die Lieferzeit nicht eingehalten werden. 5.5 Kommt (5) REMBE® Kersting haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde in AnnahmeverzugLieferverzug auf einer von REMBE® Kersting zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. REMBE® Kersting ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von REMBE® Kersting zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs Haftung von REMBE® Kersting auf den Kunden übervorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden maximal bis zur Höhe der Deckungssumme der Haftplichtversicherung, die sich für Sachschäden auf 5.000.000,00 € und für Vermögensschäden auf 1.000.000,00 € je Schadensfall beläuft, begrenzt. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die AIS alfaplan GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweist.DEA-AVB-15517/3

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Liefer- und Leistungszeit. 5.1 Liefertermine (1) Angebote der Redemann Lagertechnik sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder – fristenE-Mail übersandter Auftragsbestätigung der Redemann Lagertechnik, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zu Stande. (2) Inhalt und Umfang der von Redemann Lagertechnik geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergibt sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien aus der Auftragsbestätigung der Redemann Lagertechnik. (3) Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und werden von Redemann Lagertechnik gesondert in Rechnung gestellt. (4) Die Redemann Lagertechnik behält sich herstellungsbedingte Produktänderungen vor, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen, soweit das bestellte Produkt hierdurch keine grundsätzlichen Abweichungen erfährt. (5) Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Die Redemann Lagertechnik kommt jedenfalls nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch Redemann Lagertechnik verschuldet, die vereinbart werdenLeistung fällig ist und der Käufer Xxxxxxxx Lagertechnik erfolglos eine angemessene, bedürfen schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat. (6) Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für die Redemann Lagertechnik angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und andere von der SchriftformRedemann Lagertechnik nicht zu vertretende Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. Die Lieferfrist wird Redemann Lagertechnik behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch Aufgabe zum Transport gewahrtderartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert. 5.2 Die Einhaltung (7) Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer- und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverpflichtungen Leistungsverzug nicht aus einer von der AIS alfaplan GmbH setzt Redemann Lagertechnik zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch in Höhe von 10% des Kunden vorausvom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts, begrenzt. (8) Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig sorgen. Hierzu zählt insbesondere die Schaffung der Installations- voraussetzungen durch den Kunden. Auftrags-änderungen durch den Kunden haben die Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen zur Folge. AIS alfaplan GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 22.09.2020 5.3 Soweit die AIS alfaplan GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert diese nicht gegeben ist, und aus diesem Grund Leistungen durch Redemann Lagertechnik nicht ausgeführt werden können, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung der Redemann Lagertechnik ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird sie die Redemann Lagertechnik bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten, ist die Redemann Lagertechnik, jedenfalls für die ZeitDauer dieser Unterlassung, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wieder herzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der AIS alfaplan GmbH liegen und deren Aus- wirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der AIS alfaplan GmbH nicht verhindert werden können. Soweit der AIS alfaplan GmbH Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informierenzu Leistungen verpflichtet. 5.4 AIS alfaplan GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung. 5.5 (9) Kommt der Kunde mit Annahme der von Redemann Lagertechnik angebotenen Lieferungen oder Leistungen in AnnahmeverzugVerzug, oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet. (10) Die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstands schließt jegliche Rücknahmeverpflichtung seitens Redemann Lagertechnik aus. (11) Für Waren, die AIS alfaplan GmbH berechtigtdie Redemann Lagertechnik ausschließlich als Vermittler vertreibt, Ersatz gelten gesonderte und im Einzelfall abgestimmte Vereinbarungen. (12) Ein ganz oder teilweiser Zahlungsverzug des ihr entstehenden Schadens zu verlangenKunden entbindet die Redemann Lagertechnik von der Verpflichtung weiterer Leistungen oder Lieferungen, auch wenn hierfür bereits eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt wurde. Mit Eintritt Für etwaige hieraus resultierende Schäden beziehungsweise Schadensersatzansprüche des Annahmeverzugs geht Käufers oder Dritter haftet die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die AIS alfaplan GmbH berechtigtRedemann Lagertechnik nicht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. AIS alfaplan GmbH macht beziehungsweise tritt in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftrags- xxxxx geltend, soweit dafür nicht der Kunde einen geringeren bzw. AIS alfaplan GmbH einen höheren Schaden nachweistein.

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Samples: General Terms and Conditions